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Gelbe und grüne WBK beantragen, Vorgehensweise?


ST179

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Hi, ich bin neu im Forum und möchte als allererstes mal Hallo an alle sagen ;).

Habe auch direkt mal eine Frage, die sich auf den ersten Blick für viele wahrscheinlich unnötig oder blöd anhört. Aber ich habe ehrlich nichts darüber gefunden und meine Schützenkollegen können mir da auch nicht wirklich weiterhelfen, weil es bei allen schon lange her ist und sich seitdem auch viel geändert hat.

Es geht darum, dass ich in einem Monat 12 Monate dabei bin und dann auch gerne die gelbe und grüne WBK beantragen möchte. Bin im DSB/RSB und in der DSU. Hab auch schon Kreis- und Bezirksmeisterschaft im RSB und Deutsche Meisterschaft bei der DSU mitgemacht (und das in meinen Augen nichtmal so schlecht für paar Monate dabei). Genug Trainingstermine hab ich locker, von meiner favorisierten Kleinkaliber Sportpistole über 9mm Para, 357 Mag, Schwedenmauer, Enfield, diversen Unterheblern usw.

So wie ich das weiss, muss ich bei der DSU für jede Waffe einen eigenen Bedürfnisantrag stellen. Den Antrag will ich bei der DSU stellen, die machen das immerhin kostenlos, der RSB verlangt pro Antrag 20 Euro. Das sehe ich nicht ein, aus Prinzip. Jetzt kommt aber das, was ich nicht kappiere. Für die Grüne WBK würde ich gerne eine Kleinkaliber Sportpistole nehmen und für die gelbe WBK muss ich ja bei Erstantrag auch eine Waffe auswählen. Also stelle ich zum Beispiel bei der DSU zwei Bedürfnisanträge, einen für Sportpistole Kleinkaliber und einen für, sagen wir mal, .357 Mag Uhr. Wenn diese zwei Anträge bewilligt zurückkommen geht es daran, den WBK Antrag beim Landkreis zu stellen. Dort kreuze ich einmal Waffenbesitzkarte (grün) § 10 Abs. 1 WaffG und einmal Waffenbesitzkarte (gelb) für Sportschützen § 14 Abs. 1 WaffG an. Bei welche Waffen möchte ich erwerben trage ich die Sportpistole von der einen Befürwortung und den Uhr von der anderen Befürwortung ein . Das die Sportpistole nicht auf gelb geht, ist logisch, muss also als Voreintrag auf grün. Aber der Uhr könnte auf gelb und auf grün gehen, wird der dann automatisch auf gelb angenommen (wird ja nicht eingetragen)? Also werden die Waffen automatisch vom Sachbearbeiter/Beamten für die entsprechende WBK ausgewählt? Bei soviel Bürokratie könnte man ja auch davon ausgehen, dass die Behörde es einem nicht einfach macht. Was wäre, wenn der Sachbearbeiter/Beamter beide Waffen auf grün einträgt, ich zwei Voreinträge zahlen muss und am ende keine gelbe WBK habe, weil diese dann nicht für nötig befunden wird? Wie läuft das ab? Man kann ja auf dem Antrag nicht wählen, welche Waffe auf welche Karte.

Ich hoffe, ihr konntet meinen Gedankengängen folgen. Vielleicht mach ich mir auch Gedanken um Dinge, die viel einfacher ablaufen.

Würde mich über eine Antwort sehr freuen :). Vielen Dank.

Mfg, Markus

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Willkommen im Forum!

Aber der Uhr könnte auf gelb und auf grün gehen, wird der dann automatisch auf gelb angenommen (wird ja nicht eingetragen)?

Du bist Sportschütze und kein Jäger (?) - also gilt für den UHR die Gelbe.

Was wäre, wenn der Sachbearbeiter/Beamter beide Waffen auf grün einträgt, ich zwei Voreinträge zahlen muss und am ende keine gelbe WBK habe, weil diese dann nicht für nötig befunden wird?

Dann hat dein SB etwas falsch gemacht und kennt das Gesetz nicht in dem ausreichendem Maße, wie er es kennen sollte.

Wie läuft das ab? Man kann ja auf dem Antrag nicht wählen, welche Waffe auf welche Karte.

Kommt ganz auf das Formular an, welches deine Waffenbehörde zur Verfügung stellt - im Zweifelsfall zwei Anträge stellen.

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)Also werden die Waffen automatisch vom Sachbearbeiter/Beamten für die entsprechende WBK ausgewählt?

Glaube mir, der wählt nichts aus.

)Bei soviel Bürokratie könnte man ja auch davon ausgehen, dass die Behörde es einem nicht einfach macht.

Woher die Paranoia? Hast Du mit Deiner Behörde schon mal gesprochen? Das Problem sehe ich eher bei den Leuten, die Dir offenbar irgendwelche Horrormärchen erzählt haben.

)Was wäre, wenn der Sachbearbeiter/Beamter beide Waffen auf grün einträgt, ich zwei Voreinträge zahlen muss und am ende keine gelbe WBK habe, weil diese dann nicht für nötig befunden wird?

Wenn Du bei Deiner Behörde eine grüne und eine gelbe WBK beantragst, durch Vorlage entsprechender Unterlagen Dein Bedürfnis und Deine Sachkunde nachweist, die Gebühr bezahlst und bei der Überprüfung Deiner Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung nichts Negatives herauskommt, sprich wenn Du sämtliche Erteilungsvoraussetzungen erfüllst, dann hast einen Rechtsanspruch auf die Erteilung der beantragten Erlaubnisse.

Außerdem spielt es überhaupt keine Rolle, ob da irgendwer etwas für "nötig befindet". Entweder, du erfüllst die Voraussetzungen, dann bekommst Du auch die Erlaubnis oder Du erfüllst sie nicht, dann wird der Antrag mit einem rechtsbehelfsfähigem Bescheid versagt. Das geht nicht nach Bauchgefühl. Deinem SB ist es prinzipiell vollkommen egal, was Du beantragst, solange Du die Voraussetzungen erfüllst.

)Wie läuft das ab? Man kann ja auf dem Antrag nicht wählen, welche Waffe auf welche Karte.

Doch, wenn möglich, kann man das schon.

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Gegenüber Deiner Waffenbehörde stellst Du zwei Anträge

1.) Erteilung einer Waffenrechtlichen Erlaubnis zum Erwerb einer mehrschüssigen Kurzwaffe Kaliber .22lr (oder 5,56 lfb) (Aufgrund dieses Antrags erhälst Du nach Prüfung eine grüne WBK mit Voreintrag.

2.) Erteilung der unbefristeten Erlaubnis zum Erwerb der Waffen nach §14.4 WaffG, sprich Sportschützen-WBK

Für beide Anträge sind die Erwerbsvoraussetzungen nachzuweisen. Also Sachkunde, Eignung, Zuverlässigkeit und Bedürfnis.

Bei uns in Köln gibt es dafür ein Behörden Antragsformular, wo man an unterschiedlichen Stellen Kreuze und Einträge macht. Kannst ja vorab schon mal bei der Behörde nachfragen.

Gegenüber dem Verband stellst Du ja den Antrag auf Verbandsbescheinigung, diese Bescheinigung belegt Dein "Bedürfnis". Ich kenne das aus dem BDS so, daß schon bei diesem Vorgang abgefragt wird, ob die Bescheinigung für auf Grün oder Gelb gilt.

Wenn Du also sorgfältig vorgehst und die Formulare vorher studierst, sollte das relativ klar sein.

Willkommen im Forum.

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Hallo

Mein Tip:

der hier schon erwähnte vorzeitige Kontakt mit der Behörde könnte auch die Wartezeit beim Antrag in einem Monat erheblich verkürzen, da der Sachbearbeiter schonmal die Zuverlässigkeitsprüfung starten kann.

Das kann für sich nämlich schon einige Wochen dauern.

Meiner hat es damals so gemacht und ich hatte dadurch meine WBK´s sehr schnell erhalten.

Gut Schuß

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Bei gelb musst du KEINE Waffe angeben! Auch und gerade nicht beim Bedürfnisantrag bei der DSU. Angabe der Waffe wird nur beim RSB gefordert (warum auch immer).

Beim Antrag Grün trägst du "Pistole" ein, Kaliber .22 lfB.

Auf dem Amt genauso wie oben schon geschrieben.

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