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IGNORED

Anhörung im BMI zu Schießsportordnungen


Brommy

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Geschrieben
In meinen Augen ist das verhalten verfassungswidrig. Ich als Bürger habe gewisse Grundrechte zum Beispiel Artikel 2, freie Entfaltung der Persönlichkeit. Die Begründung des nicht öffentlichen Interesses ist damit also nicht statthaft und stellt für mich einen Grundgesetzverstoss dar. Wenn ich da noch ein bisschen Nachlese finde ich bestimmt noch mehr.

Es wird dich niemand abhalten dein Glück zu versuchen und das gegen den Einwurf kleiner Münzen durchzufechten. Also ich für meinen Teil, geh lieber schießen, solange man es noch darf. :gutidee:

Ich würde mir wünschen das unsere Vertreter dort mal mehr Druck aufbauen und nicht nur kuschelkurs fahren... Der sich wie man ja sieht eh nicht bewährt hat.

Von welchen Vertretern :ridiculous: sprichst du?

Im schlimmsten Fall wäre vielleicht sogar eine Klage bei der EU mit Bezug auf die Grundrechte sinnvoll um dieses ganze Genehmigungsverfahren mal in frage zu stellen bzw. Zu optimieren. Es wäre auch zu prüfen ob deren Verzögerungstaktik überhaupt legal ist, da man ja von einer Behörde Entscheidungen in einem gewissen Zeiträumen erwarten kann.

Auch hier, mach mal :D Das ist ja das geile daran, die Leute die das verzapfen riskieren dabei nicht die eigene Kohle. :bad_15: sondern "nur" unser Steuergeld.

BBF

Geschrieben

Hallo,

tja...ich würde mir da halt von unseren Verbänden, ob es jetzt der DSB oder ein anderer ist, einfach mehr erwarten.

Aber klar...die haben für sowas ja kein Geld weil ja der ganze Funktionärstross z.B. bei den Olympischen Spielen mitfahren muß.

Apropos...schon mal gesehen was ein deutscher Sportler für einen Olympiasieg bekommt? Dafür steht ein normaler 1. Ligafussballer nicht mal auf!

Gruß

Carsten

Geschrieben
Ich mache es mal trocken einfach

Man zieht das noch ein bischen hin bis nach der Bundestagswahl

andere Verhältnisse herschen. Dann das allseits links gewünschte

GK Kurzwaffenverbot über eine Ablehnung der Sportordnung

herbeiführen. Das Bedürfnis ist weg, und die Waffen auch.

Gruß

Wenn Du recht hast, dann ist der Umkehrschluss aber auch richtig: Wenn eine rotgrüne Regierung ihre Weisungsbefugnis ggü. dem BVA so nutzen kann, über SpO-Ablehnungen den GK-Kurzwaffenbesitz auszuhebeln, dann hätte die jetzige, hach so legalwaffenfreundliche (deshalb haben wir sie ja gewählt!) gelb-schwarze Regierung auch das gegenteilige Mittel in der Hand: quasi als spätes Wahlgeschenk jetzt endlich mal die aktualisierten SpO wieder durchwinken zu lassen. Denn auch das BVA untersteht dem BIM und selbiges wrd schwarzgelb gelenkt.

Ich sagte es schon oft: Wenn man die großen, medienwirksamen Wahlgeschenke - Waffengesetzänderungen zugunsten der gesetzestreuen LWB - schon nicht machen wil, weil man sich nicht öffentlich bei BILD uind Co. für die Schmuddelkinder aka LWB einsetzen will, dann könnte doch gerade hier die Geheimdiplomatie mal ihre volle Kraft entfalten und unterhalb des Radarschirms von Spiegel, BILD und Co. mal hier über die Sportordnungsgenehmigungen eine klitzekleine Wohltat für uns LWB in Gang gebracht werden.

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben

Immer noch keinen plan von Behörden. Es gibt keine Weisu0ngsbefugnis!

Geschrieben
Immer noch keinen plan von Behörden. Es gibt keine Weisu0ngsbefugnis!

Ein Bundesinnenminister ist also nicht im Geringsten weisungsbefugt gegenüber Beamten seiner Behörde?

Es gibt wirklich, ganz echt, keinerlei Mittel, z.B. mißliebige Beamten auf weniger störende Stellen abzuschieben, nein?

Die jeweilige (gewählte) Regierung ist dem Beamtenapparat völlig ausgeliefert, deshalb macht Wählen auch keinen Sinn, weil sowieso nur Beamten autark entscheiden??

Du weißt ganz genau, dass Deine Argumentationslinie nicht haltbar ist.

Dir geht es nur darum, jeglichen Erwartungsdruck der treuen FDP-Wählerschaft unter den LWB abzubauen. Allerdings bleiben uns nur noch 12 Monate Zeit. Dann wird womöglich irgendein grüner Minister Dir vormachen wie das so geht mit der Weisungsbefugnis im BVA etc., da hat Royal nämlich leider Recht.

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben

So, die VISIER hat einen Artikel zu dem Vorgehen im neuen Heft (Visier 12/2012 Seite 112):

Warum lehnt das Amt ab? Nun, eine These ist in diesem Zusammenhang allenthalben zu hören: nämlich die amtlicherseits anscheinend gerne als Begründung dargereichte Formulierung vom "nicht gegebenen öffentlichen Interesse". Wenn das so sein sollte, dann passiert exakt das, was die Politiker vor zehn Jahren vollmundig ausgeschlossen haben: Ein Amt, ob nun auf Anweisung von oben oder in eigenmächtiger Manier, bremst ohne Not unzählige Schießsportler aus.

Also sehen auch die VISIER-Leute eine Möglichkeit des Problems (bzw. auch dessen Lösung) darin, dass dem Bundesverwaltungsamt eine simple "Anweisung von oben" gegeben werden könnte. Ein Vorgang, den unser hocherfahrener Schiiter für völlig unverstellbar hält. Jetzt bleibt nur noch die Frage: Wer ist "oben"? Nun, oben ist schwarz-gelb, und zumindest von Letzteren erwarte ich jetzt einfach, dass sie dieses Problem für uns Sportschützen per simpler Anweisung jetzt endlich mal lösen. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Reevaluation des Waffenrechts (mit potentielller Rücknahme einiger der Gesetzesverschärfungen) wurde offenbar nicht wirklich angefasst, aber WENIGSTENS solche per simpler Anweisung zu lösenden Probleme sollten doch im Sinne vieler Single-issue Voter unter den LWB mal langsam angegangen werden.

Wenn die da nix auf die Reihe bringen in den nächsten Monaten, dann werde ich penetrant, immer und überall wo Wahlempfehlungen pro FDP nächsten Herbst ausgesprochen werden, darauf verweisen, dass die FDP nicht mal da was für uns getan hat! Wenn die da nichts fertigbringen (Rösler wollte doch endlich mals "liefern"), dann bringen die auch in Zukunft nix Relevantes für uns mehr hin und haben Wahlstimmen von single issue votern unter den LWB nicht mehr verdient.

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben
...dann bringen die auch in Zukunft nix Relevantes für uns mehr hin und haben Wahlstimmen von single issue votern unter den LWB nicht mehr verdient.

Hallo Schwarzwälder,

dann bleibt aber gar keiner mehr für uns übrig.

Gruß RNehring

Geschrieben
Ein Bundesinnenminister ist also nicht im Geringsten weisungsbefugt gegenüber Beamten seiner Behörde?

Es gibt wirklich, ganz echt, keinerlei Mittel, z.B. mißliebige Beamten auf weniger störende Stellen abzuschieben, nein?

Die jeweilige (gewählte) Regierung ist dem Beamtenapparat völlig ausgeliefert, deshalb macht Wählen auch keinen Sinn, weil sowieso nur Beamten autark entscheiden??

Du weißt ganz genau, dass Deine Argumentationslinie nicht haltbar ist.

Dir geht es nur darum, jeglichen Erwartungsdruck der treuen FDP-Wählerschaft unter den LWB abzubauen. Allerdings bleiben uns nur noch 12 Monate Zeit. Dann wird womöglich irgendein grüner Minister Dir vormachen wie das so geht mit der Weisungsbefugnis im BVA etc., da hat Royal nämlich leider Recht.

Grüße

Schwarzwälder

Ja, man hat keinen Einfluss. Das steht schon im Grundgesetz und beginnt bei der Autonomie der Ministerien. Darum werden üblicherweise immer die Köpfe in den Ressorts für einen Politikwechsel ausgetauscht.

Für eine Wechsel des BVA im Bereich Waffenrecht wird man einen Teufel tun, einen Kopf auszutauschen. Wer will das den Medien verkaufen, einen führenden Beamten mit guter Reputation für einen Wandel im Waffenrecht abzusägen? Da wägt man Kosten und Nutzen ab und das wars.

Den Visier Artikel verdrehst du (mal wieder) absichtlich nach eigenem Gusto um. Die Schlussfolgerung (wie immer) glatt daneben.

Und anderes Thema: Die FDP hat einiges getan. Dazu zählen auch Verhinderungen von Schlimmeren. Wem das nicht reicht, hat den Bezug zur Realität verloren. Eine Alternative ist ebenfalls nicht vorhanden. Man kann auf dem Dorffest nur mit den Mädchen tanzen, die auch da sind.

Vergessen wir auch eines nichts. Die FDP ist keineswegs eine Partei des Waffenrechts. Dies berührt sie nur, weil es immer noch die EINZIGE Partei ist, die bürgerliche Freiheiten vertritt.

Geschrieben
...dann bleibt aber gar keiner mehr für uns übrig.

Hallo RNehring,

das kann man natürlich so sehen - und wenn das FDP-Granden zu Ohren kommt, lachen die sich ins Fäustchen.

Aber andersrum wird auch ein Schuh draus: Ohne die LWB bleibt für die FDP auch nicht mehr viel übrig, womöglich nichtmal ein Sitz im Bundestag.

Nein, man muss schon massiver von der FDP einfordern.

Die LWB sind über 2 Mio. Menschen in D. Ganz sicher haben WEIT überdurchschnittlich viele aus dieser Gruppe die FDP gewählt. Getan (im Sinne von positven Verbesserungen unserer Rechtssituation in D) hat die FDP für uns nichts.

Etliche andere Klientelgruppen sind aber von der FDP gut bedient worden, nur mals 2 Beispiele:

1. Hotelbesitzer

Da gibt es vielleicht ein paar zehntausend in D. Kleine Gruppe voin Wählern, für die sich die FDP gaaaaanz weit aus dem Fenster gelehnt hat, ja sich zum Gespött hat machen lassen mit ihrer durchgeboxten Senkung der Mehrwertsteuer für Übernachtungen. Die Hotelbesitzer waren nämlich nicht damit zufrieden, dass die FDP nur "Schlimmeres verhindert" (z.B. eine Luxussteuer für Hotelübernachtungen?) hat, sondern wollten, dass die liefern. Da ging es doch immerhin um ein paar tausend Stimmen!

2. Fahrlehrer

Auch eine kleine Gruppe, für die sich die FDP immer wieder eingesetzt hat:

Letztes Jahr:

Geht es nach dem Willen der FDP, sollen Fahrstunden für Anfänger in einem Bundesland in einem Modellprojekt getestet und bei positiven Ergebnissen verpflichtend eingeführt werden.

Von der Zwangsmaßnahme versprechen sich die Liberalen, dass es weniger Verkehrstote und Unfallopfer bei jungen Fahrern gibt.

DIE WELT

"Zwangsmaßnahmen" statt Bürgerfreiheiten also, was für Prinzipien man nicht für seine Klientelpolitik aufgibt...

Dieses Jahr:

Ramsauer(CSU) wollte die lukrativen Nachschulungen im Rahmen der neuen Flensburger-Punkte-Reform abschaffen. Das wird die FDP im neuen Gesetz aber verhindern! Laut BILD fühlt sie sich ihrem Klientel (Fahrlehrer) da zu sehr verbunden...

Nur die weitaus größere Gruppe der Legalwaffenbesitzer gibt sich bei der FDP mit Nichtstun zufrieden. Und etliche WO-Meinungsführer unterstützen und verteidigen das Nichtstun noch.

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben
...werden üblicherweise immer die Köpfe in den Ressorts für einen Politikwechsel ausgetauscht.

Aha. Also hast Du jetzt richtig erkannt: man (die Regierung) hat doch Einfluss - was Du ja bislang immer vehement bestritten hast. Vielleicht muss es aber nicht immer zum Personalaustausch kommen. Manchmal sollen ja auch klärende Gespräche ausreichen...

Für eine Wechsel des BVA im Bereich Waffenrecht wird man einen Teufel tun, einen Kopf auszutauschen. Wer will das den Medien verkaufen, einen führenden Beamten mit guter Reputation für einen Wandel im Waffenrecht abzusägen? Da wägt man Kosten und Nutzen ab und das wars.

Also "Nutzen" hätte es für die Regierenden/für GELB tatsächlich keinen, denn die LWB wählen einen sowieso, stimmt's?

Den Visier Artikel verdrehst du (mal wieder) absichtlich nach eigenem Gusto um. Die Schlussfolgerung (wie immer) glatt daneben.

Du unterstellst mir (mal wieder) absichtlich Falsches. Du hast (wie immer) gewisse Schwierigkeiten beim Erfassen von Sachverhalten.

Die VISIER/Autor M. Recktenwald schreiben:

Ein Amt, ob nun auf Anweisung von oben oder in eigenmächtiger Manier,

D.h. die VISIER hält sowohl Deine Variante (dass der Behördenapparat "in eigenmächtiger Manier" gegen uns agiert), als auch eine zweite Variante, nämlich die von Dir bislang stets bestrittene "auf Anweisung von oben" als Ursache für den Stillstand beim BVA für möglich. Dann muss aber diskutiert werden, wieso ein Amt von oben (also der schwarz-gelben Regierung) angewiesen wird, GEGEN uns Sportschützen zu agieren. Das ist ein Exempel für das Totalversagen der Geheimdiplomatie a la FWR, offenbart aber auch, wie viel wir der FDP überhaupt wert sind!

Vergessen wir auch eines nichts. Die FDP ist keineswegs eine Partei des Waffenrechts.

Ja, ich glaube das wird allmählich ziemlich evident.

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben

Also gehts für dich nach 2 Wochen Sichtbarkeit wieder für lange Zeit ins Off. Es ist umsonst Zeit auf deine verdrehte Sicht zu verschwinden. Ich kann Dir leider nicht helfen.

Geschrieben
Ja, man hat keinen Einfluss. ...

Du willst jetzt allen ernstes behaupten, daß ein Minister im Rahmen der Gesetze seinen Willen nicht durchsetzen kann, weil die Beamten sowas wie Gehorsamsverweigerung an den Tag legen würden, wenn ihnen die entsprechende Weisung nicht gefällt? Eine interessante Sicht eines Staatsapparates..wirklich.

Geschrieben
1. Hotelbesitzer

Da gibt es vielleicht ein paar zehntausend in D. Kleine Gruppe voin Wählern, für die sich die FDP gaaaaanz weit aus dem Fenster gelehnt hat, ja sich zum Gespött hat machen lassen mit ihrer durchgeboxten Senkung der Mehrwertsteuer für Übernachtungen.

Es war die CSU, die das unbedingt wollte. Richtig ist hingegen, dass die FDP es zugelassen hat, dass die Medien ihr das in die Schuhe geschoben haben. Wieder so ein Fall von vorsätzlicher Falschberichterstattung.

bye knight

Geschrieben
Es gibt wirklich, ganz echt, keinerlei Mittel, z.B. mißliebige Beamten auf weniger störende Stellen abzuschieben, nein?

Man hat gesehen wie der IM die gesamte Führung der Bundespolizei rasiert hat. Kann mir keiner erzählen, dass er da vor so einem

BVA Halt machen würde, wenn es denn sein politischer Wille wäre. Ist es in dem Fall aber nicht, das müssen wir ganz klar sehen.

Geschrieben
Du willst jetzt allen ernstes behaupten, daß ein Minister im Rahmen der Gesetze seinen Willen nicht durchsetzen kann, weil die Beamten sowas wie Gehorsamsverweigerung an den Tag legen würden, wenn ihnen die entsprechende Weisung nicht gefällt? Eine interessante Sicht eines Staatsapparates..wirklich.

Es geht hier ums Ressortprinzip, welches die selbstständige politische Leitung und Verwaltung regelt. Da gibts nur noch die Richtlinienkompetenz und mehr nicht. Ansonsten gibts da sowas wie Art 65 Grundgesetz und die Art 96, 112, 114 und dann kommt die GOBReg .... kann man stundenlang so fortführen.

Wie ich bereits erwähnte, wird man wegen der Schießsportordnungen keinen führenden Beamten (nebst Gefolge) rasieren. Das gibt in der Kosten-Nutzen-Rechnung keinen Gewinn.

Geschrieben
Wie ich bereits erwähnte, wird man wegen der Schießsportordnungen keinen führenden Beamten (nebst Gefolge) rasieren.

Warum sollte man ihn auch absägen wollen? Man befiehlt es ihm einfach..ähh...weist es an. Und dann hat er das zu machen. Gibt es einen guten Grund die Weisung nicht umzusetzen, so kann er von seinem Remonstrationsrecht Gebrauch machen. Tut er dies nicht oder gibt es keinen Grund, so hat er zu tun, was ihm geheißen. Wenn er dies noch immer verweigert, ist er ein Fall für disziplinarische Ermittlungen.

Geschrieben

Man wird ihn gerade nicht anweisen (und niemand wird das auch wollen). Das geht nämlich nicht wegen des Ressortprinzip. Es gibt nur die Richtlinie des Ministers.

Die Verbände werden das gerichtlich austragen müssen.

Geschrieben
Es gibt nur die Richtlinie des Ministers.

Darum geht es ja gerade! Entweder die Beamten verweigern den Gehorsam oder es hat ihnen einfach niemand (der zuständige Minister) befohlen. Wenn wir vom heiligen Bild des treuen deutschen Beamten ausgehen, so läßt dies eben nur den Schluß zu, daß der Minister sie zu ihrem jetzigem Handeln angewiesen hat oder es zumindest wohlwollend in Kauf nimmt. Und damit schließt sich der Kreis in Schwarzwälders Richtung. Die derzeitige Bundesregierung steht gegen uns.

Geschrieben

Es wird wohl kaum eine Detailvorgabe bis in diese Dimension geben ;)

Das kann es auch nicht.

Geschrieben
Es wird wohl kaum eine Detailvorgabe bis in diese Dimension geben ;)

Das kann es auch nicht.

Das kann es durchaus, wenn der Wille vorhanden ist.

Geschrieben

Ich denke, NEIN ;) Der grobe Rahmen wird gestrickt und nicht mehr. Man bestimmt einfach nur die Richtung. Wie das dann im Detail ausgelebt wird, passiert im Ressort.

Ich geb dir mal ein passendes Beispiel aus deiner Vergangenheit. Der Bataillonskommandeur ist dem KpChef vorgesetzt. Er kann dem KpChef aber nicht in die Abläufe innerhalb dessen Kompanie hineinreden. Gerade bezüglich des Personals ist der Chef frei in seinen Entscheidungen. Versucht der Kommandeur hineinzureden, wird er bei einem starken Chef auf die Nase fallen. Er wird ihm seine "Hoheit" auf diesem Gebiet erläutern und das wars.

Genauso läufts dann beim BVA. Es wird anfangs die Marschrichtung (Richtlinie) vorgegeben. Diese geht nun keinesfalls in Details. Gegen diese Richtlinie wird im BVA nicht verstoßen. Irgendein zuständiger Beamter hat dann die SpO auf den Tisch bekommen und will sich ausleben. Ihm fällt das "besondere öffentliche Interesse auf". Die Sachverhaltsklärung wird irgendwann bei den Hausjuristen gelandet sein und man hat eine Regelung im Hause aufgestellt.

Mit den Richtlinien hat all dies nichts zu tun und man bewegt sich weiter stramm innerhalb dieser. Somit gibt es auch keinen Angriffspunkt.

Es obliegt nun der gerichtlichen Prüfung. So wie in solchen Fällen üblich.

Geschrieben

Tja, es liegt halt immer an den handelnden Personen.

Wenn du beim Köpfewechsel ein faules Ei übersiehst, hast du früher oder später Probleme. Die Ressorts werden ja nach dem Regierungswechsel nicht nach Parteibuch umgeordnet. Das macht man mit den Spitzen. Diese sollen darunter alles im Zaum halten.

Es gelingt halt nicht immer, wie zahlreiche Beispiele aus der Vergangenheit zeigen.

Ein langjähriger, abgezockter Beamter, weiß wie man auf der Klaviatur spielt und dem pisst man nicht so leicht ans Bein. Für ein Nebenthema eines bundespolitische unbedeutenden Sachverhalts, macht dieses Fass niemand auf ;)

Geschrieben
Ein langjähriger, abgezockter Beamter, weiß wie man auf der Klaviatur spielt und dem pisst man nicht so leicht ans Bein. Für ein Nebenthema eines bundespolitische unbedeutenden Sachverhalts, macht dieses Fass niemand auf ;)

1. Wenn da ein "langjähriger abgezockter Beamte" im Alleingang gegen die Schiesssportverbände seine persönlichen Aversionen ausleben wollte - warum hat dieser "langjährig" das dann nicht schon lange gemacht? Erstmal wurde doch alles schön durchgewunken, da kamen in den ersten Jahren nach 2003 keinerlei Klagen, oder?

2. "Nebenthema bundespolitisch unbedeutenden Sachverhalts": Dass ich nicht lache! Der DSB hat immerhin 1,5 Mio. Mitglieder und ist unter den 3-4 größten Sportverbänden in D überhaupt, die anderen Verbände sind auch nicht völlig unbedeutend. Diesen Verbänden jetzt allesamt ihre Sportordnungen nicht mehr zu genehmigen ist kein "unbedeutender Sachverhalt". Dass es derzeit ein "Nebenthema" bzw. eher gar kein Thema ist, liegt wohl daran, dass einerseits unsere Lobby das nicht an den richtigen Stéllen thematisiert und andererseits daran, dass die Gegenseite für unsere Belange kein Interesse zeigt, weil - unsere Stimmen kriegt man doch sowieso, oder?

3. Was die ganzen Art.112, 114 GG etc. sollen - das Genehmigen/Nichtgenehmigen interessiert den Finanzminister wenig, eine Genehmigung verursacht den Bund/Steuerzahler keine extra Kosten, oder? Das sind nur Nebelkerzen, um zufällig Vorbeilesenden den Eindruck zu vermitteln, huch wie kompliziert und zig Grundgesetz-Paragraphen sind da gegen uns, ja dann kann man da nichts machen.

Nein glaubt mir, wenn man da "von oben" wollte, wäre sofort eine Lösung da. Wenn z.B. eine Regierung eines Bundeslandes der Meinung ist/war, eine lockerere Prüfung von Firmen durch die Finanzämter sei im Interesse der "Standortförderung" wünschenswert, dann wurde das auch so gemacht, ohne neue Gesetze, aber für die Betroffenen effektiver, als wenn mit viel medialem Getöse neue Gesetze und Verordnungen erlassen worden wären.

Das Beispiel Nichtgenehmigung von Sportordnungen zeigt doch nur, dass in der Politik sich nicht nur niemand für neue "pro-gun" Gesetze aus dem Fenster lehnt, nein, wir 2 Mio. Legalwaffenbesitzer sind es der Politik nicht mal wert, dass hinter den Kulissen intern in einem Bundesamt mal diskret für eine legalwaffenbesitzerfreundlichere Handhabung gesorgt wird.

Man tut für uns - nichts.

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben

Schlag mal die Zeitungen auf, dann siehst du was bundespolitisch bewegt.

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