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IGNORED

Waffenrechtl. Beduerfnisse


Zeugwart

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In einer kuerzlich stattgefunden Diskussion stellte sich folgend beschriebene Problematik.

Ein Schuetze stellt bei seinem Verband einen Antrag auf Beduerfnisse fuer 2 Kurzwaffen, da er Disziplinen bzw. eine Disziplin schiessen will, wo er 1 o. alle 2 dazu benoetigt. Er erhaelt daraufhin die Beduernisse u. laesst sich 2 entsprechende Voreintraege auf eine (neue) gruene WBK machen. Er zieht los zum Waffenkauf u. muss leider feststellen, dass es sich wegen finanzieller Mittel u. Verfuegbarkeit recht schwierig gestaltet, die 2 gewuenschten Waffen sofort zu erwerben. Kein Problem, er hat ja 1 Jahr Zeit u. laesst es in Ruhe angehen bzw. wartet erst mal noch ab.

Jetzt bietet sich aber ploetzlich die Moeglichkeit ein sehr gutes Repetiergewehr von einem Schuetzenkameraden zu bekommen, keine Zeit lange zu ueberlegen, ein super Gewehr, ein super Preis. Er benoetigt jetzt natuerlich ein neues Beduerfnis fuer eine gelbe WBK, er erfuellt auch alle Kirterien u. beantragt ein neues Beduerfnis fuer diese. Der Verband lehnt aber jetzt ploetzlich das Beduerfnis ab, da die 2/6-Regelung zum Waffenerwerb in Sicht des Mitarbeiters in der zustaendigen Verbandsstelle hierzu ein Problem darstellen soll. Bis dato sind sogar 6 Monate seit Ausstellung der Beduerfnisse fuer die 2 Kurzwaffen vergangen, das muss doch jetzt moeglich sein, da ein erneutes Beduerfnis fuer eine neue gelbe WBK von Verband zu bekommen. Die 2 Kurzwaffen kann er sich ja dann immer noch unter Beruecksichtigung der 2/6-Regelung kaufen, da hat ja eh die Behoerde noch die Hand drauf.

Bitte schreibt mal dazu, wie Eure Erfahrungen u. Auslegungen der Regelungen sind, da waere uns schon sehr geholfen. Wir konnten die Diskussion nicht auf einen Nenner bringen, morgen Abend solls weiter gehen.

Michael

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Ein Bedürfnis erlaubt den Erwerb, aber eben nur unter Einhaltung der 2/6-Regel (in der Regel).

Wenn er bereits eine Gelbe hätte und dann sich die zwei Voreintrage geholt hätte, könnte er ja auch wie von ihm gewünscht verfahren, ohne irgendwelche Regeln zu verletzen.

Clever wäre gewesen, alles zusammen gleich auf einen Antrag zu schreiben.

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Die Einhaltung der Erwerbsstreckungsregel zu überwachen und durchzusetzen, ist Sache der Behörde und nicht des Verbandes, ganz einfach. Und von dieser Regel kann die Behörde auch (im begründeten Sonderfall) dispensieren.

Na ja; ich kann mir fast denken, welche Landesverbände im DSB da die Verdächtigen sein könnten...

Carcano

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Die Einhaltung der Erwerbsstreckungsregel zu überwachen und durchzusetzen, ist Sache der Behörde und nicht des Verbandes, ganz einfach.

Carcano

Damit ist ALLES gesagt.Der jeweilige Verband bestätigt lediglich die Befürwortung des Antragstellers.Als Bspl. Antrag auf Erwerb 1 x KW, 1X HA, 1 x Rep. , das Amt stellt diese so Aus, 2/6 bei tatsächlichem Erwerb ist natürlich zu beachten.

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Nachdem ich dann endlich durfte hatte ich mir gleich vier Bedürfnisse beantragt und auch genehmigt bekommen (BDS LV1). Das ist sinnvoll, da ich einige Disziplinen schieße und die entsprechenden Waffen benötige. Billiger wars auch noch.

Die 2/6 überwacht das Amt.

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