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IGNORED

Munition kaufen für geliehene Waffe


cabu

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
WaffVwV 12.2:

"§ 12 Absatz 2 stellt von der Erwerbs- und Besitzerlaubnispflicht

von Munition und damit sowohl von dessen Dokumentation

durch eine WBK als auch durch einen Munitionserwerbsschein

frei.

Als Nachweis der Berechtigung wird eine Bescheinigung nach

§ 38 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe e und eine Kopie der

WBK empfohlen.

Oh toll!

Das der Erwerb und Besitz von geliehener Munition erlaubnisfrei ist und man eine Leihbescheinigung dabei haben muss, ist ja nun nicht wirklich neu. Das klärt aus meiner Sicht aber immer noch nicht die Frage, ob es egal ist, von wem man die Munition bekommt.

Geschrieben

ist das "von wem" im WaffG in der AWaffV oder in der WaffVwV eingeschränkt?

ja ? nein ? ... na dann doch einfach mal noch im §12 WaffG und nochmals den Abschnitt 12.2 in der WaffVwV lesen und verstehen wollen. es steht ALLES da drin, schwarz auf weiß! es gibt da auch keinen spielraum (mMn) für spekulationen oder interpretationen.

... aber manche wollen nicht sehen, oder brauchen für alles was nicht ausdrücklich verboten ist, ein amtliches "ok"...

deutschland .... einig michel-land? .... bedenklich.....

gruß alzi *schnipp*

Geschrieben
gruß alzi *schnipp*

Lass mal gut sein. Angst ist etwas Reales, auch wenn sie unbegründet ist. Selbst wenn wir jetzt:

- klar erläuterten Gesetzestext

- klarstellende Verwaltungsvorschrift

- Fallbeispiele für belastbare Entscheidungen unterer Waffenbehörden

haben anführen könnnen, werden immer noch viele Bedenkenträger sich nicht aus der Deckung der "sicheren Seite" heraustrauen und darauf bestehen werden, daß man doch mal endlich etwas Klares, Belastbares, Eindeutiges vorlegen sollen. Ich habe innerlich mit dem Problemfall abgeschlossen, wer jetzt nicht klarsieht oder seine Interessen nicht vertreten will, den werd' ich doch nicht zu seinem Glück tragen.

Sorry.

Allerdings will ich das Problem auch mal gerne mit meiner Behörde diskutieren, daher frag' ich nochmal nach: Wer kann mir im Raum Köln einen .30 M1 Carbine leihen ? Ohne Munition bitte... Bitte per PN.

Geschrieben

Nur interessehalber: Warum ausgerechnet einen .30 M1?

Übrigens: In der Vergangenheit habe ich mir zweimal Waffen geliehen, für die ich dann auch Muni gekauft habe. Einmal beim Büma, einmal bei Kettner.

War problemlos. Ich hatte jeweils einen Leihschein und eine Kopie der WBK des Verleihers dabei.

Geschrieben
Nur interessehalber: Warum ausgerechnet einen .30 M1?

Weil ihm der in der Sammlung grad noch fehlt?

Ich kann da nicht helfen, bin weder Kölner im weitesten Sinne (+ BM und GM und BN) noch hab ich son Schießprügel

Geschrieben
Nur interessehalber: Warum ausgerechnet einen .30 M1?

Weil ich den Kleinen Knuffig finde und die Munition nicht über sonstige Erwerbsgrundlagen kriegen kann (außer halt übers Selber-Stopfen). .22 lr, 9 Para, .45 ACP, .38 Spec, .357, .44Mag., .45 LC, .454 Casull, .50AE, .223, .308 und seit Neuestem auch .300 WinMag ist schon im Haus, von den Flinten gar nicht zu reden. Damit wären für mich als im Thema relevante Kaliber die Ordonnanz-Ecke sinnvoll

Geschrieben

Das erklärt es natürlich. Ich suchte jetzt gedanklich einen Zusammenhang wegen "Ausleihen" und fragte mich, warum der Carbine da anders zu bewerten wäre :D

  • 2 Monate später...
Geschrieben

nach dem ich keine Antwort "schriftlich" bekommen habe, habe ich eben angerufen.

Ich soll einfach zum BüMa und einkaufen gehen, wenn es Probleme gibt soll der BüMa die Behörde anrufen und erhält ein mündliches Ja.

Schriftlich bekomme ich aber nix, Bürokratie :traurig_16:

Gruß

Geschrieben
nach dem ich keine Antwort "schriftlich" bekommen habe, habe ich eben angerufen.

Ich soll einfach zum BüMa und einkaufen gehen, wenn es Probleme gibt soll der BüMa die Behörde anrufen und erhält ein mündliches Ja.

Schriftlich bekomme ich aber nix, Bürokratie :traurig_16:

Gruß

Aha..........das bedeutet, schriftlich wollen sie nicht, aber der BüMa soll auf ein mündliches "OK" ruhig mal machen? :ridiculous: :ridiculous:

Geschrieben
nach dem ich keine Antwort "schriftlich" bekommen habe, habe ich eben angerufen.

Ich soll einfach zum BüMa und einkaufen gehen, wenn es Probleme gibt soll der BüMa die Behörde anrufen und erhält ein mündliches Ja.

Schriftlich bekomme ich aber nix, Bürokratie :traurig_16:

Gruß

Von wem soll man denn sonst eine schriftliche Aussage bekommen, wenn der Handel (und auch manche SB) das Waffenrecht nicht verstehen.

Vielleicht hilft ja der Ausdruck von meinem Schreiben hier im Thread und der SB ändert seine Meinung und erbringt eine Dienstleistung für den Bürger.

Ansonsten den Weg nehmen, den Tyr13 beschrieben hat und den SB von seiner eigenen Meinung befreien...

Da kann man nur froh sein, wenn der eigene SB nicht so ein "Behörden-Beamter" ist.

Mir wollte mal eine NaturschutzAmtmännin einen Bauantrag verwehren, weil ich den Flurplan im Katasteramt ändern ließ. "Das dürfe man nicht" :gaga: Der Grundstücksvorbesitzer hatte ne 5000qm Weihnachtsbaumschonung mit der Kettensäge eingeebnet und wir haben dann 4 Jahre später den Nadelwald aus dem Flurplan in bebaubare Fläche ändern lassen. Drei Tage nach dem Termin mit der Amtmännin hatten wir eine Owi über 10.000€ im Briefkasten, wegen unrechtmäßiges abholzen des "Waldes". Was haben wir gelacht! Das Nebengbäude ist inzwischen im Flurplan auch eingezeichnet...

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