Zum Inhalt springen
IGNORED

Erlaubnissverlängerung Sprengstoffschein


MarcusGoebel

Empfohlene Beiträge

Ist leider so.

EDIT:

Treibladungsmittel dürfen auch von Privat an Privat überlassen werden, und müssen dann selbstverständlich auch im Buch eingetragen werden. Wenn du z.B. keine eigene Ladepresse hast, und Deine Munition selbst (!) bei einem Freund auf dessen Presse lädst, kannst Du Dir auch von ihm das verbrauchte Pulver übertragen lassen. Als Vorderladerschütze, der sich Pulver zum Stand mitbringen läßt, geht das analog.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Kauf halt einfach 200g von einem befreundeten Boellerschuetzen u. trags ein, realistischer waeren aber 500g o. 1 kg. Geh dann aber fruehzeitig zum Verlaegern, ist der Schein erst abgelaufen, darfst Du kein Pulver mehr besitzen, oft eine Fangfrage, aber dann eh zu spaet. Weiterverkauftes Pulver muss beim Kaufer ein- aber beim Verkaeufer nicht ausgetragen werden.

Man sollte halt immer mal innerhalb der 5 Jahre mal ein kg kaufen u. dann kann man es ja auch immer wieder weiterverkaufen u. somit mehrere Schuetzen bedienen. Kommt schon auch mal vor, dass man einfach nur wenig braucht.

Immer gut auch, die Behaeltnisse auszubewahren u. das Pulver auch in Teimengen darim zu lagern.

Michael

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.