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IGNORED

Erlaubnissverlängerung Sprengstoffschein


MarcusGoebel

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo, mein Sprengstoffschein läuft im Sommer ab. In den letzten 5 Jahren habe ich kein Pulver gekauft, kann es sein, dass ich keinen neuen mehr bekomme ? Wegen fehlenden Bedürfniss...

Bis bald

Marcus

Geschrieben
Hallo, mein Sprengstoffschein läuft im Sommer ab. In den letzten 5 Jahren habe ich kein Pulver gekauft, kann es sein, dass ich keinen neuen mehr bekomme ? Wegen fehlenden Bedürfniss...

Bis bald

Marcus

JA :traurig_16:

Geschrieben

Ist leider so.

EDIT:

Treibladungsmittel dürfen auch von Privat an Privat überlassen werden, und müssen dann selbstverständlich auch im Buch eingetragen werden. Wenn du z.B. keine eigene Ladepresse hast, und Deine Munition selbst (!) bei einem Freund auf dessen Presse lädst, kannst Du Dir auch von ihm das verbrauchte Pulver übertragen lassen. Als Vorderladerschütze, der sich Pulver zum Stand mitbringen läßt, geht das analog.

Geschrieben

Moin!

Zumindest einmal kann man argumentieren, dass man das Rest-Pulver aus der vorangegangenen Periode aufgebraucht hat.

Die Tätigkeit des Wiederladens wurde also ausgeübt und hat nicht geruht.

Gruß,

frogger

Geschrieben

Kauf halt einfach 200g von einem befreundeten Boellerschuetzen u. trags ein, realistischer waeren aber 500g o. 1 kg. Geh dann aber fruehzeitig zum Verlaegern, ist der Schein erst abgelaufen, darfst Du kein Pulver mehr besitzen, oft eine Fangfrage, aber dann eh zu spaet. Weiterverkauftes Pulver muss beim Kaufer ein- aber beim Verkaeufer nicht ausgetragen werden.

Man sollte halt immer mal innerhalb der 5 Jahre mal ein kg kaufen u. dann kann man es ja auch immer wieder weiterverkaufen u. somit mehrere Schuetzen bedienen. Kommt schon auch mal vor, dass man einfach nur wenig braucht.

Immer gut auch, die Behaeltnisse auszubewahren u. das Pulver auch in Teimengen darim zu lagern.

Michael

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