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IGNORED

Mun Lagerung in Ferienwohnung


grouse450

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Geschrieben

Waffen dürfen in einer Ferienwohnung nur in einem Klasse 0 Safe gelagert werden und zwar nur 3 Langwaffen, keine Kurzwaffen, laut LRA.

Wie steht es aber mit Munition? Darf die in einer Zweitwohnung, bzw. Ferienwohnung überhaupt gelagert werden? Reicht die mmir genehmigte Stahlkiste mit Schlössern?

Geschrieben

Das mit der Ferienwohnung und nur 3 Langwaffen ist eine bayrische Unsitte!

Aber es steht im Schreiben des bayrischen Innenministers drin.

Vor allem es gilt ja auch, wenn Deine Ferienwohnung z.B. in einem 6 Parteienhaus ist, wo 3 Ferienwohnungen und 3 reguläre Wohnungen gibt.

Steht darüber was in der aktl. WaffG Verordnung? In anderen Bundesländern wird das auch anders ausgelegt.

Geschrieben
Das mit der Ferienwohnung und nur 3 Langwaffen ist eine bayrische Unsitte!

Aber es steht im Schreiben des bayrischen Innenministers drin.

Vor allem es gilt ja auch, wenn Deine Ferienwohnung z.B. in einem 6 Parteienhaus ist, wo 3 Ferienwohnungen und 3 reguläre Wohnungen gibt.

Steht darüber was in der aktl. WaffG Verordnung? In anderen Bundesländern wird das auch anders ausgelegt.

In meinem Fall sind wir nur 2 Eigentümer in einem Haus auf dem Land. Mir gehört der obere Stock. Der Miteigentümer plant angeblich seine Wohnung als Ferienwohnung zu vermieten. Ich bin genauso häufig auf dem Land wie in der Stadt.

Habe dort Mun-Kiste und B Schrank. Das bedeutet also: Entfernung der Jagd-Waffen, nur Lagern wenn ich anwesend bin. Hin- und Herschleppen der Waffen, wenn ich zur Jagd gehe. Muni in Mun-Kiste dort lassen? In den B-Schrank Luftgewehre und Schwarzpulver Vorderlader Waffen lassen? Gilt das auch für Vorderlader Revolver? Man weiß ja nie, ob nicht ein SB überpenibel wird.......

Geschrieben
In meinem Fall sind wir nur 2 Eigentümer in einem Haus auf dem Land. Mir gehört der obere Stock. Der Miteigentümer plant angeblich seine Wohnung als Ferienwohnung zu vermieten. Ich bin genauso häufig auf dem Land wie in der Stadt.

dann ist das doch keine Ferienwohnung sondern ein Nebenwohnsitz...............Nebenwohnsitz anmelden und Waffen in den B-Schrank!

Ist doch genauso wenn man unter der woche in der Stadt arbeitet und am We bei der Familie auf dem Land ist und die Waffen bleiben in der Stadtwohnung.

Geschrieben

Da bin ich mir nicht so sicher. Gemeldet bin ich ja dort seit Kauf als Nebenwohnung. Das Amt meint: Sobald da keiner dauernd dort wohnt, hat das Objekt den Status wie eine unbewohnte Jagdhütte mit allen Konsequenzen............

Geschrieben
Das Amt meint: Sobald da keiner dauernd dort wohnt, hat das Objekt den Status wie eine unbewohnte Jagdhütte mit allen Konsequenzen............

Deine Angaben zum Aufenthalt sind etwas unklar. Ich meine nicht, dass Deine Situation mit der einer Jagdhütte vergleichbar wäre. Das habe ich mir nicht ausgedacht, sondern schlußfolgere das aus den Vollzugshinweisen des Bayrischen Staatsministerium des Innern (vollzugshinweise aufbewahrung im pdf) vom 6.4.10, Punkt 3.2, wonach Wohnungen von Pendlern IM REGELFALL als dauerhaft bewohnt angesehen werden (abgekürzt). Die Anmeldung als Nebenwohnung halte ich für unschädlich.

Geschrieben
ist denn das ganze gebäude unbewohnt oder nur deine wohnung?

Es ist ein Häuschen, quasi eine Doppelhaushälfte. Im unteren Teil des Vorderen Hälfte ein Eigentümer (der, der jetzt seien Teil eventuell als Ferienwohnung vermietet und 200 Meter wegzieht in ein anderes Gebäude) der erste Stock gehört mir. Ich bin nicht immer da. Sie werden zum Putzen und Nachschauen immer wieder im EG sein. Im zweiten Teil der Doppelhaushälte eine ganz andere Familie, also Wand an Wand.

Geschrieben
Deine Angaben zum Aufenthalt sind etwas unklar. Ich meine nicht, dass Deine Situation mit der einer Jagdhütte vergleichbar wäre. Das habe ich mir nicht ausgedacht, sondern schlußfolgere das aus den Vollzugshinweisen des Bayrischen Staatsministerium des Innern (vollzugshinweise aufbewahrung im pdf) vom 6.4.10, Punkt 3.2, wonach Wohnungen von Pendlern IM REGELFALL als dauerhaft bewohnt angesehen werden (abgekürzt). Die Anmeldung als Nebenwohnung halte ich für unschädlich.

Die Situation ist die: Eine Eigentumswohnung in der Stadt, die als Hauptwohnung deklariert ist, eine Eigentumswohnung auf dem Land, die als Nebenwohnung deklariert ist. Da ich nicht mehr im Dienst bin, bin ich nicht mehr so an die Stadt gebunden wie früher, sondern kann nach Lust und Laune auch während der Woche, oder auch länger, draussen bleiben. Ich bin kein Pendler, der regelmässig raus und rein fährt, wie in den Vollzugsanweisungen oben angeführt, sondern quasi "Rentner". Das macht die Sache nicht einfacher, ich weiß.......

Geschrieben
Die Situation ist die: Eine Eigentumswohnung in der Stadt, die als Hauptwohnung deklariert ist, eine Eigentumswohnung auf dem Land, die als Nebenwohnung deklariert ist. Da ich nicht mehr im Dienst bin, bin ich nicht mehr so an die Stadt gebunden wie früher, sondern kann nach Lust und Laune auch während der Woche, oder auch länger, draussen bleiben. Ich bin kein Pendler, der regelmässig raus und rein fährt, wie in den Vollzugsanweisungen oben angeführt, sondern quasi "Rentner". Das macht die Sache nicht einfacher, ich weiß.......

also das macht es eigl. noch viel einfacher, Du bist doch total flexibel! Du kannst Di in München sein Mittwoch aufm Land Donnerstag in München und so weiter,

wer will Dir das Gegenteil beweisen.

Problem ist einfach, dass du das ganze überhaupt bei der Behörde angezeigt hast. Das hätte es ja nicht gebraucht, oder waren dir bei Dir zu Nachschau?

Geschrieben
also das macht es eigl. noch viel einfacher, Du bist doch total flexibel!

Sehe ich genauso. Sollte kein Problem sein. Das "normale" Problem der Pendlerwohnung ist, dass Pendler eben gewisse Zeiträume regelmäßig nicht in der betreffenden Wohnung sind und auch nicht sein können. Das ist bei Dir nicht der Fall. Und sogar hinsichtlich der Pendlerwohnung gelten grundsätzlich keine verschärften Aufbewahrungsvorschriften. Du bist kein Pendler mit Wochen- und Wochenendwohung, sondern einfach ein Rentner mit zwei Wohnungen.

Geschrieben
also das macht es eigl. noch viel einfacher, Du bist doch total flexibel! Du kannst Di in München sein Mittwoch aufm Land Donnerstag in München und so weiter,

wer will Dir das Gegenteil beweisen.

Problem ist einfach, dass du das ganze überhaupt bei der Behörde angezeigt hast. Das hätte es ja nicht gebraucht, oder waren dir bei Dir zu Nachschau?

Nein, es gab keine Nachschau. Aber im Formular waren andere Wohnungen anzugeben und es wurde, laut Amt, dem anderen LRA Mitteilung gemacht. Mündlich hat man mir dann mitgeteilt, dass die Situation fraglich wäre. Es wurde sogar schriftlich nachgefragt, welche Waffen in welchem Schrank stehen. Ich habe gesagt, das kommt auf die jeweilige jagdliche Situation an, was ich an welchem Ort benötige. Ginge ich auf Gams, so wäre dort vielleicht eine 6,5 x 57, ginge ich auf Hirsch, so wäre dort eine 8 x 57 oder .30-06 oder anderes etc .etc. Dann solle ich halt melden, was wo überwiegend steht........ Da ich über 40 Jahre Jäger, Wiederlader und Sportschütze bin, ist den Behörden seit Jahren alles bekannt....

Geschrieben
Nein, es gab keine Nachschau. Aber im Formular waren andere Wohnungen anzugeben und es wurde, laut Amt, dem anderen LRA Mitteilung gemacht. Mündlich hat man mir dann mitgeteilt, dass die Situation fraglich wäre.

Das glaube ich. Das sage ich auch immer, wenn ich keine Ahnung habe. Du wohnst einfach in zwei Wohnungen. Wenn das Wohnungen in unterschiedlichen Bezirken sind mag das organisatorische Probleme bei der Verwaltung auslösen, aber mir ist keine Vorschrift bekannt, nach der Dir die Aufbewahrung in nur einer Deiner Wohnungen gestattet wäre. Solange beide dauerhaft bewohnt sind, aber das ist ja bei Dir offensichtlich der Fall.

Mit einer Meldung wo was überwiegend steht sollte die Sache nun wirklich erledigt sein. Dass dann eine umfassende Nachschau kaum effektiv möglich ist, ist nicht Dein Problem. Aber es ist ein interessanter Fall.

Da ich über 40 Jahre Jäger, Wiederlader und Sportschütze bin, ist den Behörden seit Jahren alles bekannt....

Nur leider hat die Behörde keine 40 Jahre Erfahrung mit den jetzt geltenden Aufbewahrungsvorschriften....

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