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IGNORED

Jäger KW Munerwerb blöder Eintrag


WolfK33

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Mal wieder Seltsames von der Behörde.

Habe heute eine KW austragen lassen und mir gleich einen neuen Voreintrag mit Munerwerb geholt. Habe leider als ich von der Kasse kam nicht mehr draufgeschaut und erst zu Hause in der Spalte Munerwerb neben dem Dienstsiegel entdeckt:

"In Verbindung mit einem gültigen Jagdschein" :confused:

Bei Langwaffeneintragungen machen sie das schon länger, aber da hat es ja keine negativen Auswirkungen, ist nur überflüssig.

Bei der KW schon, hier ist es gegenüber einem einfachen "Ja" ja eine Einschränkung. Würde ich jetzt KW-Mun irgendwo bestellen wollen müsste ich WBK und Jagdschein hinschicken, sonst nur die WBK, im Vergleich zu vorher habe ich jetzt auch keine Berechtigung zum Besitz bei vielleicht mal nicht rechtzeitig verlängertem JS. Gut, habe ich bei LW-Mun auch nicht, aber das ist ja wurscht.

Also, darf er das ? Lohnt sich eine Diskussion darüber mit dem SB? Gibts Textstellen die ich ihm als Argumentationshilfe vorlegen könnte ?

Genervte Grüsse,

Wolf

Geschrieben

Also wenn du einen KW-Eintrag über den Jagdschein geholt hast ist die Spalte "Munitionserwerbsberechtigung" leer. Die Munitionserwerbsberechtigung ist dann dein Jagdschein. Ein "In Verbindung mit dem Jagdschein" gibt es nicht. Eine beglaubigte Abschrift des Jagdscheins zum verschicken kriegst du aktuell für 0,50 Euro, gültig für die Dauer des gelösten Jagdscheins, also maximal für 3 Jahre.

Viele Grüße

Andreas

Geschrieben
Eine WBK verschickt man nicht.

Wenn du so viel Glück hast das du Händler mit ordentlichen Preisen in der Nähe hast kannst du gern der Meinung sein.

Ich hab keine Lust 200km zu fahren, den Spritt zu bezahlen, die laufen kosten am Auto mit einzurechnen, Zentnerweise Blei durch die Gegend zu schleppen und Zeit zu verplämpern.

Je nachdem wo und wie man bestellt betragen die Versandkosten weniger bis ein Bruchteil.

Von den deutlich besseren Muni-Preisen mal ganz abgesehen.

Bei Waffenkäufen ebenso...

Grüße,

Peter

Geschrieben
Also wenn du einen KW-Eintrag über den Jagdschein geholt hast ist die Spalte "Munitionserwerbsberechtigung" leer. Die Munitionserwerbsberechtigung ist dann dein Jagdschein.

Sorry, aber das ist nicht korrekt. Nur für den Erwerb von LW-Munition reicht der Jagdschein; bei KW-Munition braucht es den entsprechenden Eintrag in der WBK.

Geschrieben
Also, darf er das ? Lohnt sich eine Diskussion darüber mit dem SB? Gibts Textstellen die ich ihm als Argumentationshilfe vorlegen könnte ?

Hallo,

vorab: Ich bin kein Jäger.

s. §13 I WaffenG:

" Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Personen anerkannt, die Inhaber eines gültigen Jagdscheines im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes sind (Jäger)[...]"

Bedürfnisgrund ist in diesem Falle der Jagdschein. Kein Jagdschein-> kein Bedürfnis -> keine Munitionserwerbsberechtigung.

Gruß

Andreas

Geschrieben
Aber es gibt keinen einzigen Grund, eine Original-WBK zu versenden. Bei Mun schon gar nicht.

Die WBK muß ich stets bei mir (bzw der Waffe) haben.

Is ok... keinen einzigen Grund, absolut nicht?

Dann sag ich das nächste mal meiner Sachbearbeiterin sie muss mir eine neue WBK ausstellen weil ich ihr meine Alte zwecks Eintrag nicht zukommen lassen kann.

Grüße,

Peter

Geschrieben
Is ok... keinen einzigen Grund, absolut nicht?

Dann sag ich das nächste mal meiner Sachbearbeiterin sie muss mir eine neue WBK ausstellen weil ich ihr meine Alte zwecks Eintrag nicht zukommen lassen kann.

Grüße,

Peter

Du wirst lachen, erst kürzlich hatte jemand in WO geschrieben das er das genauso macht (eine WBK pro Waffe wegen der Übersicht oder so). Ob das jetzt teurer war/ist kann ich dir aber auch nicht sagen.

Für den Einkauf von Muni sollte eine Kopie + Tel.Nr. Sachbearbeiter reichen.

Geschrieben
Du wirst lachen, erst kürzlich hatte jemand in WO geschrieben das er das genauso macht (eine WBK pro Waffe wegen der Übersicht oder so). Ob das jetzt teurer war/ist kann ich dir aber auch nicht sagen.

Ich weiss, davon soll es einige geben die das machen. Ich werd es nicht tun... bin ich nich Paranoid genug für :rolleyes:

Für den Einkauf von Muni sollte eine Kopie + Tel.Nr. Sachbearbeiter reichen.

Wenn der Händler das anders sieht und es mich nicht juckt die WBK zu verschicken sehe ich da kein Problem.

Daraus ein Heiliges Gesetz machen, den Lappen nieh auf den Postweg zu bringen und im Volke zu verkünden muss nich sein...

Und ob jetzt nur eine WBK oder WBK+Jadgtschein in dem Umschlag ist...

Ich verschicke einige hundert Briefe im Jahr, seit vielen Jahren, bis jetzt die Menge derer die verloren gegangen ist absolut vernachlässigbar.

Edit meint noch zu dem "Eine WBK muss immer da sein":

Ich bin noch in dem Schützenalter wo ich regelmäßig was Ein/Um und Austragen lasse,

Und weil es gesetzlich so vorgeschrieben ist, ist daurch meine WBK oft nicht zuhause bei mir...

Grüße,

Peter

Geschrieben
Bei meinem SB gehe ich persönlich vorbei.

Dann gibt's keine Ausreden von wegen "haben wir nicht bekommen..."

Ich wiederhole zwar aber... gut wenn du das kannst... ich kanns nicht immer und es gibt sicher genug andere die das auch nicht immer können.

Und gegen das "haben wir nicht bekommen" gibt es was ganz einfaches, das Telefon. :rolleyes:

Grüße,

Peter

Geschrieben

Um mal wieder on topic zu werden, hier mein Senf zu dem Thema:

Der Zusatz ist eine Einschränkung. Ich würde mit dem Hinweis auf die neuen Verwaltungsvorschriften hier das Gespräch mit dem SB suchen. Die neuen Verwaltungsvorschriften empfehlen ausdrücklich den Eintrag der MEB auf der WBK für Jäger für den Fall, dass es mal Verzögerungen bei der Neuerteilung eines Jagdscheins gibt bzw. man mal kurzzeitig keinen löst. Dann hat man nämlich gültige Waffenbesitzerlaubnisse (WBK) aber keine gültigen Munitionsbesitzerlaubnisse! Entsprechend liegt illegaler Munitionsbesitz vor. Und genau deshalb würde ich versuchen diesen Zusatz rauszubekommen.

Das betrifft auch die LW.

bye knight

Geschrieben
Wenn man will, geht es.

Jo... sicher geht das.

Ich setz mich nachts ins Auto und fahr gerad mal 70km um die WBK in den Briefschlitz beim Landratsamt zu werfen.

Vor der Wahl stand ich schon und hab dann doch lieber die WBK in den Briefkasten geworfen.

An dem Tag hab ich beschlossen das ich nicht so komisch im Kopf werden möchte wie mancher Schütze der mir bis dahin begegnet ist.

Ja sicher... man könnte auch nur den Erweb anzeigen und die WBK dann wann immer möglich nachreichen zum Eintrag oder... oder... oder...

Oder man machts eben einfach.

Viel unangenehmner ist es, im Revier weder Jagdschein noch WBK zu haben und sich auch nicht vorweisen zu können, falls die freundlichen Streifenbeamten anbieten, doch nach Hause zu kommen...

Pötte und Näppe... Was hast das "Die WBK nicht zuhause haben" mit "WBK nicht bei der Waffe haben wenn man mit der Waffe unterwegs ist" zu tun. Nix...

Wenn man die Waffe Transportiert ist die WBK dabei, das sollte selbstverständlich sein.

Wie gesagt, du kannst gern der Meinung sein aber stell sie nicht als ultimative Wahrheit hin.

Das soll jeder für sich selber entscheiden.

Keine Frage, wenn es sich vermeiden lässt, macht man es nicht.

Die behaupte jetzt einfach mal die Warscheinlichkeit das die WBK auf dem Postweg verloren geht ist genauso groß wie die das man mit dem Auto gegen den Baum fährt auf dem Weg zum Schießstand.

Alles was man macht ist kalkuliertes Risiko... wenn du Zahlen ja sagen, warum nicht?

Grüße,

Peter

Geschrieben

Das Problem liegt daran, dass auch für die Munitionserwerbs/-besitzerlaubnis ein Bedürfnis notwendig ist. Ein Bedürfnisgrund ist es, Jager zu sein. Jäger i.S.d. WaffG ist, wer einen gültigen Jagdschein hat.

Jedes Mal wenn der Jagdschein abgelaufen ist, könnte die Behörde theretisch die Munitionserwerbs/-besitzerlaubnis widerrufen, weil dann das seinerzeit geltend gemachte Bedürfnis nicht mehr vorliegt. Um es sich einfach zu machen, haben sie dir die erteilte Erlaubnis dahingehend eingeschränkt, dass das Erlöschen automatisch eintritt.

Mit dem SB reden und auf die WaffVwV verweisen ist sicher gut. Aber um vor Gericht Erfolg zu haben, müsstest du ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen können für eine Munitionserwerbs/-besitzerlaubnis auch ohne Jagdschein. Ob da dann die zugegebenermaßen zutreffenden Praktikabilitätserwägungen (Übergangszeit, wenn alter Jagdschein abgelaufen bis neuer beantragt; Einkauf im Versandhandel) genügen, halte ich für streitbar.

Geschrieben
s. §13 I WaffenG:

" Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Personen anerkannt, die Inhaber eines gültigen Jagdscheines im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes sind (Jäger)[...]"

Bedürfnisgrund ist in diesem Falle der Jagdschein. Kein Jagdschein-> kein Bedürfnis -> keine Munitionserwerbsberechtigung.

Lies weiter, konkret §13 (5), da steht:

"(5) Jäger bedürfen für den Erwerb und Besitz von Munition für Langwaffen nach Absatz 1 Nr. 2 keiner Erlaubnis, sofern sie nicht nach dem Bundesjagdgesetz in der jeweiligen Fassung verboten ist."

Jagdschein reicht also nur für LW-Munition, für KW-Munition brauchst Du also eine Erlaubnis, und zwar zum Erwerb und Besitz. Das ist der entsprechnede Eintrag in der WBK.

Geschrieben
Jagdschein reicht also nur für LW-Munition, für KW-Munition brauchst Du also eine Erlaubnis, und zwar zum Erwerb und Besitz. Das ist der entsprechnede Eintrag in der WBK.

Genau das meinte ich ja auch, da es um KW-Munition geht.

Solange der Jagdschein gültig ist, liegt ein Bedürfnis vor. Kein gültiger Jagdschein, kein Bedürfnis.

Dann wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch die Munitionserwerbsberechtigung revidiert. Die Behörde hat sich damit schlicht und ergreifend das Leben leichter gemacht, indem sie Jadschein und die Munitionserwerbsberechtigung "koppelt".

Geschrieben
Nicht vergessen: Der TE ist es wohl gewohnt, WBK und Jagdschein zu verschicken, wenn er Mun bestellt.

Ist er eben nicht gewohnt, weil bei seinen anderen KWs einfach ein "Ja" mit Dienstsiegel in der Spalte steht.

Da muss ich keinen Jagdschein verschicken.LW-Mun kaufe ich nicht in so grossen Mengen daß sich eine Internetbestellung lohnen würde.

Ohne Papiere wird von mir keine Waffe geführt. Wenn ich (seltenst) nur eine WBK verschicke weil der Händler keinen Scan akzeptiert oder mir eine beglaubigte Kopie zuviel gerenne ist kann ich mit Waffen die auf einer anderen WBK stehen immer noch zur Jagd.

Geschrieben

die Behörde kann waffenrechtliche Erlaubnisse mit "Auflagen" versehen.

Falls der JS nicht gelöst ist entfällt diese Erwerbsgenehmigung.

Besitzen darf er allerdings weiter seine bereits legal erworbene Munition, so steht es doch im Gesetz

Geschrieben
Besitzen darf er allerdings weiter seine bereits legal erworbene Munition, so steht es doch im Gesetz

Nur wenn er eine weitere Besitzerlaubnis hat, wie etwa den Stempel in der WBK (ohne die hier genannte Auflage) oder einen separaten MES und natürlich jeweils für die vorhandenen Kaliber. Ansonsten wüsste ich gerne woraus du das im Gesetz lesen willst. Der Hinweis in den Verwaltungsvorschriften steht da nicht ohne Grund drin.

Das ist übrigens schon seit 2003 so, als man den Munitionsbesitz erlaubnispflichtig gemacht hat.

bye knight

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