Gruger Posted January 27, 2012 Share Posted January 27, 2012 Eines Tages werde ich mir eine fünfläufige Waffe bauen lassen, schön in unterschiedlichen Kalibern. Und dann seht zu, wie ihr das ins NWR kriegt! ( http://www.bva.bund.de/nn_2157030/DE/Aufga...__erfassen.html ) 45er kaufen ist immer eine gute Idee, aber hier muss es ja unbedingt ein WS sein. Link to comment Share on other sites More sharing options...
PetMan Posted January 27, 2012 Share Posted January 27, 2012 Ok, aber nun hat doch der BüMa das "Problem" des Verbleibs der 9mm Waffe. Schusswaffe rein, WS raus. Hört sich für mich nach der gleichen Fallgestaltung wie "Plan B" an. Wo ist mein Denkfehler? Die 9mm Waffe baut er um in eine 45er..Das 9mm WS überlässt er dir. Nenn es verkaufen oder what ever. Ich seh da kein Problem, meine Büxenmacher auch nicht. Sogar mein SB findet nix was er da gegen mich verwenden könnte....und glaub mir, wenns was gäbe würde er es finden..................der kann mich nämlich gar nicht leiden.....unsere Gespräche kommen immer spätestens beim 4. Satz auf den Spruch von ihm " wollen sie mich über das Waffengesetz belehren?????" und münden dann immer in ein " Zur Not ja " von mir. Bei der angesprochenen Konstellation hat er nicht mal gezuckt....... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gruger Posted January 27, 2012 Share Posted January 27, 2012 Bei der angesprochenen Konstellation hat er nicht mal gezuckt....... Weil der BüMa zur Waffenherstellung berechtigt ist. Er darf also aus Einzelteilen eine neue, kalibergrößere Waffe zusammensetzen. Otto Normalbürger könnte aber für den Einzelfall auch so eine Erlaubnis beantragen :-) Mal abgesehen davon, ob es wirtschaftlich Sinn hat. Der Umweg über den BüMa ist aber der stressfreieste und vermutlich auch der günstigere Weg. Aber wieso einfach, wenn es auch kompliziert geht... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gruger Posted January 27, 2012 Share Posted January 27, 2012 Nachtrag: Mein Denkfehler war, das die Eintragung eines kalibergrößeren WS auf das Grundkontingent an Kurzwaffen angerechnet wird und daher zu vermeiden sei. Dem ist nicht so, da ja ein WS, auch wenn es kalibergrößer ist, immer zu der Waffe gehört für die es bestimmt ist. Es ist halt nur nicht bedürfnisfrei zu erwerben. Wenn man trotzdem die 9mm Grundwaffe in eine .45er Grundwaffe mit 9mm WS verwandeln will, dann bleibt nur der Weg über den BüMa inkl. Austragung der alten Waffe etc. Das ist aber nicht notwendig. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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