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IGNORED

Verkauf eines Kurzwaffenschlösschens


snorre

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Einige Kurzwaffen habe herausnehmbare Schlösschen (TT 33, Glock, Sig 210) Was muss man beim Verkauf, einer Schlageinheit für diese Waffen, beachten? Reicht es, das der Käufer belegt, das er eine entsprechende Waffe besitz?

Nichts... die Dinger sind rechtlich das gleiche wie eine Spielzeugeisenbahn, Kleinteile können verschluckt werden.

Grüße,

Peter

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Nichts... die Dinger sind rechtlich das gleiche wie eine Spielzeugeisenbahn, Kleinteile können verschluckt werden.

Gude....

Genau! Es handelt sich bei den Abzugsschlösschen nicht um relevante Teile im Sinne des WaffG, von daher kann man diese Teile normal erwerben oder veräußern.

Gruß

Turrican

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Die Frage habe ich mir auch vor kurzem gestellt. Das ist totaler Quatsch, das Schlösschen ist frei verkäuflich und fertig.

Zudem wollte er auch noch mein altes Schloss im Tausch gegen das neue haben, war für mich überhaupt nicht nachvollziehbar und habe dann woanders gekauft.

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