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IGNORED

Verkauf eines Kurzwaffenschlösschens


snorre

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Geschrieben

Einige Kurzwaffen habe herausnehmbare Schlösschen (TT 33, Glock, Sig 210) Was muss man beim Verkauf, einer Schlageinheit für diese Waffen, beachten? Reicht es, das der Käufer belegt, das er eine entsprechende Waffe besitz?

Geschrieben
Einige Kurzwaffen habe herausnehmbare Schlösschen (TT 33, Glock, Sig 210) Was muss man beim Verkauf, einer Schlageinheit für diese Waffen, beachten? Reicht es, das der Käufer belegt, das er eine entsprechende Waffe besitz?

Nichts... die Dinger sind rechtlich das gleiche wie eine Spielzeugeisenbahn, Kleinteile können verschluckt werden.

Grüße,

Peter

Geschrieben
Nichts... die Dinger sind rechtlich das gleiche wie eine Spielzeugeisenbahn, Kleinteile können verschluckt werden.

Gude....

Genau! Es handelt sich bei den Abzugsschlösschen nicht um relevante Teile im Sinne des WaffG, von daher kann man diese Teile normal erwerben oder veräußern.

Gruß

Turrican

Geschrieben
Kauf Dir lieber ein richtiges Schlösschen....

Gude....

Mit einem mehrdistanzfähigen 300m-Schießstand im Keller oder im Garten klingt das erst so richtig gut! :pro:

Gruß

Turrican

Geschrieben

Die Frage habe ich mir auch vor kurzem gestellt. Das ist totaler Quatsch, das Schlösschen ist frei verkäuflich und fertig.

Zudem wollte er auch noch mein altes Schloss im Tausch gegen das neue haben, war für mich überhaupt nicht nachvollziehbar und habe dann woanders gekauft.

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