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IGNORED

unterschied Waffensachkunde nach § 7 und waffenschein


max33

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
hi,

was ist der

unterschied zwischen der Waffensachkunde nach § 7 und dem waffenschein.

Das erste ist eine notwendige, aber nicht hinreichende Bedingung für das zweite.

und wofür bzw. wer benötigt den waffenschein?

Praxisrelevante Antwort: Es gibt keinen Waffenschein. Die Existenz einer solchen waffenrechtlichen Erlaubnis ist für den Normalbürger ein Gerücht, und er wird so ein Ding niemals zu Gesicht bekommen, geschweige denn selbst Inhaber einer solchen sein werden.

Rechtlich korrekte Antwort: Einen Waffenschein benötigt man, um erlaubnispflichtige Schusswaffen führen (d.h. außerhalb der eigenen Wohnung, der eigenen vier Wände oder einer Schießstätte die tatsächliche Gewalt über eine zugriffs- und schussbereite Waffe auszuüben).

Geschrieben
Praxisrelevante Antwort: Es gibt keinen Waffenschein. Die Existenz einer solchen waffenrechtlichen Erlaubnis ist für den Normalbürger ein Gerücht, und er wird so ein Ding niemals zu Gesicht bekommen, geschweige denn selbst Inhaber einer solchen sein werden.

Rechtlich korrekte Antwort: Einen Waffenschein benötigt man, um erlaubnispflichtige Schusswaffen führen (d.h. außerhalb der eigenen Wohnung, der eigenen vier Wände oder einer Schießstätte die tatsächliche Gewalt über eine zugriffs- und schussbereite Waffe auszuüben).

eine sicherheitskraft selber hat also keinen waffenschein. (obwoh er diese waffe in der öffentlichkeit führt)

also nur der polizist.

oder wie?

Geschrieben
eine sicherheitskraft selber hat also keinen waffenschein. (obwoh er diese waffe in der öffentlichkeit führt)

Nein, die "Sicherheitskraft" hat keinen Waffenschein, den hat das Unternehmen für das die betreffende Person arbeitet.

Und der olle Revolver kommt nach Dienstschluss wieder schön in den Tresor des Unternehmers.

also nur der polizist.

Der braucht keinen, weil er im Dienst vom Waffengesetz ausgenommen ist, da er hoheitliche Aufgaben erfüllt.

Genau wie die Bundeswehr, der Zoll etc.....

Geschrieben

Jetzt musst du dem Staat nur noch glaubhaft machen, dass "die Mafia dich wirklich umbringen will" und dass eine Waffe diese Gefahr tatsächlich verringert.

Vergiss den Waffenschein (sofern es nicht nur die interessante Theorie ist), wenn du nicht zu einer der folgenden Personengruppen gehörst:

- Sicherheitsdienst (Personenschützer, Objektschützer, Geldtransporterfahrer etc.)

- gehobener Politiker (weiß gar nicht genau, ab wann hier ein WS zugesprochen wird, aber erst vergleichsweise "spät")

- Polizei

- Privatdetektive (und hier auch nicht jeder)

Die restlichen Waffenscheininhaber sind extreme Einzelfälle - gehörtest du dazu, wüsstest du genau über den WS Bescheid.

Geschrieben

Soweit ich schon hier auf WO gelesen habe, bekommen hin und wieder auch Juweliere die ab und zu grosse Bargeldmengen mit sich führen in D einen Waffenschein. Dann gibt es noch die Geschichte eines Artztes der wegen seiner Hausbesuche einen Waffenschein bekam. Die Geschichte ist sogar irgendwo in einem alten WO-Thread zu finden.

Geschrieben
- Sicherheitsdienst (Personenschützer, Objektschützer, Geldtransporterfahrer etc.)

- gehobener Politiker (weiß gar nicht genau, ab wann hier ein WS zugesprochen wird, aber erst vergleichsweise "spät")

- Polizei

- Privatdetektive (und hier auch nicht jeder)

mein wissens stand zum waffenschein den ich zum teil durch diesen thread erworben habe stimmt mit dem post vom reimemonster nicht überein.

wenn die oben genannten personen eine waffen im dienst tragen.

-der sicherheitsmitarbeiter/detektiv braucht/hat keinen waffenschein.

-zum gehobenen politiker weiß ich nichts

-der polizist braucht/hat keinen waffenschein.

Geschrieben

Wirf einen Blick ins Gesetz, dann bringen dich verschiedene Meinungen hier auch nicht durcheinander.

Das Waffenrecht kommt bei hoheitlichen Angelegenheiten (Poilzei, Zoll, Bundeswehr) nicht zur Anwendung, ergo kein Waffenschein für diese Leute. Vielleicht verwechseln manche die Erlaubnis im Dienst Waffen zu tragen (auch nicht erkennbar wie bei der Kripo) mit "Waffenschein".

Du wirst als "normale" Privatperson auch keinen bekommen. Da müssen schon glaubhafte Morddrohungen oder vergleichbares vorliegen. Dann muss man noch selbst nachweisen, dass eine Schusswaffe die Gefahr für dich wirklich reduziert. Ein Bauunternehmer in meiner Nachbarschaft war mal in dieser Situation. Daraufhin standen ca. 4 Monate lang 2 Polizeibeamten in seiner Straße, im Schichtsystem. Also auch kein Waffenschein...

Dem Normalbürger bleibt der "kleine Waffenschein" für Gas- und Schreckschusswaffen. Ob das sinnvoll ist oder nicht muss jeder für sich entscheiden. Dieser wird aber ohne Begründung ausgestellt, wenn die Zuverlässigkeit vor dem Gesetz besteht.

Oder man führt ein Pfefferspray, welches in klaren Notwehrsituationen auch gegen Angreifer benutzt werden darf. Frei ab 14 Jahren (und vorher ist man eh nicht strafmündig).

Selbstschutz ist in Deutschland kein anerkanntes Bedürfnis um eine Schusswaffe zu erwerben. Andere europäische Länder haben das besser gelöst, manche schlechter was Waffenbesitz allgemein angeht.

Geschrieben

oh max, mach es doch nicht komplizierter als es schon iss.

Waffenscheine bekommen nur Personenschützer, ausgesuchte Politiker, ausgesuchte VIP´s wie z.B. Juweliere oder Großbankchefs und noch sehr wenige andere Personen und die nicht auch mit Sicherheit.

Ich sags mal so, als normaler Bundesbürger vergiss einfach das Wort "Waffenschein".

Nur so aus Interesse, bist du Sportschütze oder Jäger oder willst was von beiden werden? Musst nicht Antworten wenn du nicht willst. Soll ja kein Verhör sein.

Geschrieben
oh max, mach es doch nicht komplizierter als es schon iss.

Waffenscheine bekommen nur Personenschützer, ausgesuchte Politiker, ausgesuchte VIP´s wie z.B. Juweliere oder Großbankchefs und noch sehr wenige andere Personen und die nicht auch mit Sicherheit.

Ich sags mal so, als normaler Bundesbürger vergiss einfach das Wort "Waffenschein".

Nur so aus Interesse, bist du Sportschütze oder Jäger oder willst was von beiden werden? Musst nicht Antworten wenn du nicht willst. Soll ja kein Verhör sein.

nein ich will eigentlich die Waffensachkunde nach § 7 machen.

wollte mich mal ein wenig schlau über den so genannten Waffenschein machen, falls der Prüfer mal dazu was fragt.

Fakt ist das:

-Personenschützer (egal ob sie Fritz Meier oder den Kaiser von China beschützen)

-privat Detektive

-geld wert Fahrer

-polizisten

keinen Waffenschein brauchen/haben egal ob sie im Dienst einen kleinen Revolver oder eine oder eine M16 tragen.

aber nicht alle hier teilen meine Meinung und das macht mich ein wenig stutzig.

Geschrieben
Fakt ist das:

-Personenschützer (egal ob sie Fritz Meier oder den Kaiser von China beschützen)

-privat Detektive

-geld wert Fahrer

-polizisten

keinen Waffenschein brauchen/haben egal ob sie im Dienst einen kleinen Revolver oder eine oder eine M16 tragen.

aber nicht alle hier teilen meine Meinung und das macht mich ein wenig stutzig.

Nochmal, deine Meinung kann man nicht so ohne weiters teilen weil du einige Sachen durcheinander wirfst. Lies dir doch einfach mal die Links oben durch.

Wo liegt bei dir das Problem um "stutzig" zu werden. Es ist schwer dir zu folgen weil du immer wieder andere Sachverhalte in den Raum wirfst. Zum Beispiel gehts beim WS nicht um bestimmte Waffen. Wie kommste denn nun auf M16? Das iss ne Vollautomatische Waffe.

"aber nicht alle hier teilen meine Meinung und das macht mich ein wenig stutzig" Was iss deine Meinung? Ich kenne sie nicht.

Du denkst falsch. Bei der Sachkunde bekommt man zuerst alles erklärt und darauf beruht die Prüfung. Ein Prüfer wird dir sicherlich keine fragen bezüglich Waffenschein stellen. Bei der Sachkunde gehts um WBK und nicht um WS.

Geschrieben

Hi!

darf ich mal fragen, aus welcher Region du kommst?

Wir bieten im Februar wieder einen Waffensachkundekurs an - für Berufswaffenträger und Sportschützen.

Schulungsorte sind Weimar und Elxleben in Thüringen.

Evtl kann ich weiterhelfen.

Besten Gruß

Günther

Geschrieben

So ziemlich das Einzige, was du in der WSK - Prüfung über den Waffenschein wisen musst, ist, dass er zum zugriffsbereiten Führen einer geladenen Waffe außerhalb des eigenen, umfriedeten Besitztum bzw. der eigenen (Geschäfts-) Räume berechtigt.

Die Behörde erlaubt dir also sozusagen, in IHREM HAUSRECHTSBEREICH (der Öffentlichkeit) die tatsächliche Gewalt über eine Waffe auszuüben.

Sicherheitsfirmen, die ein Bedürfnis nachweisen müssen, erhalten einen Firmenwaffenschein. Mit dieser Erlaubnis dürfen bestimmte, besonders überprüfte Mitarbeiter für dienstliche Zwecke eine Waffe führen.

Hierunter fallen auch Personenschützer, die ihre Waffe allerdings nur bei komkreten Aufträgen führen dürfen. Detektive erhalten äußerst selten einen WS, da diese keine Bewachungs- und Schutzaufgaben erfüllen dürfen (Bewachungserlaubnis). Manche Detekteien haben auch eine Zulassung für Bewachungsleistungen.

Bedrohte Personen müssen die direkte Gefährdung nachweisen und somit ihr Bedürfnis begründen können. Ein fast unmögliches Unterfangen.

Hoheitliche Stellen - Polizei, Zoll, Bundeswehr etc. fallen nicht unter das WaffG. Im Dienst haben sie die Waffe zu führen. Da sich ein Polizeibeamter jederzeit selbst in den Dienst versetzen kann, besteht für ihn die Möglichkeit, mit Erlaubnis des Dienstvorgesetzten seine Dienstwaffe auch in der "Freizeit" mitzuführen.

Politiker haben ab einem bestimmten Status eine Sicherheitsbegleitung (Personenschutz) und auch die Berechtigung ggf. selbst eine Waffe zur SV zun führen - wird aber selten praktiziert und auch in PS-Kreisen nicht gerne gesehen.

Die Waffensachkunde gemäß § 7 WaffG soll den sicheren Umgang mit gängigen Waffen garantieren. Dies ist der zentrale Inhalt der WSK. Zusätzkich noch Notwehr, Nothilfe etc., Ballistik, Waffentechnik etc.

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