Schnuffi Posted December 4, 2011 Posted December 4, 2011 ich habe meine Erlaubnis nach §27 verlängern lassen, dabei stellte ich dem SB die Frage, ob man mit einer Erlaubnis zum Erwerb von Schwarzpulver auch Schwarzpulverersatzstoffe beziehen kann. Nachdem der SB dies mit Vorgesetzten Stellen abgeklärt hat, bekam ich die Mitteilung, dass die Erlaubnis auf Schwarzpulverersatzstoff kostenlos erweitert wird. Wer hat Erfahrung mit SP-ersatz und wie hat das euer SB geregelt? Gibt es dazu eine Bundeseinheitliche Regelung? Schnuffi
Hephaistos Posted December 4, 2011 Posted December 4, 2011 Bundeseinheitlich? Kann ich leider nicht beantworten, glaube es aber nicht. Hier ist Pyrodex et al. unter die NC-Pulver subsumiert.
hexoplast75 Posted December 4, 2011 Posted December 4, 2011 Ich habe mir in meinen Schein "Schwarzpulver und Schwarzpulverersatzstoffe" eintragen lassen, nachdem ich die Infos beim Importeur LHS gelesen habe
shortbreaker Posted December 4, 2011 Posted December 4, 2011 Entschuldigt bitte, dass ich mich mit folgender Frage einfach in diesen Thread einklinke, auch wenn es nur bedingt zum Thema passt: Dürfen die hier erwähnten Schwarzpluverersatzstoffe eigentlich auf Ständen benutz werden, die keine Zulassung für Schwarzpulverwaffen haben? Ich habe hierzu bisher nur diese Zeilen im Internet gefunden: "Dort sind jetzt nur noch Nitrowaffen zugelassen oder es darf nur noch mit Schwarzpulverersatzstoffen mit dem Vorderlader geschossen werden – wenn überhaupt!" (Quelle: http://www.sporton.de/cms/WWC-Arolsen/file...I%20Journal.pdf) Wäre ziemlich cool, da ich mir dann nicht noch einen Verein/Stand suchen muß um ab und an mal mit einem Vorderlader schießen zu können. Hoffe jmd. kann mir weiterhelfen. Vielen Dank
Schnuffi Posted December 17, 2011 Author Posted December 17, 2011 Bundeseinheitlich? Kann ich leider nicht beantworten, glaube es aber nicht.Hier ist Pyrodex et al. unter die NC-Pulver subsumiert. Update! Ich war letztens beim SB und es wurde "Schwarzpulverersatzstoffe" mit in die Erlaubnis aufgenommen. SB meinte, das sollte man in die Erlaubnis mit eintragen, weil SP-ersatz kein NC und SP ist. Gekostet hat es nichts, nur etwas Wartezeit, weil ich der erste bei meinem SB mit diesem Eintrag war. Schnuffi
Gruger Posted December 24, 2011 Posted December 24, 2011 Update!Ich war letztens beim SB und es wurde "Schwarzpulverersatzstoffe" mit in die Erlaubnis aufgenommen. SB meinte, das sollte man in die Erlaubnis mit eintragen, weil SP-ersatz kein NC und SP ist. Gekostet hat es nichts, nur etwas Wartezeit, weil ich der erste bei meinem SB mit diesem Eintrag war. Schnuffi Mit extra Mengenangabe für SP-Ersatz? Oder einfach in die Zeile mit SP geschrieben?
peashooter5 Posted December 24, 2011 Posted December 24, 2011 Hallo, habe das in der letzten Woche auch erledigt. Telefonisch bei der SB angefragt. Sprengpappe vorgelegt, Schwarzpulverersatzstoffe ohne Änderung der Mengen unter Schwarzpulver handschriftlich mit Datum, Unterschrift und Siegel ergänzt. Kopie gemacht; fertig. Kostenlos, unbürokratisch, freundlich. Herz was willst du mehr!!! Nochmals frohes Fest an alle schwarzen Männer wünscht der peashooter.
Schnuffi Posted December 24, 2011 Author Posted December 24, 2011 Mit extra Mengenangabe für SP-Ersatz? Oder einfach in die Zeile mit SP geschrieben? Nein eine zusatzliche Mengenbeschränkung wurde nicht eingetragen. Im Feld zum Erwerb von NC und SP wurde noch SP-Ersatz mit eingetragen. Als Mengenbegrenzung habe ich, nach Bedarf, 3kg NC, 3kg SP, 3kg Böllerpulver je Lieferung. Schnuffi
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