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Das WO-Team wünscht Euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch
IGNORED

Wiederladeerlaubnis §27


Schnuffi

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

ich habe meine Erlaubnis nach §27 verlängern lassen, dabei stellte ich dem SB die Frage,

ob man mit einer Erlaubnis zum Erwerb von Schwarzpulver auch Schwarzpulverersatzstoffe beziehen kann.

Nachdem der SB dies mit Vorgesetzten Stellen abgeklärt hat, bekam ich die Mitteilung, dass

die Erlaubnis auf Schwarzpulverersatzstoff kostenlos erweitert wird. :icon14:

Wer hat Erfahrung mit SP-ersatz und wie hat das euer SB geregelt?

Gibt es dazu eine Bundeseinheitliche Regelung?

Schnuffi

Geschrieben

Entschuldigt bitte, dass ich mich mit folgender Frage einfach in diesen Thread einklinke, auch wenn es nur bedingt zum Thema passt:

Dürfen die hier erwähnten Schwarzpluverersatzstoffe eigentlich auf Ständen benutz werden, die keine Zulassung für Schwarzpulverwaffen haben?

Ich habe hierzu bisher nur diese Zeilen im Internet gefunden:

"Dort sind jetzt nur noch Nitrowaffen

zugelassen oder es darf nur noch mit Schwarzpulverersatzstoffen

mit dem Vorderlader geschossen werden

– wenn überhaupt!" (Quelle: http://www.sporton.de/cms/WWC-Arolsen/file...I%20Journal.pdf)

Wäre ziemlich cool, da ich mir dann nicht noch einen Verein/Stand suchen muß um ab und an mal mit einem Vorderlader schießen zu können.

Hoffe jmd. kann mir weiterhelfen.

Vielen Dank

  • 2 Wochen später...
Geschrieben
Bundeseinheitlich? Kann ich leider nicht beantworten, glaube es aber nicht.

Hier ist Pyrodex et al. unter die NC-Pulver subsumiert.

Update!

Ich war letztens beim SB und es wurde "Schwarzpulverersatzstoffe" mit in die Erlaubnis aufgenommen.

SB meinte, das sollte man in die Erlaubnis mit eintragen, weil SP-ersatz kein NC und SP ist.

Gekostet hat es nichts, nur etwas Wartezeit, weil ich der erste bei meinem SB mit diesem Eintrag war.

Schnuffi

Geschrieben
Update!

Ich war letztens beim SB und es wurde "Schwarzpulverersatzstoffe" mit in die Erlaubnis aufgenommen.

SB meinte, das sollte man in die Erlaubnis mit eintragen, weil SP-ersatz kein NC und SP ist.

Gekostet hat es nichts, nur etwas Wartezeit, weil ich der erste bei meinem SB mit diesem Eintrag war.

Schnuffi

Mit extra Mengenangabe für SP-Ersatz? Oder einfach in die Zeile mit SP geschrieben?

Geschrieben

Hallo,

habe das in der letzten Woche auch erledigt.

Telefonisch bei der SB angefragt.

Sprengpappe vorgelegt, Schwarzpulverersatzstoffe ohne Änderung

der Mengen unter Schwarzpulver handschriftlich mit Datum, Unterschrift und Siegel

ergänzt. Kopie gemacht; fertig.

Kostenlos, unbürokratisch, freundlich.

Herz was willst du mehr!!!

Nochmals frohes Fest an alle schwarzen Männer

wünscht der

peashooter.

Geschrieben
Mit extra Mengenangabe für SP-Ersatz? Oder einfach in die Zeile mit SP geschrieben?

Nein eine zusatzliche Mengenbeschränkung wurde nicht eingetragen.

Im Feld zum Erwerb von NC und SP wurde noch SP-Ersatz mit eingetragen.

Als Mengenbegrenzung habe ich, nach Bedarf, 3kg NC, 3kg SP, 3kg Böllerpulver je Lieferung.

Schnuffi

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