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IGNORED

Mordanschlag in Bad Sarow, Polizei überprüft Sportschützen


guko

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Geschrieben

Dies mein erster Beitrag. Deshalb erst mal Guten Tag. Ich bin seit 2 Jahren aktiver Sportschütze im Südosten bei Berlin.

Nun hat sich am 2.10. ein Mordanschlag in Bad Sarow ereignet. Deshalb stehen Sportschützen unter Verdacht.Zeitungsartikel In dem Artikel steht: Schützenvereine und Jagdpächter werden überprüft. "Das sind Waffenträger". Eigentlich unglaublich, aber weit gefehlt. Gesten steht die Kripo bei mir. Überprüfung einer Waffe, und dann das Ansinnen diese zur Kriminaltechnik mit zu nehmen. Da kein Gerichtsbeschluß vorlag, habe ich dem selbstverständlich nicht zugestimmt. Ich bin so ziemlich verstört was da abläuft. Eigentlich unglaublich.

Zur Klarstellung: Ich bin kein Waffenträger, wie alle anderen Sportschützen sicher auch. Bad Sarow liegt auch nicht gerade in meiner Nähe.

Stehen Sportschützen unter Generalverdacht?

Geschrieben

Nein, die haben nichts mitgenommen. Wir haben uns auch ganz vernünftig unterhalten. Die fanden auch, das Sportschützen wohl als letzte als Täter in Frage kommen. Aber die Staatsanwaltschaft wünscht wohl die Überprüfung.

Übrigens wie erkennt man einen echten Ausweis der Kripo?

Geschrieben

Habe bei uns mal ähnliches erlebt:

Da stand plötzlich, inmitten der Patienten, die Kripo in der Praxis, weil eine ähnliche Waffe wie im heimischen Tresor vorhanden (war) bei einem Mord verwendet wurde... Wurde Dir auch so etwas in der Art gesagt, oder wollte man Deine Waffen einfach mal so mitnehmen, weil Du Sportschütze bist?

So ein schöner Generalverdacht ist doch immer wieder lustig.

Geschrieben

Die haben schon genau gesagt das eine CZ bei der Tat benutzt wurde. Und da ich sowas habe, wollten sie die Überprüfen. Die hatten ne Liste mit allen Daten, wie Nr., genaue Bezeichnung usw. von der Waffenbehörde. Übrigens, die habe ich selbstverständlich angerufen und mich von der Rechtmäßigkeit der Polizeiaktion vergewissert.

Geschrieben

So genau haben die mir das nicht gesagt. Die hatten auch nicht so viel Ahnung, was Waffen angeht. Es soll eine CZ Kal. 9mm benutzt worden sein. Mein Entgegenkommen, ihnen eine abgeschossene Hülse mitzugeben, da wäre ja der Abdruck vom Schlagbolzen drauf, fand keine Resonanz.

Geschrieben
Übrigens, die habe ich selbstverständlich angerufen und mich von der Rechtmäßigkeit der Polizeiaktion vergewissert.

Rechtmäßig würde ich ein solches Ansinnen/Vorgehen, deshalb noch lange nicht nennen, auch wenn es richtige Polizeibeamte waren :rolleyes:

Muß man demnächst als Mann künftig damit rechnen, bei jeder Vergewaltigung in der weiteren Umgebung überprüft zu werden ?

Die passende "Tatwaffe" ist nicht nur vorhanden, sie wird ja auch noch ständig "geführt" <_< ..........................

Geschrieben

Rechtmäßig war das falsche Wort. Ich wollte nur sicher gehen, das die wirklich von der Kripo sind. Das ist garnicht so einfach. Es klingelt, und 2 Mann stehen vor der Tür. Du erwartest ja keinen. Dann mußt du in wenigen Sekunden entscheiden. Machst du den Tresor auf? Sind die Echt? Wenn die nicht echt sind, sondern nur die Waffen haben wollen, dann mach mal hinterher klar, das du freiwillig alles geöffnet hast.

Geschrieben
Rechtmäßig war das falsche Wort. Ich wollte nur sicher gehen, das die wirklich von der Kripo sind.

Schon verstanden was Du ausdrücken wolltest,

deshalb schrieb ich auch, "selbst wenn das echte........."

Du hast absolut richtig gehandelt :icon14:

Geschrieben

Im Zusammenhang mit diesem Fall, wurden alle in Frage kommenden LWB mit entsprechenden KW Typen (in Rheinhessen) angeschrieben und mussten Ihre Waffen zum Beschuß abliefern. Die Kosten trug die Familie des Opfers.Das ist jetzt 20 Jahre her.....Beim erhalt des Schreibens der Staatsanwaltschaft war ich erst mal sprachlos.

Fall:

Einbruch und Raub mit Todesfolge an Peter W. ("Tabakgroßhandel")

Dienststelle: Kripo Mainz

Tattag: Einbruch: Samstag, 30. November 1991, gegen 2:00 Uhr; Raubmord: Donnerstag, 05. Dezember 1991 gegen 22:00 Uhr

Tatort: Einbruch: Mainz-Hechtsheim, Raubmord: Mainz-Weisenau

Tatverdächtig: vermutlich 2 unbekannte Männer

Belohnung: 70.000 DM

Details: 29. November 1991; Ehepaar kommt von Jagdausflug zurück nach Mainz-Hechtsheim; kurz umziehen und Waffen (Revolver 38er Colt und Schrotflinte Sauer-Beretta 12.70) abstellen, anschließend Besuch in einer Gaststätte; währenddessen ungebetener Besuch: Einbruch, vermutlich 2 Männer stehlen verschiedene Waffen und Schmuck; später bemerkt ein Paar den Einbruch, Polizei erscheint; keine Spur von den Tätern; einige Tage später, am 05. Dezember, Tabakgroßhandel im benachbarten Mainz-Weisenau; Junior-Chef wird abends beim Nachhausegehen überfallen und angeschossen; er stirbt 2 Tage nach dem Verbrechen; Projektil stammt von gestohlener Waffe

Besonderheiten: Tatwaffe: Colt 38 "Detective Special"

Status: geklärt

Aufgeklärt wird die Tat in der Sendung XY vom 27.11.1998, nachdem die Akte beinahe ohne Ergebnis geschlossen wurde. Die beiden Täter (41 und 48) wurden am 26.04.2000 zu 10 Jahren Haft wegen Raub mit Todesfolge verurteilt. Sie saßen zu diesem Zeitpunkt bereits wegen anderer Delikte hinter Schloss und Riegel.

Geschrieben
Waren es Sportschützen oder war eine ihrer Waffen darin verwickelt?

Nö, natürlich nicht. Die Familie hatte, so wurde es mir von der bearbeiteten Kommisarin beim abliefern der Kw berichtet "Gute Beziehungen" zu den nötigen "Kreisen". Da die Polizei absolut im Dunkeln tappte, wurde irgendwann auf drängen der Familie des Opfers diese Aktion gestartet.Dabei kam natürlich nichts bei raus, wie auch.Der eigentliche Täter saß in HH im Knast und hat sich gegenüber einem Mithäftling "geoutet". Der hat das ausgeplappert und man hat dann fast 10 Jahre später die Tatwaffe gefunden, da wo die weggeworfen wurde, zwischen zwei eng stehenden Häuserzeilen in der Nähe des Tatortes. Beim lesen des Schreiben der Staatsanwaltschaft dachte ich, ich bin im falschem Film.Wurde übrigens dreckig zurück gegeben... :angry2:

Geschrieben
Aber die Staatsanwaltschaft wünscht wohl die Überprüfung.

Da fragt man sich doch, wer führt in einem derartigen Fall die Ermittlungen, K-Polizei oder der Staatsanwalt ? Ich würde meinen erstere, also wen interessiert also, was der Staatsanwalt will ?

Muß man demnächst als Mann künftig damit rechnen, bei jeder Vergewaltigung in der weiteren Umgebung überprüft zu werden ?

Ist doch schon lange Gang und Gebe, siehe die ganzen Massen-Gen-Tests. ;)

Geschrieben

Wenn die wirklich alle Waffen einsammeln zur Überprüfung, muß ich ja sofort ne weiter KW beantragen. Sonst kann ich ja keine Wettkämfe mitmachen. Das haben se dann davon.

Geschrieben
Wurde übrigens dreckig zurück gegeben...

Wieso hast du das Ding bei dem Kindergeburtstag auch abgeliefert ?

Geschrieben

Wie eindeutig ist ein "ballistischer Fingerabdruck" eigentlich?

Anders gefragt: Angenommen mit einer Pistole wurde auf jemand geschossen. Bei wievielen zufällig ausgewählten Pistolen vom gleichen Modell, mit denen die Tat nicht begangen wurde, ist dann im Durchschnitt eine dabei, wo bei der kriminaltechnischen Untersuchung ein falsches Positiv-Ergebnis rauskommt?

Habe Bedenken, dass man durch sowas schnell mal unter falschen Verdacht geraten kann.

Geschrieben
Wieso hast du das Ding bei dem Kindergeburtstag auch abgeliefert ?

Lesen bildet, Schreiben der Staatsanwaltschaft mit T zum abliefern! Text war imho so: Ermittelt wird im Falle ... zum Schaden des Herrn...

Beamtendeutsch :gaga: , die betroffene Person war erschossen worden.

Geschrieben

Kommt sicher darauf an, was zum Vergleich vorliegt. Ein wirklich gut erhaltenes Geschoß, eine Hülse?

Der Abdruck des Schlagbolzen ist sicher sehr individuell.

Irgenwelche Spuren auf dem Geschoß in Form von Riefen gehören sicher zu den Beweisen aus Kriminalfilmen. Die Läufe der modernen maschinell gefertigten Waffen sind so präzise das es wohl keine verwertbaren Unterschiede gibt. Vielleicht belehrt uns mal ein Kriminaltechniker.

Geschrieben
Da fragt man sich doch, wer führt in einem derartigen Fall die Ermittlungen, K-Polizei oder der Staatsanwalt ? Ich würde meinen erstere, also wen interessiert also, was der Staatsanwalt will ?

Polizisten sind sgn. "Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft".

"Federführend" ist also grundsätzlich die Staatsanwaltschaft.

Deshalb sind z.B. bei größeren Aktionen durchaus auch mal Staatsanwälte als Leiter mit dabei.

Anwesende Fachleute mögen es berichtigen, wenn meine Kenntnisse lückenhaft oder überholt sind :rolleyes:

Geschrieben
Die Läufe der modernen maschinell gefertigten Waffen sind so präzise das es wohl keine verwertbaren Unterschiede gibt. Vielleicht belehrt uns mal ein Kriminaltechniker.

Irrt dich da mal nicht, unter dem Mikroskop sieht auch eine augenscheinlich glatte Oberfläche wie ein Gebirge aus, selbst nagelneu. Bedenke, die Geschosse werden mit geschätzten 100x und mehr Vergrösserung untersucht und nach x1000 Schuss ist das auch schön individuell verschlissen. Ach ja, bin kein KT, aber ich kenne einen und die nutzen die Technik so heute schon auch noch.

Polizisten sind sgn. "Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft".

"Federführend" ist also grundsätzlich die Staatsanwaltschaft.

Na dann... muss das ja gut werden. ;)

Geschrieben
Lesen bildet, Schreiben der Staatsanwaltschaft mit T zum abliefern!

Ein Schreiben vom Gericht wäre mir da lieber, zumal man dem dann trotzdem nicht zwangsläufig folgen muss, oder ? Zum Massengentest musst du ja auch nicht zwingend gehen. Also läuft es auf Beschlagnahme raus (wie bei einer HD) und kein freiwilliges Überlassen, im Falle von doch falsch positiver Identifizierung kann man dann uU wenigstens noch mit unrechtmässig beschafften Beweisen argumentieren, bei freiwilliger Überlassung nicht. ;) Ich weiss, sagt sich jetzt leicht, sollte mir das mal passieren, werde ich versuchen, mich nach meinen eigenen Worte zu richten. ;)

Geschrieben
Irrt dich da mal nicht, unter dem Mikroskop

Erstens wird zum Vergleich der Laufspuren ein Makroskop verwendet, ca 8-15x Vergrößerung. Die Spuren der Führungsriefen am Geschoss sind Charakteristisch genug. Mit einigen Vorbehalten. Wenn aus dem Lauf zwischen dem "Tat-Geschoss" und dem "Prüfgeschoss" viele Schuss (ca 1.000) gefallen sind, kann ein deutlicher Unterschied bestehen. Wenn Tat-Geschoss und Prüfgeschoss sehr unterschiedlich sind, ist das auch Essig.

Mechanische Spuren an der Hülse durch den Verschluss sind normalerweise nur zur Typisierung der Waffe tauglich.

Also: Falls

Übereinstimmung der Geschossriefen => Wahrscheinlich Tatwaffe

Keine Übereinstimmung => Keiner weiß, ob's Tatwaffe war

Übereinstimmung Hülsenspuren => Ähnliche Waffe, außer es gibt markante individuelle Merkmale, dann: Die "Tat-Hülse passierte den Verschluss der untersuchten Waffe"

Geschrieben

Das Überlassen einer Schusswaffe ist ja an strickte gesetzliche Regeln gebunden. Nach welchen Gesetzten ist das freiwillige Überlassen der Waffe an einen Polizeibeamten abgedeckt. Man weiß in Dt. nie ob einem, wenn bei so einer Aktion nichts raus kommt, :unsure: dann noch ein Strick draus gedreht wird.

Geschrieben

Ich hätte in dem Zusammenhang- Laufspuren- eine möglicherweise etwas unbedarfte Frage. Polygonläufe werden ja nicht gezogen, sondern über einen entsprechendes Negativ gehämmert. Folglich müssten doch alle Läufe gleich sein?

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