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IGNORED

Gültigkeitsdauer WBK gelb 'neu'


Kaffeetante08

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich habe vor kurzem in einer älteren Waffenzeitschrift (vielleicht von 2003/2004) mal gelesen, dass einer der Nachteile der neuen gelben WBK wäre, dass innerhalb eines Jahres nach Ausstellungsdatum eine Waffe eingetragen sein müsse, da die erteilte Erlaubnis (WBK) sonst nicht mehr gültig wäre.

Hat mich sehr gewundert. Meine WBK gelb 'neu' ist von 2007 und noch leer, würde aber jetzt gern was drauf kaufen.

Ist da wirklich was dran???

Geschrieben

Auch hier gelten die 3 Us: Unbefristet, Ungeprüft und Unbeschränkt. ;)

Geschrieben
Hallo,

ich habe vor kurzem in einer älteren Waffenzeitschrift (vielleicht von 2003/2004) mal gelesen, dass einer der Nachteile der neuen gelben WBK wäre, dass innerhalb eines Jahres nach Ausstellungsdatum eine Waffe eingetragen sein müsse, da die erteilte Erlaubnis (WBK) sonst nicht mehr gültig wäre.

Hat mich sehr gewundert. Meine WBK gelb 'neu' ist von 2007 und noch leer, würde aber jetzt gern was drauf kaufen.

Ist da wirklich was dran???

Das verstehe ich jetzt nicht ganz ??? Ist in deiner WBK-Gelb Neu ein Voreintrag drin ?? Den du noch nicht eingelöst hast ??

Geschrieben
Man soll halt nicht alte Berichte lesen...

Ein Voreintrag ist nicht vorgesehen.

Da muß ich leider wiedersprechen !! Ein Voreintrag ist vorgesehen wenn ich einen Repetierer kaufen möchte( also Langwaffe ) !! Aber nur der erste alle weiteren nicht mehr !!

Geschrieben
Das verstehe ich jetzt nicht ganz ??? Ist in deiner WBK-Gelb Neu ein Voreintrag drin ?? Den du noch nicht eingelöst hast ??

Nee, völlig leer. Auch keine zusätzliche Eintragung, die die Gültigkeit zeitlich beschränken würde.

Zeitliche Beschränkungen kenne ich nur für Voreinträge auf WBK grün (und für ganz alte WBK grün bis ca. 1975)

Die Aussage hatte ich ja einer Waffenzeitschrift entnommen und selbst nicht nachvollziehen können. Diese war aber, wie gesagt, schon viele Jahre alt. Erschien aber jedenfalls nach Inkrafttreten des Neuen Waffengesetzes 2003. Vielleicht finde ich die Stelle ja noch mal wieder.

Geschrieben
Da muß ich leider wiedersprechen !! Ein Voreintrag ist vorgesehen wenn ich einen Repetierer kaufen möchte( also Langwaffe ) !! Aber nur der erste alle weiteren nicht mehr !!

hier muss man dir in allen punkten widersprechen!

.. oder zeig uns wo das so steht!...

gruß alzi

Geschrieben
Nee, völlig leer. Auch keine zusätzliche Eintragung, die die Gültigkeit zeitlich beschränken würde.

Zeitliche Beschränkungen kenne ich nur für Voreinträge auf WBK grün (und für ganz alte WBK grün bis ca. 1975)

Die Aussage hatte ich ja einer Waffenzeitschrift entnommen und selbst nicht nachvollziehen können. Diese war aber, wie gesagt, schon viele Jahre alt. Erschien aber jedenfalls nach Inkrafttreten des Neuen Waffengesetzes 2003. Vielleicht finde ich die Stelle ja noch mal wieder.

Das is ja alles merkwürdig !! Also ich geh jetzt zum Amt und sage dem Sachbearbeiter Hallo-Moin ich möchte gerne eine neue gelbe WBK !! Ja sagt er da alles kein Problem machen wir in Dreiminuten fertig !! Hier mein kleiner ,da is deine neue gelbe WBK aber sie is ja leer !! Sehr merkwürdig ??

Geschrieben
Das is ja alles merkwürdig !! Also ich geh jetzt zum Amt und sage dem Sachbearbeiter Hallo-Moin ich möchte gerne eine neue gelbe WBK !! Ja sagt er da alles kein Problem machen wir in Dreiminuten fertig !! Hier mein kleiner ,da is deine neue gelbe WBK aber sie is ja leer !! Sehr merkwürdig ??

nix merkwürdig! so soll das sein.

alles andere ist irgendein konstrukt der ämter mit oder ohne einvernehmen mit den verbänden!

für die neue gelbe musst du ein "allgemeines" bedürfnis als sportschütze nachweisen. und da gibts zumindest laut WaffG auch keinen voreintrag. alles was da sonst läuft und gefordert wird, s.o..

gruß alzi

Geschrieben
hier muss man dir in allen punkten widersprechen!

.. oder zeig uns wo das so steht!...

gruß alzi

In Hamburg ist das so !! Es kann ja sein das es Regional verschieden is !! Ich mußte meinen ersten Repetierer als Voreintrag eintragen lassen !! Alle weiteren waren frei "!!

Geschrieben
In Hamburg ist das so !! Es kann ja sein das es Regional verschieden is !! Ich mußte meinen ersten Repetierer als Voreintrag eintragen lassen !! Alle weiteren waren frei "!!

sag ich doch! möglich ist/war das schon. SOLLTE sich aber inzwischen eigentlich bundesweit erledigt haben.

war bei mir ja auch NOCH so, bis der landesverband und die ämter gemerkt haben, dass es quatsch ist, und dann haben se den mist wieder abgestellt (wohl landesweit)... weil das vorgehen rechtlich nicht so gedeckt war!

gruß alzi

Geschrieben
In Hamburg ist das so !! Es kann ja sein das es Regional verschieden is !! Ich mußte meinen ersten Repetierer als Voreintrag eintragen lassen !! Alle weiteren waren frei "!!

Ich würde gerne mal wissen, wie ein Voreintrag in einer gelben WBK so aussieht.

Ich kenne es nur so, dass man sich vom Verband das Bedürnis für eine gelbe WBK bescheinigen lässt. Der Verband möchte dann gerne wissen, welche Art von Waffe man sich dann auf die neue gelbe zu kaufen gedenkt.

Geschrieben
Ich würde gerne mal wissen, wie ein Voreintrag in einer gelben WBK so aussieht.

Ich kenne es nur so, dass man sich vom Verband das Bedürnis für eine gelbe WBK bescheinigen lässt. Der Verband möchte dann gerne wissen, welche Art von Waffe man sich dann auf die neue gelbe zu kaufen gedenkt.

Das Problem is das die Kaffetante eine WBK hat wo nichts drinn steht !! Was soll er mit einer leeren WBK ?? Irgendwas stimmt da nicht !!

Geschrieben
Das Problem is das die Kaffetante eine WBK hat wo nichts drinn steht !! Was soll er mit einer leeren WBK ?? Irgendwas stimmt da nicht !!

Warum? Ich habe auch eine neue Gelbe, in der nichts drinsteht. Und in meiner alten Gelben stand acht Jahre lang nix drin.

Geschrieben
Das Problem is das die Kaffetante eine WBK hat wo nichts drinn steht !! Was soll er mit einer leeren WBK ?? Irgendwas stimmt da nicht !!

WaffG §14 Abs.4:

"Sportschützen, die dem Schießsport in einem Schießsportverband nach § 15 Abs. 1 als gemeldetes

Mitglied nachgehen, wird abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 unter Beachtung des Absatzes 2 Satz 2

Nr. 1 und Satz 3 eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von Einzellader- Langwaffen mit

glatten und gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen

Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit

Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) berechtigt.

Die Eintragung von Waffen, die auf Grund dieser unbefristeten Erlaubnis erworben wurden, in die

Waffenbesitzkarte ist durch den Erwerber binnen zwei Wochen zu beantragen."

wenn Du mit der leeren WBK einer "Kaffetante" ein Problem hast, .... das WaffG hat keines!!!

red doch kein Problem herbei wo keines ist! hier ist das WaffG mal eindeutig!

gruß alzi

Geschrieben

Als "Voreintrag" im weitesten Sinne könnte man allenfalls die amtliche Eintragung auf der letzten Seite betrachten:

WBK gemäß § 14 Abs. 4 WaffG

Hiermit wird die Erlaubnis erteilt ...........(Auflistung der üblichen Waffenarten)................

zu erwerben, die tatsächliche Gewalt darüber auszuüben sowie die dafür bestimmte Munition zu erwerben.

Hier könnte wegen Alterserfordernissen z.B. auf KK begrenzt werden.

Praktisch kann es Dir Wurst sein. Ein echter Voreintrag (Waffenart, Kaliber) ist zum Erwerb nicht erforderlich.

Der Verband muß die zu erwerbende Waffe nicht unbedingt wissen. Oft verwendet er für die grüne und gelbe WBK das gleiche Formular.

Geschrieben

Hallo Freunde,

ein mögliches Problem möchte ich euch nicht vorenthalten.

Die zuständige Behörde könnte zu der Vermutung kommen, dass kein wirkliches Bedürfnis vorliegt, wenn über einen längeren Zeitraum nach Ausstellung der gelben WBK kein Erwerb erfolgt. Das wurde leider auch schon so praktiziert und mit dem Widerruf der Erlaubnis gedroht. Rechtlich sicher fragwürdig, aber als Betroffener hat man dann im ungünstigsten Fall nur die Möglichkeit, schnell einkaufen zu gehen oder dagegen zu klagen.

Hintergrund waren Schützen, die sich die gelbe WBK ausstellen haben lassen, um möglichen Problemen bei Zugriff und Transport von Vereinswaffen aus dem Weg zu gehen.

Mit bestem Schützengruß

Frank -- das Bedürfnisprinzip gehört in dieser Form in die Tonne

Geschrieben

Das "Mißverständnis" beruht bei aktuellen Artikeln auf einer falschen Aussage im Steindorf (9. Auflage, § 14 Randnummer 7, wer mal schauen möchte).

Tatsächlich gilt aber (immer noch) der Gesetzestext (hier § 14 Abs. 4 Satz 1) mit ausdrücklicher Ausklammerung eines Erwerbsgebotes binnen des ersten Jahres.

Greetz

DZ

Geschrieben

Auch ich habe eine leere gelbe WBK, die ich mit der Begründung, einnen KK-Einzellader kaufen zu wollen, vom Verband befürwortet bekam. Meine erste Waffe darauf wird allerdings ein Perkussionsrevolver. Wo liegt das Problem? Läuft alles gesetzeskonform.

Geschrieben
Auch ich habe eine leere gelbe WBK, die ich mit der Begründung, einnen KK-Einzellader kaufen zu wollen, vom Verband befürwortet bekam. Meine erste Waffe darauf wird allerdings ein Perkussionsrevolver. Wo liegt das Problem? Läuft alles gesetzeskonform.

Das mit der leeren WBK ist für meine Begriffe völliger Blödsinn auch wenn Gesetzeskonform !! Was soll ich mit"ner leeren WBK ?? Die Sache ist doch ganz einfach,ich hab ein Bedürfnis kaufe die Waffe Und lasse sie eintragen ! Und schon hab ich keine leere WBK !! :drinks:

Geschrieben

dumm nur, daß mir ohne passende WBK keiner die waffe verkauft. die gelbe dient ja dazu, daß ich auch einen "spontankauf" tätigen kann - auch wenn ich gerade ausserhalb des wirkkreises meiner behörde bin und auch am samstag vormittag, wo keiner bei der behörde nachfragen kann.

oder auf einer börse, wo der händler in der entgegengesetzten ecke lebt.

was ist denn jetzt der blödsinn an einer leeren WBK? ich verstehe dein problem nicht.

Geschrieben

Hallo Klaussi,

eine leere gelbe WBK ist definitiv kein Blödsinn. Die WBK dokumentiert die unbefristete Erlaubnis. Das einen etwas erlaubt ist, heißt doch im Normalfall noch lange nicht, es auch unbedingt tun zu müssen. Es kann durchaus gute Gründe geben, eine WBK nicht gleich füllen zu wollen. Beachte dabei auch mal dem (fragwürdigen) Grundsatz "Möglichst wenig Waffen ins Volk", welcher ja sonst immer so gerne von den Volksvertretern postuliert wird.

Nur durch deine Denkweise, mit welcher Du wohl allerdings nicht ganz alleine dastehst, kann daraus ein Problem werden. Siehe dazu meinen vorherigen Beitrag.

Mit bestem Schützengruß

Frank

Geschrieben
Das mit der leeren WBK ist für meine Begriffe völliger Blödsinn ...

Don't feed the troll. ;)

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