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IGNORED

2. KW / Bedürfnis


noel-220283

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Mal ne Frage.

Ich habe auf meiner grünen WBK zzt. 1 Waffe in 9mm eingetragen.

Letztens bei der Behörde hab ich mal aus neugier gefragt wie sich es

mit nem voreintrag für eine 2. KW in 45ACP aussieht.

SB erklärte das ich dafür dann auch wieder eine Bescheinigung vom Verband brauche.

Nur ist es doch eigendlich so das ich die für die 2.KW doch gar nicht brauche ,oder!?

Dachte immer erst ab der 3.

Gibt es da evtl. den einen oder anderen § den man vor Ort mal nennen könnte!?

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...

SB erklärte das ich dafür dann auch wieder eine Bescheinigung vom Verband brauche.

Nur ist es doch eigendlich so das ich die für die 2.KW doch gar nicht brauche ,oder!?

Dachte immer erst ab der 3.

...

Servus.

Das war mal!

Seit 2003 brauchst Du, wie von Raiden bereits genannt, für JEDEN Voreintrag in die grüne WBK eine Verbandsbestätigung als Bedürfnisnachweis.

Gruß

Sigges

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Gibt es da evtl. den einen oder anderen § den man vor Ort mal nennen könnte?

§14 Abs. 2

Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass

1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und

2. die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist. Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden.

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