noel-220283 Posted September 8, 2011 Posted September 8, 2011 Mal ne Frage. Ich habe auf meiner grünen WBK zzt. 1 Waffe in 9mm eingetragen. Letztens bei der Behörde hab ich mal aus neugier gefragt wie sich es mit nem voreintrag für eine 2. KW in 45ACP aussieht. SB erklärte das ich dafür dann auch wieder eine Bescheinigung vom Verband brauche. Nur ist es doch eigendlich so das ich die für die 2.KW doch gar nicht brauche ,oder!? Dachte immer erst ab der 3. Gibt es da evtl. den einen oder anderen § den man vor Ort mal nennen könnte!?
Raiden Posted September 8, 2011 Posted September 8, 2011 Dein SB hat Recht. Als Sportschütze brauchst du bei der grünen WBK für jede Waffe eine Verbandsbescheinigung.
Sigges Posted September 8, 2011 Posted September 8, 2011 ...SB erklärte das ich dafür dann auch wieder eine Bescheinigung vom Verband brauche. Nur ist es doch eigendlich so das ich die für die 2.KW doch gar nicht brauche ,oder!? Dachte immer erst ab der 3. ... Servus. Das war mal! Seit 2003 brauchst Du, wie von Raiden bereits genannt, für JEDEN Voreintrag in die grüne WBK eine Verbandsbestätigung als Bedürfnisnachweis. Gruß Sigges
noel-220283 Posted September 8, 2011 Author Posted September 8, 2011 Naja,die Bescheinigung ist ja kein Problem. Wollts nur mal genau wissen.Danke für die Antworten.
Hob Posted September 8, 2011 Posted September 8, 2011 Gibt es da evtl. den einen oder anderen § den man vor Ort mal nennen könnte? §14 Abs. 2 Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass 1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und 2. die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist. Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden.
IMI Posted September 8, 2011 Posted September 8, 2011 Der Einfachheit halber hättest Du Dir bei Deiner ersten Beantragung gleich 2 Kurzwaffen beantragen können. Aber das ist immer mit dem Risiko verbunden, dass man dann einen Voreintrag verfallen lässt - ist mir zweimal passsiert
LWB Posted September 8, 2011 Posted September 8, 2011 Naja,die Bescheinigung ist ja kein Problem. Stimmt, und kostet z.B. beim WSB auch nur jedesmal die Kleinigkeit von 40 bzw. 50 Euro ! MfG gebührengepeinigter LWB
noel-220283 Posted September 8, 2011 Author Posted September 8, 2011 ist mir zweimal passsiert Zweimal auf jeden Fall....
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