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IGNORED

Wie kommt der Ösi an eine Kurzwaffe?


Tauschi

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Geschrieben

Servus,

soweit ich weiß, dürfen meine Österreichischen Freunde die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Kurzwaffe mit der häuslichen Selbstverteidigung begründen. Ist das so? Wie ist das Procedere zur Erlangung der Genehmigung?

Besten Dank im Voraus :)

Gruß

Tauschi

An Mod: Falls der Post eher ins Waffenrecht gehört, bitte ich um Verschiebung :-)

Geschrieben
Ist das so? Wie ist das Procedere zur Erlangung der Genehmigung?

Ja, ist so!

Man beantragt bei der für den Wohnsitz zuständigen Behörde die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte. Ein solcher Antrag erfordert eine Begründung, da gibt man dann an "Bereithalten zur Selbstverteidigung". Wenn keine "Ausschließungsgründe" (also ein Waffenverbot, Wehrersatzdienst) vorliegen hat die Behörde die WBK auszustellen. (Mittlerweile geht es auch mit Wehrersatzdienst)

Man hat also einen Rechtsanspruch!

Geschrieben

Moin,

vielen Dank für die Info.

Ein Bekannter erklärte mir, dass bei einem Österreichischen Jagdschein nicht automatisch die Genehmigung für eine Kurzwaffe enthalten ist. Darf ein Jäger, der nur eine Kurzwaffe für die häusliche Selbstverteidigung hat, mit dieser auch in`s Revier?

Gruß

Tauschi

Geschrieben

Die österr. Jagdkarte berechtigt nicht zum Führen einer genehmigungspflichtigen Schußwaffe.

Dazu ist ein Waffenpaß (nicht Waffenbesitzkarte) notwendig, den man als Jäger aber relativ einfach bekommt und der dann nicht nur "für die Jagd" gültig ist.

Geschrieben

Servus Ihr Glücklichen,

klingt alles ganz schlüssig und pragmatisch. Möchte mal wissen was in DE so schiefgelaufen ist, dass diese Dinge bei uns so kompliziert sein müssen.....

Vielen Dank.

Tauschi

Geschrieben
Dazu ist ein Waffenpaß (nicht Waffenbesitzkarte) notwendig, den man als Jäger aber relativ einfach bekommt und der dann nicht nur "für die Jagd" gültig ist.

Das ist nicht richtig sondern von Bundesland zu Bundesland und von Behörde zu Behörde verschieden.

Von den meisten Ausstellungsbehörden wird ein Waffenpass nur an Jagdaufsichtsorgane vergeben nicht aber an "einfache" Jäger.

Wobei diese Restriktion vor allem bei Halbautomaten ins Gewicht fällt. Ohne Kurzwaffe kann man leben.

Geschrieben
Das ist nicht richtig sondern von Bundesland zu Bundesland und von Behörde zu Behörde verschieden.

Es trifft leider zu, daß die Verwaltungspraxis des Bundesgesetzes "Waffengesetz 1996" nicht bundesweit einheitlich ist.

Das ist ein Mißstand, zweifelsfrei.

Mit Beharrungsvermögen und unter Ausnutzung des Instanzenweges (gut, wenn man da IWÖ-Mitglied ist und somit waffenrechtschutzversichert!) sind die Chancen auch bei "renitenten" Behörden gar nicht so schlecht.

Geschrieben

Da du immer explizit von einer Kurzwaffe sprichst - im österr. WaffG sind explizit zwei Plätze auf der Waffenbesitzkarte vorgesehen, sofern du es nicht anders beantragst.

Zusätzlich muss, sofern du kein Jäger bist, beim Antrag auch noch ein Nachweis über die Sachkunde (sog. "Waffenführerschein") sowie ein Psychotest beigelegt werden. Die Polizei wird normalerweise auch die Verwahrungsmöglichkeit überprüfen.

Zum Führen benötigt man wie angesprochen einen Waffenpass. Gemäß letztem Runderlass sollte ein Jäger einen Anspruch darauf haben. Dieser berechtigt wie bereits erwähnt zum Führen von Faustfeuerwaffen, unabhängig davon ob du gerade auf der Jagd bist oder am Weg durch die Stadt (Waffenverbote wie im Gericht oÄ bitte aber beachten). Solltest du keine Jagdkarte mehr lösen, erlischt allerdings die Gültigkeit des Waffenpasses.

Die Jagdkarte berechtigt dich in Österreich lediglich dazu Waffen der Kategorie C und D zu führen, sie ist allerdings kein Dokument das aus dem Waffengesetz kommt.

Geschrieben
Das ist nicht richtig sondern von Bundesland zu Bundesland und von Behörde zu Behörde verschieden.

Von den meisten Ausstellungsbehörden wird ein Waffenpass nur an Jagdaufsichtsorgane vergeben nicht aber an "einfache" Jäger.

Also doch nicht ganz so geschmeidig wie gedacht. Liegt das daran, dass das Bundesgesetz soviel Auslegungsspielraum für die Länder und Behörden lässt, oder wird das, wie in der Bananenrepublik, aus politischen Gründen verschieden gehandhabt?

Gruß

Tauschi

Geschrieben
.....oder wird das, wie in der Bananenrepublik, aus politischen Gründen verschieden gehandhabt?

Hic iacet lepus in pipere !

Das Gesetz und die Durchführungsverordnungen sind schon recht eindeutig, sonst käme man nicht letztlich mit anwaltlichem Beistand doch durch.

Es scheint aber unter der Hand und selbstverständlich nicht belegbar eine "Aufforderung" zu geben, es dem Interessenten möglichst schwer zu machen. Manche Beamten sind dann halt bürgerfreundlich und ignorieren das - und andere haben eine gutmenschliche, kommunistische Ideologie und machen erst mal Ärger in der Hoffnung, daß man irgendwann entnervt drauf pfeift.

Bitter ist, daß davon auch durchaus angeblich bürgerlich gesinnte Beamte betroffen sind. Ich sag schon länger, daß die Schwarzen in Österreich dabei sind, die Braunen (=rotgrün halt) links zu überholen ...

Geschrieben
Ich sag schon länger, daß die Schwarzen in Österreich dabei sind, die Braunen (=rotgrün halt) links zu überholen ...

Dann müssen die BRD-Schwarzen mit euren Schwarzen ein Wettrennen laufen haben. :rolleyes:

Servus

Tauschi

  • 3 Wochen später...
Geschrieben
Dann müssen die BRD-Schwarzen mit euren Schwarzen ein Wettrennen laufen haben. :rolleyes:

Servus

Tauschi

Und ich dachte auswandern ins schöne Alpenland wäre eine Alternative... :traurig_16:

Geschrieben

Wenn's nur wegen des Waffengesetzes wäre, lohnt sich das eigentlich nicht. Unseres hat zwar wenige Punkte, die pro sind (SV in den eigenen 4 Wänden als anzuerkennender Bedürfnisgrund z.B.), aber meiner Ansicht nach habt Ihr uns in einigen Punkten was voraus.

Ansonsten: gut sozialisierte Zuwanderer sind immer willkommen. Die anderen nehmen eh schon überhand, wir bräuchten Verstärkung ... :rolleyes:

Geschrieben
Ansonsten: gut sozialisierte Zuwanderer sind immer willkommen. Die anderen nehmen eh schon überhand, wir bräuchten Verstärkung ... :rolleyes:

In der Tat hatte ich schon ernsthaft drüber nachgedacht. Jetzt, wo absehbar ist das innerhalb der Eurozone die Soll- und Habenkonten der Mitgliedsländer untereinander abgeglichen werden, halte ich Euroland für keine gute Wahl mehr.

Gruß

Tauschi, dessen Frau vor drei Jahren ein Jobangebot aus der Schweiz abgelehnt hat :s84:

  • 1 Monat später...
Geschrieben
...

Zum Führen benötigt man wie angesprochen einen Waffenpass. Gemäß letztem Runderlass sollte ein Jäger einen Anspruch darauf haben.

...

Davon weiß ich nichts. kannst du mir bitte mehr Infos zu dem Runderlass zukommen lassen? Gerne auch per PN.

Der Weg den ich kenne, setzt eine Ausgehberechtigung voraus, die ich z.B. nicht habe, da ich nur als Jagdgast bei einem Bekannten schießen gehen kann. Und der mir aufgrund einer begrenzten Stückzahl seiner Ausgehberechtigungen keine geben kann. Außerdem muss diese Ausgehberechtigung in einem Schwarzwildrevier gelten, du brauchst ein paar vom Revierleiter bestätigte Abschüsse und eine Bestätigung für den Bedarf vom Landesjagdverband.

Nachdem ich aber, wie schon gesagt keine Ausgehberechtigung habe, und offiziell auch keine Abschüsse auf mich geschrieben werden (damit die Jäger ihre Abschüsse erreichen), habe ich über den herkömmlichen Wege keine Möglichkeit. Ist der Bedarf deshalb nicht gegeben?

Außerdem finde ich es schwachsinnig, dass man Abschüsse vorweisen muss, denn auch wenn man noch keinen Abschuss hat, ändert sich ja nichts daran, dass man den gleichen Bedarf auf eine FFW hat wie jemand der schon Jahre lang Jagd. Im Fall des Falles fragt das Notschi ned ... du tschuldigung hast du an WP ... asso dann ned, na dann wart ich auf den nächsten Jäger ....

...

Mit Beharrungsvermögen und unter Ausnutzung des Instanzenweges (gut, wenn man da IWÖ-Mitglied ist und somit waffenrechtschutzversichert!) sind die Chancen auch bei "renitenten" Behörden gar nicht so schlecht.

add RS von IWÖ:

Dieser RS greift aber erst ab der zweiten Instanz und die erste Instanz ist somit ohne unterstützung der IWÖ anzufechten sowie zu finanzieren!!!

Also finde ich den Nutzen der IWÖ-Mitgliedschaft zum Zwecke eines RS eher fraglich.

Geschrieben

In der Kürze:

2. Ausstellung von Waffenpässen an Jäger

Inhaber gültiger Jagdkarten begründen Anträge auf Ausstellung von Waffenpässen damit,

dass sie genehmigungspflichtige Schusswaffen, insb. Faustfeuerwaffen und

halbautomatische Schusswaffen, für die Ausübung der Jagd benötigen.

Jäger werden einen Bedarf gem. § 22 Abs. 2 WaffG dann glaubhaft machen können, wenn

sie die Jagd zumindest zeitweise tatsächlich ausüben und nunmehr genehmigungspflichtige

Schusswaffen für eine zweckmäßige Ausübung benötigen.

Es empfiehlt sich daher, im Rahmen des Verwaltungsverfahrens, den Antragsteller

aufzufordern, eine Bestätigung des zuständigen Landesjagdverbandes beizubringen,

42

wonach der Antragsteller die genehmigungspflichtigen Schusswaffen aufgrund ihrer Vorteile

für eine zweckmäßige Ausübung der Jagd benötigt. Macht ein Jäger einen Bedarf zum

Führen von genehmigungspflichtigen Schusswaffen glaubhaft, besteht auf die Ausstellung

eines Waffenpasses ein Rechtsanspruch.

In diesen Fällen ist es auch nach Ansicht des VwGH entscheidend, dass die

genehmigungspflichtigen Schusswaffen für die Ausübung der Jagd benötigt werden, eine

spezifische Gefahrenabwehr ist nicht erforderlich.

Daher sind behördliche Beschränkungen wie etwa auf die Tätigkeit als Hundeführer oder auf

die Durchführung von Nachsuchen auf Schwarzwild keine Anwendungsfälle des § 21 Abs. 4

WaffG und vom Wortlaut nicht gedeckt.

Weiters findet sich noch:

Wenn ein Jäger etwa auch durch Beibringung einer Bestätigung des zuständigen

Landesjagdverbandes glaubhaft machen kann, dass er genehmigungspflichtige

Schusswaffen für die zweckmäßige Ausübung der Jagd tatsächlich benötigt, ist wohl von

einem Bedarf und bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen von einem Rechtsanspruch

auf Ausstellung des Waffenpasses auszugehen.

Runderlass WaffG1996 Stand Dezember 2010

Geschrieben
In der Kürze:

Weiters findet sich noch:

Runderlass WaffG1996 Stand Dezember 2010

Nagut, ist aber auch nichts anders, als was ich beschrieben habe. Denn die Bestätigung vom LJV wird da auch gefordert, und diese Bestätigung setzt wieder meine beschrieben Erfordernisse voraus.

LJV ist genau so ne Sache wie das AB. Die einen sind locker drauf die anderen Or...

Also ist man der Bürokratie wieder machtlos ausgeliefert.

Geschrieben
add RS von IWÖ:

Dieser RS greift aber erst ab der zweiten Instanz und die erste Instanz ist somit ohne unterstützung der IWÖ anzufechten sowie zu finanzieren!!!

Also finde ich den Nutzen der IWÖ-Mitgliedschaft zum Zwecke eines RS eher fraglich.

Und wenn es auch noch so oft wiederholt wird stimmt das dennoch nicht! :peinlich:

Was ist denn die "erste Instanz"?

Das ist die Bezirksverwaltungsbehörde bei der der Antrag auf Ausstellung/Erweiterung einer WBK/eines WP gestellt wird.

Erhält man von dieser "ersten Instanz" einen ablehnenden Bescheid, so kann man dagegen berufen.

Und an wen beruft man da? - Richtig: an die "zweite Instanz". Und da gilt bereits der Rechtschutz!

In der "ersten Instanz" braucht man keinen Rechtschutz, weil um einen Antrag einzureichen braucht man keinen Rechtsbeistand.

Klarer und verständlicher kann ich es leider nicht mehr darstellen.

Geschrieben

Servus, G.,

genau das ist aber das Totschlagargument:

Wenn ein Jäger etwa auch durch Beibringung einer Bestätigung des zuständigen

Landesjagdverbandes glaubhaft machen kann, dass er genehmigungspflichtige

Schusswaffen für die zweckmäßige Ausübung der Jagd tatsächlich benötigt, ist wohl von

einem Bedarf und bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen von einem Rechtsanspruch

auf Ausstellung des Waffenpasses auszugehen.

Als ob sich die Gegner mit den LJV verbündet haben ...

Fakt ist, daß in sehr vielen LJV Leuite sitzen, die mit KW nicht umgehen können, selber auch zu fett sind - oder zu "geldig", zu "foin" -, um in anspruchsvollem Gelände Nachsuchen zu machen, und in der sehr beschränkten Ausführung ihres Horizontes allsdann befinden, daß "eh kein Jäger eine KW bräuchte". Motto: was ich nicht brauche, hat auch kein anderer zu brauchen.

Gruß

Geschrieben

@ ritm

es gibt eben auch andere Fälle, als "nur" eine abgelehnte WBK oder Erweiterung, bei denen mir ein Rechtsbeistand bei weiterem wichtiger ist, und da ists dann ned so einfach mit der ersten Instanz.

@ Sniper

genau das meinte ich, mit der Bürokratie ausgeliefert sein.

Macht ja keinen Unterschied, obs jetzt a fauler Sack vom AB oder an sturen Mostschädl ausn LJV ist. (Will niemanden beleidigen, ist jetzt nur überzogen dargestellt)

Geschrieben
@ ritm

es gibt eben auch andere Fälle, als "nur" eine abgelehnte WBK oder Erweiterung, bei denen mir ein Rechtsbeistand bei weiterem wichtiger ist, und da ists dann ned so einfach mit der ersten Instanz.

Das ist der komplette Waffengesetz-Rechtsschutz der IWÖ:

WaffRS.jpg

Ab dem kommenden Jahr erhöht sich übrigens der jährliche MGB von € 37,- auf € 39,-

Geschrieben

Früher haben alle sich darüber beschwert dass sie trotz Zettel vom LJV keinen WP bekommen haben, jetzt sichert das BMI das zu und jetzt beschweren sich alle über ihre LJV's..

Freut euch doch mal darüber, in manchen Bundesländern funktioniert es absolut problemlos und bei den anderen muss man halt noch arbeiten. Aber ist doch schon mal besser als garnix.

Geschrieben

Also versteh mich nicht falsch, aber warum soll ich mich über etwas freuen, was von allen möglichen Behörden und anderen Vereinen total verkompliziert wird, wenn es eh was ist, was selbstverständlich und notwendig ist.

Wozu macht man denn die Jagdkarte? Das ist eh schon teuer genug und es kostet eine Menge Zeit.

Geschrieben
Also versteh mich nicht falsch, aber warum soll ich mich über etwas freuen, was von allen möglichen Behörden und anderen Vereinen total verkompliziert wird, wenn es eh was ist, was selbstverständlich und notwendig ist.

Genauso ist es.

Man hat damit einer Personengruppe ein Maß an Macht übertragen, der ich unterstelle, zu einem großen Teil den Psychotest selber nicht zu schaffen - wenn, ja, wenn er nicht davon ausgenommen wäre.

Und: ich denke, das war beabsichtigt. Zu lange schon gelernter Österreicher ...

  • 3 Wochen später...
Geschrieben
Wenn's nur wegen des Waffengesetzes wäre, lohnt sich das eigentlich nicht. Unseres hat zwar wenige Punkte, die pro sind (SV in den eigenen 4 Wänden als anzuerkennender Bedürfnisgrund z.B.), aber meiner Ansicht nach habt Ihr uns in einigen Punkten was voraus.

Ansonsten: gut sozialisierte Zuwanderer sind immer willkommen. Die anderen nehmen eh schon überhand, wir bräuchten Verstärkung ... :rolleyes:

DANKE! :eclipsee_gold_cup:

Ich bin aber nicht wegen des Waffengesetzes zugezogen, sondern wegen der Berge (Montafon! :00000733: )

Eher zwangsläufig beschäftige ich mich jetzt als Sportschütze auch mit dem österreichischen Waffenrecht und was ich hier so lese....mmhh.....Kurzwaffe zur SV... :rolleyes:

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