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IGNORED

Importfrage-muss Waffe beschossen werden


mühli

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Geschrieben

Ich versuche-bin nicht sicher ob es klappt, eine Kimber Custom Target II aus Deutschland zu importieren für rund 1000 Euro, da diese neu satte 500-600 Franken billiger ist bzw. soviel bzw. teils mehr schon eine Taurus PT 1911 bei uns kostet. Ich habe dem Händler geschrieben ich würde gerne die Waffe unbeschossen haben, da in der Schweiz es keine CIP-Beschusspflicht gibt. Jetzt bin ich mir aber nicht sicher ob der Waffenhändler von deutscher Gesetzesseite überhaupt die Waffe unbeschossen exportieren darf. Weiss da jemand von euch mehr? Muss der deutsche Waffenhändler die Waffe beschiessen lassen, obwohl eigentlich nicht notwendig bzw. wegen Export oder darf er sie unbeschossen exportieren lassen? Für Antworten danke ich im Voraus.

Geschrieben

Hallo Mühli,

Ich glaube, er darf das nicht weglassen.

Beschussgesetz

§ 3 Beschusspflicht für Feuerwaffen und Böller

(1) Wer Feuerwaffen, Böller sowie höchstbeanspruchte Teile, die ohne Nacharbeit ausgetauscht werden können, herstellt oder in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbringt, hat sie, bevor er sie in den Verkehr bringt, durch Beschuss amtlich prüfen zu lassen. Satz 1 gilt nicht für Gasböller, die gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 in ihrer Bauart und Bezeichnung zugelassen sind. Wird eine Feuerwaffe aus bereits geprüften höchstbeanspruchten Teilen zusammengesetzt, so gilt Satz 1 entsprechend, wenn einzelne Teile zu ihrer Einpassung der Nacharbeit bedürfen oder nicht mit dem für diese Waffe vorgeschriebenen Beschussgasdruck beschossen sind.

So viel würdest du ohne Beschuss ohnehin nicht einsparen,.

Der Beschuss kostet, glaube ich, um die 15 Euro und ein paar Euro Versandkosten zum und vom Beschussamt muss der Büma veranschlagen.

Geschrieben

Nachdem es so manches US-Produkt beim Beschuss schon zerrissen hat, würde ich die paar EUR Mehrkosten investieren und hätte dann ein ruhiges Gewissen beim Schießen.

Geschrieben
Er bringt sie aber nicht im Geltungsbereich des Gesetztes (Deutschland) in den Verkehr! Also keine Pflicht.

Exportieren ist Inverkehrbringen! Das hat mit dem Geltungsbereich nichts zu tun.

Geschrieben

Mühli,

bevor hier jetzt weiter wild in der Gegend herumspekuliert wird, ruf doch da an:

Beschussamt München

Franz-Schrank-Str. 9

80638 München

Telefon: +49 89 17901-339

eMail: muenchen@beschussamt.bayern.de

Ganz im Gegensatz zum allgemeinen Vorurteil über deutsche Ämter habe ich die Mitarbeiter des BA München nett, kundenorientiert und kompetent erlebt. Herr Unseld, der Leiter, kann Dir bestimmt sagen, was Sache ist.

Clayshooter

Geschrieben
Er bringt sie aber nicht im Geltungsbereich des Gesetztes (Deutschland) in den Verkehr! Also keine Pflicht.

Die Sache ist völlig anders, die Frage eigentlich sinnlos, denn: Er will sie von einem deutschen Händler kaufen. Damit ist die Waffe bereits im Geltungsbereich des dt. Beschussgesetzes. Und der, der sie hier nach Deutschland importiert hat (Großhändler, Generalimporteur, ...), musste sie bereits beim Import beschießen lassen.

Anders wäre das Ganze nur, wenn die Waffe noch in einem Freihafen oder Zoll-Lager läge, also formal noch nicht im Geltungsbereich des dt. Beschussgesetzes wäre.

Geschrieben

Danke euch allen für die Infos. Die Sache hat sich nun aufgeklärt, Waffe ist schon beschossen. Auszug aus der E-Mail:

Bezüglich der Beschusspflicht; die Waffen werden nach Deutschland importiert und müssen dann nach deutschem Beschussgesetz beschossen werden. D.h. die Waffe sind schon sowie so beschossen.

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