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IGNORED

Selber Sachkundeprüfungen abhalten?


Conax

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Habe das mal eine Zeit lang gemacht.

Du solltest Dich bei der Behörde durch Deinen Verein "akkreditieren" lassen, so nach dem Motto " Herr X führt in unserem Auftrag für unseren Verein XYZ die Sachkundeprüfungen durch".

Alles Weitere erfährst Du dann von der Behörde.

So war es bei mir...

BFP

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Mich würde einmal interessieren was eigentlich notwendig ist damit man selber Sachkundelehrgänge veranstalten darf mit abschließender Prüfung?

mich würde interessieren, warum, vor dieser frage, nicht mal ein blick in die AWaffV geworfen wurde.

bitte nicht falsch verstehen, aber wenn jemand sachkunde unterrichten will, und nicht mal selbstständig diese grundlegenden "vorarbeiten" zu leisten im stande ist........

... würde mir das schon zu denken geben.

gruß alzi

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Der Lehrgang ist mit einer theoretischen und einer praktischen Prüfung abzuschließen. Sie ist vor einem Prüfungsausschuss abzulegen, der von dem Lehrgangsträger gebildet wird. Im Übrigen gilt § 2 entsprechend mit der Maßgabe, dass der Lehrgangsträger verpflichtet ist,

die Durchführung der Prüfung und die Namen der Prüfungsteilnehmer der für den Ort der Lehrgangsveranstaltung zuständigen Behörde zwei Wochen vor dem Tag der Prüfung anzuzeigen und

einem Vertreter der Behörde die Teilnahme an der Prüfung zu gestatten. Im Falle seiner Teilnahme hat der Vertreter der Behörde die Stellung eines weiteren Beisitzers im Prüfungsausschuss; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.

(5) Schießsportliche Vereine, die einem nach § 15 Abs. 3 des Waffengesetzes anerkannten Schießsportverband angehören, können Sachkundeprüfungen für ihre Mitglieder abnehmen. Absatz 2, zweiter Halbsatz und die Absätze 3 und 4 finden hierfür entsprechende Anwendung. Zur Durchführung der Prüfung bilden die schießsportlichen Vereine eigene Prüfungsausschüsse.

http://www.waffensammelpass.de/waffensachkundepruefung

Also so wie ich das gelesen habe gibt es da einen Prüfungsausschuss der aus mindestens 3 Leuten bestehen muss die bereits die Sachkundeprüfung abgelegt haben wobei einer dieser 3 dann eben die "Führung" übernimmt und die anderen beiden als Beisitzer tätig sind.

Die Sache ist nur da das wohl (so steht es zumindest in dem Bericht) von Bundesland zu Bundesland etwas anders gehandhabt werden kann würde mich mal interessieren welche Besonderheiten es da z.B. für Bayern zu beachten gibt.

Mal davon abgesehen mich interessiert das einfach nur mal heist ja nicht das ich das "Amt" sofort ausführen möchte aber man kann so etwas ja langfristig ins Auge fassen und sich langsam stück für stück darauf vorbereiten. Irgendwann werden unsere alten Weisen das nicht mehr ausüben können und da empfiehlt es sich doch das dieses Amt dann jemand übernimmt.

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Im Endeffekt ist es keine grosse Sache, hängt aber viel vom zustandigen Ordnungsamt ab, ob du darfst oder nicht.

Das eine OA will einen Rechtsanwalt für die Rechtsfragen, dem anderen reicht, wenn du selber die SK besitzt.

Das geschickteste ist, du sprichst mit deinem SB.

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Im Endeffekt ist es keine grosse Sache, hängt aber viel vom zustandigen Ordnungsamt ab, ob du darfst oder nicht.

Nix da.

Das ist in der AWaffV glasklar beschrieben. Die Prüfungshoheit liegt beim Verein, sofern diesern einem anerkannten Verband angehört, dieser bildet einen Prüfungsausschuss. Der Behörde muss min 2 Wochen vor der Prüfung das Recht eingeräumt werden, an der Verantstaltung teilnehmen zu dürfen, allerdings ist es das Pech der Behörde wenn sie Abends oder am WE nicht kann/ will. Ferner hat während der Prüfung der Vorsitzende den Hutz auf, und nicht das Amt.

Die Richtlinien des DSB wollen, das der Lehrer/Prüfer eine WBK hat, was ich erlich gesagt richtig finde, denn man sollte das Procedere schon mal selber durchgemacht haben.

Aus eigener Erfahrung gibts es zwar ein paar oberschlaue OAs, aber da lächelt der Verwaltungsrichter milde....

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Ja, aber es gibt eben noch mehr als DSB....

Ich habe Sachkunde Vorbereitung für Berufswaffenträger gemacht und da lag es schon am zuständigen OA ob ich darf oder nicht.

In der Tat, die Regelung gilt explizit für Vereine, die einem zugelassenen Verband angehören.

§2 AWaffV

Die Reglung für Vereine ist in §3 Anderweitiger Nachweis der Sachkunde zu finden

Zusammengefasst gilt folgendes:

Verein in zugelassenem Verband: Eigene Lehr und Prüfungshoheit.

Der ganze Rest: Prüfung durch zugelassenen Lehrgangsträger oder durch die Behörde selbst.

Einfach die Verordnung lesen, da ist nichts widersprüchliches drin.

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