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IGNORED

Ungezünderte Hülsen nach Polen


Helfred

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Die Antwort hat:

1. nichts mit der Frage zu tun, und

2. hilft dem Fragesteller garnichts.

... wäre interessant zu wissen warum.

Ich antworte mal selbst: es wäre möglich, dass die Hülsen nach polnischem Recht unter das dortige Waffengesetz fallen.

Bearbeitet von Eskiminzin
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... wäre interessant zu wissen warum.

Vielleicht aufgrund des Umstandes, dass Aus- und Einfuhrbestimmungen grundsätzlich nullkommanichts mit dem waffenrechtlichen Status selbst zu schaffen haben?

Gehäuse für AR-15-Systeme sind beispielsweise auch freie Teile, aber trotzdem ausfuhrgenehmigungspflichtig.

Und so sind auch Matrizen, Hülsen und Geschosse ausfuhrgenehmigungspflichtig, obwohl sie keiner Beschränkung durch das WaffG unterliegen.

Ansprechpartner auf deutscher Seite ist das BAfA in Eschborn. Zumindest für alles, was das EU-Gebiet überschreitet (aber im Einzelfall auch für den Transfer innerhalb der EU) gibt es gar lustige Vorschriften.

Das hilft natürlich jetzt für die Eingangsfrage (Hülsen -> Polen) erst einmal wenig, erläutert aber, warum man das Ganze doch etwas differenzierter betrachten muss.

Bearbeitet von SeinePestilenz
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... dem wiederspreche ich nicht. Allerdings würde etwas (meine Meinung), dass unter die Genehmigungspflicht zur Ausfuhr fällt, kaum etwas sein, dass man hierzulande Kleinkindern (über 3 Jahre nehme ich an) in die Hand drücken darf (also, Hülsen "ohne" Zündplätchen/Zündsatz). Ich würde behaupten, dass es eher um die Einfuhr nach Polen geht und die dortigen Bestimmungen relevant sind.

http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrko...abschnitt_a.pdf

Bearbeitet von Eskiminzin
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In Polen dürfen auch nur berechtigte Personen Hülsen besitzen.

Tatsachenbericht eines befreundeten Sportschützen, Wiederlader wohnhaft unweit von der polnichen Grenze. Dieser kommt vom Schießstand vom Arbeitseinsatz. Hat dabei die Eimer mit den abgeschossenen Hülsen in sein Auto gestellt. Sollten halt zum Altmetallhandel. Auf dem Heimweg noch schnell zu Lidl Einkaufen. Vor dem Markt kommt er in eine Polizeikontrolle nur dumm das dieser Lidl schon in Polen ist. 18 h Erklärungen und einschalten deutscher Stellen hat ihm die Anzeige erspart und er durfte wieder nach Deutschland.

Ist also schon richtig sich erst schlau zu machen.

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Allerdings würde etwas (meine Meinung), dass unter die Genehmigungspflicht zur Ausfuhr fällt, kaum etwas sein, dass man hierzulande Kleinkindern (über 3 Jahre nehme ich an) in die Hand drücken darf (also, Hülsen "ohne" Zündplätchen/Zündsatz).

Lies doch einmal in der von Dir praktischer Weise verlinkten Quelle die Anmerkungen zu Position 0003.

Besonders konstruierte Bestandteile in Nummer 0003 schließen ein:

a) Metall- oder Kunststoffbestandteile, z.B. Ambosse in Zündhütchen, Geschossmäntel,

Patronengurtglieder, Führungsringe und andere Munitionsbestandteile

aus Metall,

Lustig. Nicht wahr?

Allerdings betrifft das die Ausfuhr, also den Transfer in Länder außerhalb der EU.

Was die Sache jedoch kompliziert ist der Umstand, dass auch für die Verbringung - also den Güterverkehr zwischen den Mitgliedstaaten der EU - bestimmte Genehmigungspflichten herrschen.

Man kann dazu beispielsweise in § 7 der AWV anfangen zu lesen und dann nachsehen ob es noch irgendeinen EG-Trallala zum Thema gibt und dabei vom Hölzchen aufs Stöckchen kommen...

Da das aber nicht mein Spezialgebiet ist und ich wenig Zeit habe, kann ich zur Klärung der Sachfrage hier allerdings wenig beitragen außer dem Hinweis, dass die Geschichte im worst case scvhwieriger als gedacht sein kann.

Meine Vermutung wäre - allerdings ohne jedweden Anspruch auf Korrektheit oder weitere Belege - dass man die Hülsen einfach nach Polen schicken kann. Wie gesagt, eine Vermutung, keine Behauptung.

[Nebenbei die AWV ist ganz unterhaltsam, wie z.B. der Abschnitt "Besondere Beschränkungen gegen Osama bin Laden, Mitglieder der Al-Qaida-Organisation und die Taliban sowie andere mit ihnen verbündete Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen sowie zur Bekämpfung des Terrorismus"]

Dann gibt gibt es in der Endbenutzersenke natürlich auch noch die (von Dir schon angesprochenen) auf polnischer Seite vorherrschenden Bestimmungen.

€:

In Polen dürfen auch nur berechtigte Personen Hülsen besitzen.

Guter Hinweis.

Bearbeitet von SeinePestilenz
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das macht doch für die obige frage keinen unterschied...

... ging um die Klärung ob er eine Ausfuhrgenehmigung braucht oder nicht. So gesehen ein relevanter Punkt für die obige Frage. Unabhängig von der Frage ob ich mit meinen Ausführungen Recht habe oder nicht.

Bearbeitet von Eskiminzin
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  • 5 Jahre später...
Am 1.7.2011 um 10:35 schrieb sunnygun:

In Polen dürfen auch nur berechtigte Personen Hülsen besitzen.

Tatsachenbericht eines befreundeten Sportschützen, Wiederlader wohnhaft unweit von der polnichen Grenze. Dieser kommt vom Schießstand vom Arbeitseinsatz. Hat dabei die Eimer mit den abgeschossenen Hülsen in sein Auto gestellt. Sollten halt zum Altmetallhandel. Auf dem Heimweg noch schnell zu Lidl Einkaufen. Vor dem Markt kommt er in eine Polizeikontrolle nur dumm das dieser Lidl schon in Polen ist. 18 h Erklärungen und einschalten deutscher Stellen hat ihm die Anzeige erspart und er durfte wieder nach Deutschland.

Ist also schon richtig sich erst schlau zu machen.

 

Sorry, dass ich das Ganze nochmal hervorhole...

 

Gilt das oben geschriebene noch? Meines Wissens (bzw. das von Google) sind die Waffengesetze in Polen 2011 umfangreich gelockert worden.

 

Hintergrund: ich verkaufe gerade ein paar Hülsen auf EGun und habe einem polnischen Käufer zugesagt, dass er von mir aus mitsteigern könne, obwoh ichl internationalen Versand eigentlich ausgeschlossen habe. Dachte, bei 23,- Porto springt der eh früh ab. Nun ist er Höchstbieter zu einem Preis, den ich ungefähr als Enderlös eingeschätzt habe..

 

Setze ich mich da ggf. in die Nesseln? Die Auktion läuft morgen ab und ich mache mir nun doch Gedanken...


gruß

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