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Verbringsgenehmigung


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Ich möchte in Luxenburg ein Ar 15 Bolt Carrier SP 1 Style für meine Sammlung erwerben.

In Deutschland sind Bolt Carrier frei erwerbbar und nicht meldepflichtig. In Luxenburg besteht aber für dieses Teil eine Meldepflicht und der Verkäufer benötigt von mir eine Verbringungsgenehmigung für seine Behörde damit er mir das Teil senden kann.

Stellt meine Behörde eine solche Verbringsgenehmigung aus, auch wenn der Artikel hier frei verkäuflich ist?

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... Stellt meine Behörde eine solche Verbringsgenehmigung aus, auch wenn der Artikel hier frei verkäuflich ist?

Deine Behörde wird dir sagen, dass für die Erteilung einer Verbringungsgenehmigung in diesem Fall keine Rechtsgrundlage besteht und sie nach dem Motto: "Kein Handeln ohne Gesetz"!, eine entsprechende Genehmigung nicht zu erteilen ist!

Wenn du Glück hast, das heißt der SB oder die SB'ine kennt sich aus, wird man dir schriftlich bestätigen das eine Genehmigung für die Verbringung nach D-Land eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Aber dies glaube ich erst, wenn ich es selbst sehe!

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Deine Behörde wird dir sagen, dass für die Erteilung einer Verbringungsgenehmigung in diesem Fall keine Rechtsgrundlage besteht und sie nach dem Motto: "Kein Handeln ohne Gesetz"!, eine entsprechende Genehmigung nicht zu erteilen ist!

Wenn du Glück hast, das heißt der SB oder die SB'ine kennt sich aus, wird man dir schriftlich bestätigen das eine Genehmigung für die Verbringung nach D-Land eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Aber dies glaube ich erst, wenn ich es selbst sehe!

Danke für die Einschätzung.

Ich denke der Luxenburger Händler braucht höchstens nur eine von seiner Behörde, das er den Artikel ausführen darf.

Mein Sb wird mir bestimmt keine Ausstellen da keine benötigt wird.

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Ich denke der Luxenburger Händler braucht höchstens nur eine von seiner Behörde, das er den Artikel ausführen darf.

Eben! Aber dass er die bekommt muß er eine Bestätigung vorlegen, dass das Teil nach Deutschland darf. Und da brauchts halt ein Stempelchen von einer Behörde. Dein SB müsste eigentlich wissen dass solche Bestätigungen im geeinten Europa gebraucht werden, und sollte Dir eine Verbringungserlaubnis ausstellen.

Das wird einfacher gehen als den Luxemburgern unser Waffengesetz zu erklären.

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Eben! Aber dass er die bekommt muß er eine Bestätigung vorlegen, dass das Teil nach Deutschland darf. Und da brauchts halt ein Stempelchen von einer Behörde. Dein SB müsste eigentlich wissen dass solche Bestätigungen im geeinten Europa gebraucht werden, und sollte Dir eine Verbringungserlaubnis ausstellen.

Das wird einfacher gehen als den Luxemburgern unser Waffengesetz zu erklären.

Welch ein Aufwand.

Da sind die Probleme ja schon wieder vorprogrammiert. Europa sollte es einfacher machen und nicht für alles noch komplizierter machen und ne Bescheinigung für was haben wollen das es erlaubt ist.

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Als ich eine Verbringungsgenehmigung aus der Schweiz beantragt habe, war es dem Sb sowas von egal ob der Verkäufer in der Schweiz seine Bestimmungen beachtet hatte.

Es ging nur um die Erlaubis, Waffen nach D einzuführen, also zu verbringen. Zoll war eine andere Baustelle.

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Europa sollte es einfacher machen und nicht für alles noch komplizierter machen und ne Bescheinigung für was haben wollen das es erlaubt ist.

Da jedes Land nun mal seine eigenen Vorstellungen zum Waffenrecht hat, wird man das nie zu 100% unter einen Hut bekommen. Es ist aber schon sinnvoll für die deutsche Behörde zu wissen, ob die Verbringung der besagten Waffe im Ausland ebenfalls erlaubnispflichtig ist. Sonst muss sie zwangsläufig davon ausgehen, dass auch im anderen Staat eine Genehmigung benötigt wird.

Oftmals verwechselt (z.B. in puncto Belgien) wird aber erlaubnisfreier Besitz mit erlaubnisfreier Einfuhr/Verbringung. Nicht immer ist beides frei !!!

Als ich eine Verbringungsgenehmigung aus der Schweiz beantragt habe, war es dem Sb sowas von egal ob der Verkäufer in der Schweiz seine Bestimmungen beachtet hatte.

Ähm, die Ausfuhrbewilligung (Begleitschein) braucht aber auch die deutsche Waffenbehörde. Sonst kann sie nicht nach § 29 Abs. 2 WaffG zustimmen.

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Da jedes Land nun mal seine eigenen Vorstellungen zum Waffenrecht hat, wird man das nie zu 100% unter einen Hut bekommen. Es ist aber schon sinnvoll für die deutsche Behörde zu wissen, ob die Verbringung der besagten Waffe im Ausland ebenfalls erlaubnispflichtig ist. Sonst muss sie zwangsläufig davon ausgehen, dass auch im anderen Staat eine Genehmigung benötigt wird.

Oftmals verwechselt (z.B. in puncto Belgien) wird aber erlaubnisfreier Besitz mit erlaubnisfreier Einfuhr/Verbringung. Nicht immer ist beides frei !!!

Ähm, die Ausfuhrbewilligung (Begleitschein) braucht aber auch die deutsche Waffenbehörde. Sonst kann sie nicht nach § 29 Abs. 2 WaffG zustimmen.

Na ich denke die Sache läuft.

Hab heute bei SB angefragt.

Der will es schriftlich aber er meint das ginge.

Macht die Sache natürlich teurer (Gebühren hier und Luxenburg)

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Ähm, die Ausfuhrbewilligung (Begleitschein) braucht aber auch die deutsche Waffenbehörde. Sonst kann sie nicht nach § 29 Abs. 2 WaffG zustimmen.

Mittlerweile wohl. Unter dem alten schweizerischen Waffengesetz war die betreffende Waffe frei.

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Bei Erlaubnisfreiheit einer Waffe würde dann aber trotzdem eine Bescheinigung benötigt werden, dass nach schweizerischem Landesrecht kein Begleitschein dafür erteilt werden muss. Die deutsche Behörde kreuzelt dann in ihrer Verbringungserlaubnis an, dass die vorherige Erlaubnis des anderen Staates für Waffe Nr. soundso nicht erforderlich ist.

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