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IGNORED

Sportwaffe wird im Nachhinein zur Kriegswaffe


Schwarzwälder

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Der Hintergrund der Zitate bezieht sich auf Kriterien, die eine äußerliche Unterscheidung von Zivilwaffen und Kriegswaffen erleichtern, sie bedeuten nicht, dass es sich andernfalls tatsächlich um Kriegswaffen handelt.

...In Begriffen der Ausagenlogik:

[Kriegswaffeneigenschaft] => [bestimmte äußere Merkmale]

Nicht aber:

[bestimmte äußere Merkmale] => [Kriegswaffeneigenschaft]

...Der ganze Trallala mit den optischen Merkmalen hat nichts - aber auch gar nichts - mit der faktischen Kriegswaffeneigenschaft zu schaffen wie sie Gegenstand dieses Threads ist.

Denn ansonsten müsste man von äußeren Merkmalen logisch auf die Kriegswaffeneigenschaft schließen können, was aber - wie oben dargeleget - eben gerade nicht der Fall ist.

Hallo SP,

danke für die Klarstellungen. Du hast absolut recht - aus bestimmten äußeren (auch baugleichen) Merkmalen kann nicht auf eine Kriegswaffe geschlossen werden. Also können wir diese Frage erstmal abhaken: Es bräuchte dann auch für das MR308 keiner Kriegswaffen-WBK (oder einem ähnlichen behördlichen Papier), weil die Widmung bei Herstellung eben eine rein zivile war (mal unterstellt, dass nicht im Nachhinein Tatsachen zutage treten, die sehr nahelegen, dass HK in Wahrheit von Anfang an das MR308 auch für militärische Zwecke produzert hätte). Die Widmung bei Fertigung war zivil, damit bleibt es eine zivile Schusswaffe.

Das Problem mit der BKA-Einstufung bleibt aber dennoch bestehen. Dieses dreht sich - das ist mir nach Deinen Ausführungen klarer geworden - dann nicht ums KWKG, sondern um die Rückbaubarkeit zu Vollauto. Solange z.B. Gehäuse frei erhältlich sind, könnte natürlich ein gewiefter Bastler seinen zivilen HK-Lauf dazu mitbenutzen, ein Vollauto-"MR308 military" zusammenzubauen, wenn sein Lauf in ein Vollauto-milit. MR passt etc. Dass man dazu dann zufällig auch noch einen nicht frei erhältlichen KWKG-Verschluss bräuchte, stört bei der BKA-Beurteilung nicht (hat ja bei Beitler auch nicht gestört, den Verschlussträger+KWKG-Verschlusskopf= KWKG-Verschluss, dessen Einbaumöglichkeit das Aus bedeutete). Vielleicht stecken solche Gedankengänge hinter den erwähnten Textpassagen im M57-Bescheid?

@Bulldog:

Schwingungsverhalten etc. - ist alles wirklich schade zu hören. Ganz prinzipiell hat ein langer Lauf nicht nur Vorteile, aber unterm Strich erwartet man schon ein Plus. Weisst Du, ob da noch weiter dran optimiert wird? Ein kleiner Vorteil, dass die Bundeswehr sich jetzt für das MR308 so interessiert, wäre ja, dass dann auch HK an einer Weitertentwicklung desselben (ich nehme mal an, die BW wird dann schon eher den 20-Zoll-Lauf wollen?) langen Laufes interessiert ist. Als Sportschütze könnte ich mir die lange Version auch gut z.B. beim Fertigkeitsschiessen (wenig Rückstoss, drop-free Magazin - und Sl im Kaliber >7mm unter sich) vorstellen - mit offener Visierung und längerer Visierlinie (wobei HK das lange Rail offenbar offiziell gar nicht anbietet - oder doch?)

@Joe07

Klar weiß ich, dass Bremen und BaWü den GK-Sportwaffen ans Leder wollen. Allerdings ist Waffenrecht Bundesrecht. Bremen kommt im Bundesrat jetzt gerade nicht so wuchtig und BaWü hat jede Menge anderer Baustellen (S21 etc.) offen. Wenn es in ein paar Jahren wirklich Ernst wird und gar nix mehr hilft, sollte man am Beispiel Eislingen dann die Argumentation hochziehen, dass KK genauso tödlich (in gewisser Weise sogar noch gefährlicher/Mossad) ist wie GK und dann bitteschön gleich mitverboten werden soll. Spätestens dann werden die DSB-Urgesteine aufwachen und dem Spuk ein Ende machen.

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben
Solange z.B. Gehäuse frei erhältlich sind, könnte natürlich ein gewiefter Bastler seinen zivilen HK-Lauf dazu mitbenutzen, ein Vollauto-"MR308 military" zusammenzubauen, wenn sein Lauf in ein Vollauto-milit. MR passt etc.

Dazu braucht ein "gewiefter Bastler" außer Fleiß und Spucke (wie bei jedem anderen HA) gar nichts. Aber lassen wird das, die Sache ist illegal und damit sollte es eigentlich auch reichen.

Es macht keinen Sinn, bereits Verbotenes "noch verbotener" zu machen.

Dass man dazu dann zufällig auch noch einen nicht frei erhältlichen KWKG-Verschluss bräuchte,

Dem Verschlusskopf ist der Funktionsmodus herzlich egal und der Träger ist kein wesentliches Teil einer Schusswaffe. Abgesehen davon ist der (freie) Träger für den "gewieften Bastler" genauso wenig notwendig wie die Aussparung im Upper oder ein VA-Lower.

Da das aber ohnehin ohne weitere Erlaubnisse alles verboten ist, will ich darauf nicht wirklich näher eingehen.

(Offtopic: Der Grund, warum Searcut und VA-Träger nicht gewollt sind, besteht lediglich darin, dass man ein einfaches, ganz banales Zusammenstecken fertiger Teile verhindern will und der weitere Grund für diesen Umstand findet sich in Anlage 1 zum WaffG, Abschnitt 1, Unterabschnitt 1, Textziffer 2.2, Satz 2 - die bloßen Hände sind eben schon recht allgemein gebräuchlich; das hat aber nichts mit dem Thema her zu schaffen)

Vielleicht stecken solche Gedankengänge hinter den erwähnten Textpassagen im M57-Bescheid?

Der Gedankengang von Seiten der BKA ist trivial: Man möchte halt, dass auf den ersten Blick und ohne Aufwand erkennbar ist, dass es sich nach der Laufkontur um keine Kriegswaffe (spezifisch: um einen Kriegswaffenlauf) handeln kann.

Das Kalkül ist dabei: Gesetzt den Fall, es handelt sich um eine Kriegswaffe, dann würde der Lauf 'sounso' aussehen - sieht der Lauf aber anders aus, dann ist der Punkt erstmal abgehakt. Ándernfalls kann man aus der Tatsache, dass der Lauf 'soundso' ausgeführt ist, nicht schließen (siehe oben), dass es sich um einen KW-Lauf handelt - es könnte ja auch ein ziviler Lauf sein, der nur genauso gerfertigt ist (das kompliziert die Sache natürlich).

Außerdem möchte man m.E. verhindern, dass Läufe mit obskurer Herkunft (die vielleicht selbst die Kriegswaffeneigenschaft tragen - wenn es den KW-Läufe sind) überhaupt verbaut werden können. Kann ja möglich sein, dass die sich irgendwann einmal irgendwie in die Fertigung "einschleichen". Billige Läufe, Herkunft nicht so ganz zurückverfolgbar, so etwas gibt es öfter. Genauso wie in anderen Fällen Verschlussköpfe, die beispielsweise "MPC" oder "MPF" gestempelt sind... oder so ähnlich... Das interessiert dann in der Regel aber wieder keinen (bis es irgendwann halt mal irgedwem auffällt und die Bombe platzt).

Geschrieben
@Bulldog:

Schwingungsverhalten etc. - ist alles wirklich schade zu hören.

Warten wir den ersten Testbericht ab und diskutieren dann.

Ganz prinzipiell hat ein langer Lauf nicht nur Vorteile, aber unterm Strich erwartet man schon ein Plus.

Grob gesagt verkürzt der längere Lauf die Geschoßflugzeit und damit die Einwirkungszeit ungünstiger Begleitumstände.

Leider ist das ganze in der Praxis nicht so einfach wie von mir geschrieben. HK ist aber leider keine von Pratikern geführte Firma und hat diese Ressource entlassen, frühverrentet, outgesourct, oder sich sonstwie davon getrennt.

Weisst Du, ob da noch weiter dran optimiert wird?

Nein, weiss ich nicht.

Ein kleiner Vorteil, dass die Bundeswehr sich jetzt für das MR308 so interessiert, wäre ja, dass dann auch HK an einer Weitertentwicklung desselben (ich nehme mal an, die BW wird dann schon eher den 20-Zoll-Lauf wollen?) langen Laufes interessiert ist.

M.M. nach dauert das Interesse der BW schon viel zu lange. Die Politik verzögert hier eine schnelle Entscheidung.

Als Sportschütze könnte ich mir die lange Version auch gut z.B. beim Fertigkeitsschiessen (wenig Rückstoss, drop-free Magazin - und Sl im Kaliber >7mm unter sich) vorstellen - mit offener Visierung und längerer Visierlinie (wobei HK das lange Rail offenbar offiziell gar nicht anbietet - oder doch?)

Nicht lieferbar, wie so vieles zum MR.

Die aktuellste (2008!!!!) Info von HKJS ist eine Frechheit, sagt aber mehr als 1000 Worte, oder?

...evtl. gehört aber eine technische Diskussion über das MR308 in einen anderen Bereich.

BULLDOG

  • 3 Monate später...
Geschrieben
... sondern - wenn überhaupt - als "G-Schlagmichtotirgendwas-DMR".

Bitteschön:

Das Zielfernrohr-Selbstladegewehr G28 kommt als neue Handwaffe in die Bundeswehr. Ende August erhielt Heckler & Koch den Auftrag, mehrere hundert Systeme der ursprünglich DMR762 („Designated Marksman Rifle/Zielfernrohrschützengewehr 7,62 mm x 51) bezeichneten Waffe an die deutschen Streitkräfte zu liefern.

Das G28 ist eine militärische Version der zivilen Match Rifle MR308.

http://strategie-technik.blogspot.com/2011...28-fur-die.html

Schönen Abend.

Archiviert

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