Zum Inhalt springen
IGNORED

Waffenübernahme von Jäger


chaipur

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen. Mal eine rein hypothetische Frage.

Nehmen wir mal folgendes an: Mein leiblicher Onkel wäre Jäger, hätte zwei Kurzwaffen und mehrere nicht näher bezeichnete Langwaffen.

Alles Waffen von erheblichem Wert.

Nun nehmen wir weiter an, mein Onkel hätte eine Demenz und könnte mit den Waffen nicht weiter verantwortlich umgehen.

Deshalb hätte die Waffen ein anderer Jäger aus der Verwandschaft in seine Obhut genommen und verwahrt. Nun könnte es

aber so sein, das aus familiären Gründen eine Aufbewahrung bei diesem Jäger nicht länger gewünscht sei.

Nehmen wir weiter an, meine Tante wünschte, die Waffen nur geltendem Recht nach los zu werden.

Wer ist berechtigt die Waffen zu verkaufen?

Wer ist berechtigt die Waffen aufzubewahren?

Könnte ich (gelbe+grüne WBK vorhanden) die Waffen aufbewahren und im Auftrag der Tante verkaufen?

Könnte ich die Waffen in meinen Besitz überführen und sie meiner Tante "abkaufen"? Oder sie "erben" noch zu Lebzeiten meines Onkels?

Oder geht das nicht wegen Bedürfnis und 2/6er Regel?

Danke im Voraus...

Geschrieben
Wer ist berechtigt die Waffen zu verkaufen?

Dein Onkel, wenn jemand die Vormundschaft hat, dann derjenige.

Wer ist berechtigt die Waffen aufzubewahren?

Z.B. BüMa oder Jäger, bei den Kurzwaffen wird es bei Jägern allerdings etwas problematisch.

Könnte ich (gelbe+grüne WBK vorhanden) die Waffen aufbewahren und im Auftrag der Tante verkaufen?

Bist Du Jäger? Ansonsten siehe oben.

Könnte ich die Waffen in meinen Besitz überführen und sie meiner Tante "abkaufen"? Oder sie "erben" noch zu Lebzeiten meines Onkels?

Oder geht das nicht wegen Bedürfnis und 2/6er Regel?

Jäger kein Problem, Kurzwaffen (Erbfall) mit der Behörde klären.

Geschrieben

Pass mal lieber auf, dass die Waffenbehörde nicht mitbekommt, dass der Onkel durch seine Demenz als nicht geeignet Schusswaffen besitzen zu dürfen eingestuft wird.

Das sind dann nämlich oft die Fälle wo nach dem Tod des WBK-Inhabers alle Waffen spurlos verschwunden sind.

Ich hab schon von Fällen gehört wo Waffen vorzeitig vererbt wurden....

Da hat der SB aber dann beide Augen zugedrückt, genauso könnte er sie einziehen ( bei einer dementen Person)

, einziehen ist vll. das falsche Wort, in den Besitz eines berechtigten überlassen. Der Wert der Waffen soll natürlich nicht zerstört werden.

Geschrieben
Jäger kein Problem, Kurzwaffen (Erbfall) mit der Behörde klären.

Quatsch.

Natürlich kann er die Waffen Erben, kann jeder. Nur muss dazu der Besitzer versterben und schriftlich hinterlassen muss , das XY die Waffen Erben soll. Ansonsten fallen sie ganz normal in den Erbnachlass.

LG

Peter

Geschrieben
Wer ist berechtigt die Waffen zu verkaufen?

Wer ist berechtigt die Waffen aufzubewahren?

Könnte ich (gelbe+grüne WBK vorhanden) die Waffen aufbewahren und im Auftrag der Tante verkaufen?

Könnte ich die Waffen in meinen Besitz überführen und sie meiner Tante "abkaufen"? Oder sie "erben" noch zu Lebzeiten meines Onkels?

Oder geht das nicht wegen Bedürfnis und 2/6er Regel?

Danke im Voraus...

Ist Der Onkel noch voll Geschäftsfähig oder unter Betreuung gestellt, und wenn ja für welche Bereiche?

- Du könntest die Waffen als WBK-Inhaber im Auftrag des Onkels oder (wenn sie die Betreuung inne hat der Tante) sicher verwahren.

- Du kannst die Waffen bei vorliegen eines entsprechenden Bedürfnisses vom Eigentümer erwerben.

- Du kannst sie nach dem Ableben des Eigentümers erben wenn ein entsprechendes Testament vorliegt. In der Regel nur mit dem entsprechenden Vermächtnis oder als Erbe und nicht vor dem Tod der Eigentümers ohne Bedürfnis.

Wenn Einigkeit darüber bestünde, dass Du die Waffen erben sollst und sie bis dahin aus dem Haus sollen, solltet Ihr einen Verwahrvertrag machen, der die sichere Verwahrung regelt und ein entsprechendes Testament.

Das schützt aber nicht davor, dass die Behörde evtl. irgendwann das Bedürfnis des Onkels widerruft oder das zumindest versucht.

Edit: Mann, was seid Ihr alle schnell, aber ich musste nochmal nach oben, weil meine Tochter nicht einschlafen kann...

Geschrieben

Bei entsprechendem Bedürfnis käme hier auch zu Lebzeiten des Onkels eine gemeinsame WBK in Frage. Wenn er aufgrund nicht mehr vorhandener persönlicher Eignung oder durch Tod ausscheidet wird diese auf eine "normale" WBK umgeschrieben.

Für die Waffenbehörde und die Erben definitiv die schnellste Variante.

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.