SilverSurfer Posted April 17, 2011 Share Posted April 17, 2011 Hallo, ich hab eine Frage zum Verstädnis. Meine 2/6 Regelung läuft in 5 Wochen aus. Ich möchte einen HA und eine KW erwerben. Welche das sein sollen weiß ich genau. Kann ich den Voreintrag jetzt schon holen? Oder erst in 5 Wochen? Könnte ich die Waffen ggf. kaufen, die beim Händler belassen und direkt mit Nr. in die WBK eintragen lassen? Oder welchen Weg gibt es noch? Ich möchte unnötige Behördengänge und Geld sparen. vielen Dank im vorraus. SolverSurfer Link to comment Share on other sites More sharing options...
Commerzgandalf Posted April 17, 2011 Share Posted April 17, 2011 Kauf die Waffe jetzt, datiert den Kaufvertag auf den Tag wo die 2/6 Regel endet. Lass die Waffe bis zum Eintrag beim Verkäufer liegen. Geh nach Ende der 2/6 Regel zur Behörde mit dem KAufvertrag und lass dir die Waffe gleich Eintragen. Da sparste die Kohle für den Munitionserwerbsstempel. Zumindest auf meiner Behörde. Also Voreintrag und Eintrag zusammen machen lassen. Wichtig ist meinem SB das auf dem Kaufvertrag steht das die Waffe erst gegen Vorlage des WBK Eintrages ausgehändigt wird! Link to comment Share on other sites More sharing options...
RalfHenn Posted April 17, 2011 Share Posted April 17, 2011 Hallo,ich hab eine Frage zum Verstädnis. Meine 2/6 Regelung läuft in 5 Wochen aus. Ich möchte einen HA und eine KW erwerben. Welche das sein sollen weiß ich genau. Kann ich den Voreintrag jetzt schon holen? Oder erst in 5 Wochen? Könnte ich die Waffen ggf. kaufen, die beim Händler belassen und direkt mit Nr. in die WBK eintragen lassen? Oder welchen Weg gibt es noch? Ich möchte unnötige Behördengänge und Geld sparen. vielen Dank im vorraus. SolverSurfer Den Voreintrag kannst du jetzt schon holen. Kaufen kannst du auch aber nicht übernehmen (außer Schießstand oder Leihbestätigung) Übernehmen und in die WBK eintragen lassen kannst du erst nach Ablauf der Halbjahresfrist. Hast du denn 2 Waffen an einem Tag übernommen vor 5 Monaten? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Wossi Posted April 17, 2011 Share Posted April 17, 2011 Du kannst dir den Voreintrag vorher holen und du darfst die Waffe auch vorher schon kaufen. Sie muss aber noch beim Händler bleiben, bis die Sperrfrist vorbei ist. Nach der Sperrfrist gehst du zum Händler, der trägt sie in deine WBK ein und du nimmst die Waffe dann mit. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted April 17, 2011 Share Posted April 17, 2011 Immer einfach dran denken: Eigentum und Besitz sind nicht das Gleiche. Link to comment Share on other sites More sharing options...
SilverSurfer Posted April 17, 2011 Author Share Posted April 17, 2011 Hallo, ja alles klar vielen Dank! Ja ich habe vor 5 Monaten 2 Stück eintragen lassen. Warum? Ist das so aussergewöhnlich? mfg SilverSurfer Link to comment Share on other sites More sharing options...
Wildcat Ernie Posted April 17, 2011 Share Posted April 17, 2011 Hallo zusammen! Mein Vorschlag: Frag Deinen Sachbearbeiter, ob dazu bereit wäre, Dir Voreintrag und tatsächlichen Eintrag in einem Termin vorzunehmen. Ich hatte mal eine ähnliche Situation. Die Revolver waren schon gekauft (und lagen noch beim Händler), und ich konnte der Sachbearbeiterin auch schon die Seriennummern und Modellbezeichnungen per Kaufvertrag nennen; aber sie war nicht bereit dazu, mir die Revolver direkt einzutragen. Es scheint da also Unterschiede zu geben, wie die verschiedenen Landratsämter und Polizeibehörden mit dem Thema umgehen. Es scheint weiterhin auch so zu sein, dass selbst Sachbearbeiter nicht immer zwischen Eigentum und Besitz zu unterscheiden vermögen. Leider... Den Voreintrag kannst Du jedenfalls schon bekommen, bevor Deine "Sperrfrist" um ist. Denn es zählt das Datum des letzten Erwerbs. Und der Erwerb ist ja im WaffG hinreichend definiert (tatsächliche Gewalt und so). Grüße, Roland Link to comment Share on other sites More sharing options...
pancho lobo Posted April 17, 2011 Share Posted April 17, 2011 hola amigo SilverSurfer, rechne aus wann deine 6 Monate rum sind (genaues Datum), kauf die Waffe(n) und bezahle sie, einen odere zwei Tag(e) NACHdem die 4 Wochen zun Ende deiner 6 monatigen Frist angefangen sind HOLST DU DIR DEINE WAFFE(N) AUF LEIHSCHEIN (geht nur für 4 Wochen) und einen Tag NACH Ablauf der 6 Monate gehst Du zum Amt und lässt mit dem Leihschein/Kaufbeleg die Waffe(n) in der WBK eintragen, natürlich musst Du alle anderen Dokumente dabei haben z.B LV Bestätigung/Befürwortung, aber die Gebühren für dem Voreintrag werden trotzdem berechnet-auch wenn alles in einem "Abwasch" erledigt wird, Du sparst dir dabei nur die extra Lauferei zum Amt saludos de pancho lobo Link to comment Share on other sites More sharing options...
JuergenG Posted April 18, 2011 Share Posted April 18, 2011 Geh nach Ende der 2/6 Regel zur Behörde mit dem KAufvertrag und lass dir die Waffe gleich Eintragen.Da sparste die Kohle für den Munitionserwerbsstempel. Zumindest auf meiner Behörde. Eintrag der Waffe Also Voreintrag und Eintrag zusammen machen lassen. So isses, gerade am Freitag erst praktiziert. Spart EUR 12,78 (das mag nach Bundesland variieren) und einen weiteren Weg zum Amt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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