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IGNORED

mal wieder Kurzwaffen Lagerung


low-ready

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Mutter, dein Tresor da hat aber kein Innenfach ! Das hätte ich schon gerne.

Darf ich Munition im Keller in einem Tresor lagern? Der Keller ist doppelt verschlossen und hat KEINE Holzverschläge !

Dann würde ich meinen jetzigen Tresor nach unten bringen, 2 Tresore und die Freundin flippt total aus :)

Gruß

Geschrieben

Für die Mun hast du doch deinen Feuertresor ;) Gegen die Munlagerung im Keller spricht eigentlich nix. Der Keller sollte ordentlich gesichert sein und ich würde die Munkiste dort fest verankern.

Ein B-Würfel mit Innenfach ist schnell zu klein. Man unterschätzt seinen Munitionsbedarf schnell. In so nem kleinen Fach ist kaum Platz ;)

greetz

Geschrieben
Für die Mun hast du doch deinen Feuertresor ;) Gegen die Munlagerung im Keller spricht eigentlich nix. Der Keller sollte ordentlich gesichert sein und ich würde die Munkiste dort fest verankern.

Ein B-Würfel mit Innenfach ist schnell zu klein. Man unterschätzt seinen Munitionsbedarf schnell. In so nem kleinen Fach ist kaum Platz ;)

greetz

hast auch wieder Recht, Z.Zt. lagern im Verein 2000 Schuß .22 , wiegt einiges :-)

Gruß

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Hallo,

ich habe mal etwas gesucht und habe bei W+H einen Intressanten Link gefunden.

Aber Schaut selbst für Bayern.

http://www.bssb-ofr.de/Muell/Waffeng/Vollz...ewahrung_IM.PDF

Siehe Punkt 1.12:

"1.12 Da wesentliche Teile von Schusswaffen waffenrechtlich wie Schusswaffen zu

behandeln sind, sind Wechselsysteme oder Wechsel- oder Austauschläufe

bei der Berechnung der Höchstzahlen der Aufbewahrung in Sicherheitsbe-

hältnissen grundsätzlich zu berücksichtigen."

So, nun könnt Ihr weiter draüber diskutieren, leider ist das so.

Gruß

voyager

Geschrieben

Ausgerechnet in bzw. für Bayern überrascht mich diese Auslegung (die an sich keinen Sinn macht, außer,

die Konjunktur bei den Waffenschrankherstellern zu fördern; halb leere Schränke, die schon mit wenigen

KW plus ihren Wechselläufchen rechtlich "voll" sind...).

Bayern hat ansonsten nämlich einigen gesunden Menschenverstand bei der WaffG-Auslegung bewiesen.

Geschrieben

Hy

also gleich den 200Kg Schrank kaufen...

Problem Anzahl gelöst

Problem verankern gelöst

Schütze glücklich

Behörde glücklich

Einbrecher unglücklich

Fazit..Mehrheit glücklich...

:rolleyes:

Gruß

Stefan

Geschrieben

In dem großen B-Schrank von über 200 kg Gewicht (oder entsprechendem Abrissgewicht bei Verankerung)

darfst du dann z.B. 2 Revolver mit je einer Wechseltrommel sowie 3 Selbstladepistolen mit jeweils einem Wechselsystem

lagern. Also ganze 5 Kurzwaffen und ein paar Teile, die in einem kleinen "Eck" des Schranks Platz hätten...

rechtlich ist er aber "voll".

Darüber mag man "glücklich" sein... Ich finde die Wechsel-Teil-Anrechnung eher grotesk.

Geschrieben
Bayern hat ansonsten nämlich einigen gesunden Menschenverstand bei der WaffG-Auslegung bewiesen.

Ja, das stimmt. In puncto WL/WS-Verwahrung eine merkwürdige Rechtsauffassung.

Warten wir doch mal ab, ob und wenn ja wie sich die WaffVwV dazu äußern wird.

Geschrieben

@ smallgroup

genial, größer ist besser :ridiculous:

Problem ist nur "die Frau" , wenn ich einen Waffenschrank größer einem Ankleideschrank ins Haus stelle......

Ich lasse mir zwar nix sagen (bei meinen Hobby´s) aber das ist keine gute Idee :rolleyes:

Da ich erst mit meiner 1/2 KW starte denke ich es reicht ein "normaler" Waffenschrank erstmal aus (für mich).

Gruß

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