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IGNORED

Ausländische Strafurteile und waffenrechtliche Zuverlässigkeit


dorengo

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Geschrieben

Hallo, könnte den unten stehenden Text bitte jemand fachlich kommentieren ?

Ich möchte darauf hinaus, ob eine Auslandsstrafe beim beantragen einer WBK genau so behandelt wird wie eine Deutsche (oder vielleicht "milder" oder "weniger gewichtig").

Was ist, wenn die Auslandsstrafe keine Tagessätze enthält (wie in Deutschland üblich), sondern nur einen festen Betrag ?

Textbeginn: "Ausländische Strafurteile und waffenrechtliche Zuverlässigkeit

Zu den Verurteilungen, die gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 WaffG die waffenrechtliche Zuverlässigkeit ausschließen, gehören (nach dem Ergebnis summarischer Prüfung) nicht auch ausländische Strafurteile. Gleiches gilt für die regelhafte Vermutung der Unzuverlässigkeit in Anknüpfung an strafrechtliche Verurteilungen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 WaffG."

Geschrieben

Woher weiss denn der SB überhaupt von der Strafe im Ausland ?

Gibt es da mittlerweile auch schon eine internationale Datenbank,

von der wir nichts wissen ?

Geschrieben
Woher weiss denn der SB überhaupt von der Strafe im Ausland ?

Gibt es da mittlerweile auch schon eine internationale Datenbank,

von der wir nichts wissen ?

hi

naja, die USA bekommt die gesamten verurteilungen jedenfalls

da gabs hier in AT mal einen riesenaufstand weil ein gruener regionalpolitiker bei der US immigration in NY zurueckgeschickt wuerde weil die aus welchen gruenden auch immer wussten dass er 15 jahre vorher mal ein verfahren wegen illegalem drogenkonsum hatte.

besoners spannend war das deshalb weil dieses verurteilung (konsum, ned handel!) im AT strafregister schon ewoig lang getilgt war.

war aber nur ein kurzer newsflash, die sache ist dann im sand verlaufen, ich hab nie wieder mal darueber gelesen ..

wenn es die USA bekommen kanns ja sein dass es ein EU weites zentralregister gibt, oder?

unter der hand sozusagen

so wie mit den bank- und ueberweisungsdaten ...

Geschrieben

Gut, ein interessanter Aspekt scheint ja auch zu sein, daß die Amis Informationen bekommen haben, die eigentlich (in der Theorie) schon längst hätten gelöscht sein sollen.

Wahrscheinlich war's in der "offiziellen" Datenbank wirklich gelöscht, 's soll aber auch noch Datensicherungen geben ...

Und wer nur glaubt, in D wäre es wesentlich anders als in Österreich, na ja, ICH jedenfalls glaub's nicht.

Grüße

Iggy :pissed:

Geschrieben
Woher weiss denn der SB überhaupt von der Strafe im Ausland ?

Gibt es da mittlerweile auch schon eine internationale Datenbank,

von der wir nichts wissen?

Vielleicht ist die Straftat zwar im Ausland begangen aber hier geahndet worden!

Mir sind mehrere gewerbliche Fälle bekannt, bei denen jemand im Ausland Ordnungswidrigkeiten begangen hat, die hier geahndet worden sind!

Also Vorsicht, wenn im Ausland Owi's begangen werden die sich auf D-Land auswirken, können diese hier geahndet werden!

Geschrieben

Ich lese die oben zitierte Stelle so, daß sich ausländische Verurteilungen bei der Prüfung der Zuverlässigkeit NICHT herangezogen werden. Die Maßstäbe und das Strafmaß können irgendwo auf der Welt ganz anders sein als hier, und der arme SB müsste bei einer Verurteilung wegen Drogenmissbrauch wissen, welche Maßstäbe in z.B. Katar oder Mexiko gelten, um es auf unser Recht übertragen zu können.

Woher stammt denn die Text-Stelle ?

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