Zum Inhalt springen
IGNORED

Erbschaft ein bisschen anderst


Alex80

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

ja, das nutzt nur leider jetzt im besagten Fall nix mehr =(

In der WBK meines Vaters steht auch auf Seite 6 "Diese WBK gilt auch für maddi". Hat damals etwas Freundlichkeit und 2 Schokocroissants gekostet =)

Geschrieben

Guten & spezialisierten Anwalt fragen, alles andere ist Kaffeesatzleserei.

Es gibt sogar I-Net-Seiten, da kannst du deine Frage an Anwälte niedrigstbietend versteigern. "Frag den Anwalt" oder so.

Geschrieben
:hi::gutidee: hola amigos,

um dieses Problem zu vermeiden haben wir Ehepartner unser Testament dahingehend ergänzt dass falls ich zuerst sterben sollte unser Sohn alle Waffen und Zubehör erben soll,...

... gute Idee. :good:

Dabei auch gleich Erbschaftsteueroptimierung, Scheidung und Wiederheirat des Überlebenden geklärt? :yes:

Geschrieben

Problem gelöst!

War heute auf dem Ordnungsamt.

Also meine Mutter unterschreibt das Verzicht des Erbes der Waffen, somit werde ich Erbe.

Ich bekomme ein WBK auf ERBE.

Da ich eine Kundige Person bin(Jagdscheininhaber), müssen die Waffen nicht mit einem elektronischem Schloss versehen werden und ich darf sie zusammen mit meinen

2 KW aufbewahren. Allerdings muß ich eine KW abgeben da mein B-Klasse Schrank "nur" 10 KW aufbewahrt werden dürfen, und die Munition für diese 8 KW

muß ich dann abgeben. Führen oder transportieren darf ich sie nicht, nur aufbewahren!

Aber ich denke damit kann ich ganz gut Leben und sie bleiben in Familienbesitz.

Danke für euer Engagement

Gruß Alex

Geschrieben

Hi Foristi,

es dauerte länger als ne Tüte Chips und nen Sixpack, die Problembeschreibung, die Ratschläge, die Rechtsmeinungen und die endlich gefundene Lösung zu lesen! Dass die normative Kraft des Faktischen hier gewirkt hat, war sicher ein Glücksfall und der wohlwollenden Unkenntnis des SB geschuldet. Ich bitte alle Leser, zum Schutz des Threaderöffners, die beschriebene Vorgehensweise keinesfalls als Präzedenzfall irgendwo zu zitieren. Die Lösung ist bürgerfreundlich, hat aber mit korrekter Rechtsanwendung nichts zu tun!

Anmerkung zu den Rechtsberatungskosten: kost´was wenn nützt was, ist ok - kost was, wenn nützt nix, ist rausgeschmissen Geld.

Geschrieben
Allerdings muß ich eine KW abgeben da mein B-Klasse Schrank "nur" 10 KW aufbewahrt werden dürfen

Hallo Alex,

kauf Dir halt noch einfach einen kleinen B-Würfel für deine beiden KW. Und pack die geerbten in den grossen Schrank!

Dann ist den Aufbewahrungsvorschriften genüge getan.

Erik

Geschrieben
Allerdings muß ich eine KW abgeben da mein B-Klasse Schrank "nur" 10 KW aufbewahrt werden dürfen, und die Munition für diese 8 KW

muß ich dann abgeben. Führen oder transportieren darf ich sie nicht, nur aufbewahren!

Wenn du das als "Problem gelöst" betrachtest...

Waffen, die der Besitzer nicht benutzen darf, sind nicht volles Eigentum (ein gewissen Fehlen der tatsächlichen Gewalt).

Also wurdest du enteignet.

:peinlich:

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.