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IGNORED

Munitionserwerbstempel gratis


Commerzgandalf

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Geschrieben

Hallo ich war heute auf der Behörde um eine Pistole eintragen zu lassen (Voreintrag und Eintrag in einem Abwasch)

Da sagte mir die Frau der Voreintrag kostet 40€

Für die Eintragung der Tatsächlichen Gewalt berechne ich ihnen 25€ (vor 4 Monaten waren es noch 15€ auf Gelb :angry2: )

Und die Munitionserwerbsberechtigung ist gratis.

Bei meinen anderen Waffen auf grün musste ich dafür immer bezahlen.

Ich wollte aber nicht nachfragen weil ich nicht unnötig mehr bezahlen wollte.

Ist das bei euch auch so?

Übrigens kostet Waffen austragen bei uns nur noch 10€

Geschrieben
Hallo ich war heute auf der Behörde um eine Pistole eintragen zu lassen (Voreintrag und Eintrag in einem Abwasch)

Übrigens kostet Waffen austragen bei uns nur noch 10€

Die einstmals bundeseinheitliche Gebührenordnung ist dem Föderalismus und damit den Landesinteressen geopfert worden.

Prüfe mal, wie die offizielle Gebührenordnung bei Euch ist.

Unerfreulich das Ganze ist.

Geschrieben
Wo kann man die einsehen?

Geregelt ist das in der Gebührenordnung.

Normalerweis im im Gesetz- und Verodrnungsblatt Deiens Bundeslandes zu finden.

Das Dumme ist nur, Details sind von Fürstentum zu Fürstentum ähm Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Dein SB müßte Dir Einblick in die Gehührenordnung gewähren.

Eventuell gibt es das aber in der örtlichen Bibliothek oder es ist irgenwo im Netz zu finden.

Ich habe dies nur für NRW zur Hand.

Geschrieben

War vor einer Woche auf dem Amt. Voreintrag in die grüne WBK kostete mich 60 Euro und der Munitionserwerb noch einmal 20 Euro. Die Registrierung kostete hier bisher 15 Euro grün / gelb. Der SB meinte, nächstes Jahr wird es dann noch teurer werden...

Geschrieben

Meine SB beim Polizeipräsidium Köln sagte mir vor ein paar Monaten, daß der Ein- bzw. Austrag einer Waffe

in meiner neuen roten Sammler-WBK hier in NRW jedesmal 90,- EUR kosten würde, wenn diese Gebühr nicht

von der Landesregierung aus Düsseldorf auf 20,- EUR gedeckelt worden wäre... :angry2:

Das ist doch echt ein Schnäppchen, oder??

Geschrieben
Hallo ich war heute auf der Behörde um eine Pistole eintragen zu lassen (Voreintrag und Eintrag in einem Abwasch)

Da sagte mir die Frau der Voreintrag kostet 40€

Für die Eintragung der Tatsächlichen Gewalt berechne ich ihnen 25€ (vor 4 Monaten waren es noch 15€ auf Gelb :angry2: )

Und die Munitionserwerbsberechtigung ist gratis.

Bei mir - gleiches Bundesland, andere Behörde - die gleichen Kosten. Muneintrag beim Voreintrag inbegriffen. Den Stempel später irgendwann reindrücken lassen kostet dann aber.

Gruß André

Geschrieben

Nene,

Wenn ich das ganze auf die Übliche Weise gemacht habe, Voreintrag holen mit Munieintrag und dann erst mit dem Voreintrag einkaufen gehen.

Dann bezahle ich den Stempel für die Munition.

Wenn ich aber beides mit einmal mache

Eintragen und Voreintragen dann bekommste den Stempel für die Munition gratis.

Geschrieben

Kleiner Fehler meinerseits: 45 Euro kostet hier der Voreintrag, gerade nochmal auf den Zahlschein geschaut.

Ablauf wie folgt:

Mit Verbandsbescheinigung zur Behörde gedackelt und dort Antrag für die betreffende Kanone ausgefüllt. SBin weist mich auf die geänderte Gebührenlage hin, und sagt mir auch, daß ich kürzlich erst überprüft wurde. Hat mir dann auch schon die Zahlkarte für den Kassenautomaten in die Hand gedrückt. 5min später stand ich dann um 45 Eus ärmer wieder auf der Matte und konnte Wbk mitsamt Vor- und Muneintrag entgegen nehmen. :00000733:

Ziemlich genau einen Monat später stand ich wieder auf der Matte um den Erwerb des Spaßgeräts anzuzeigen. 25 Eus abgdrückt. Fertig.

Gruß André

Geschrieben
Eintragen und Voreintragen dann bekommste den Stempel für die Munition gratis.

Die Grundfrage hierbei lautet, ob die Waffenbehörde die beiden Vorgänge als einen gemeinsamen Verwaltungsakt ansieht (so ist es anscheinend bei Dir der Fall) oder halt ganz klassisch für diverse Amtshandlungen separate Gebührensätze vorgegeben sind, die dann z.B. nach Anlage X Ziff. A, F und K des Gebührenverzeichnisses zur GebVO erhoben und zusammengerechnet werden, wenn sie kumulativ auftreten.

Gebührenrechtlich ist beides möglich. Es muss nur immer für jedermann erkennbar bestimmt und natürlich auch nachvollziehbar/kalkulatorisch belegbar sein, welche Gebühren gewisse Amtshandlungen verursachen.

Mir persönlich hat die bundesweite Gebührenvorgabe besser gefallen, weil Gemeinheiten aller Art bei örtlicher Gebührenerhebung Tür und Tor geöffnet sind bzw. man die erst weggklagen muss, wenn man sich durch diese benachteiligt oder ungerecht behandelt fühlt. Der Trend geht allerdings in immer mehr Rechtsbereichen dahin, dass der Bund die Gebührenkompetenzen an die Länder übergibt.

Im Sprengstoffrecht scheint das auch zu kommen. Meines Wissens ist die SprengKostV aber weiterhin überall einschlägig bzw. wurde zumindest noch keine Übergangsregelung wie z.B. im WaffG geschaffen. Dort wäre meines Erachtens viel größerer Handlungsbedarf, weil insbesondere die bislang überwiegend vorgegebenen Rahmengebühren (Abschnitt I) für die in aller Regel sehr gleichartigen Fallkonstellationen nicht wirklich Sinn machen. In der Konsequenz werden bei diesen Rahmengebühren Musterfälle errechnet, die dann einheitlich so durchgezogen werden. Warum also nicht gleich eine Festgebühr oder Zeitgebühren ?

Geschrieben
Kleiner Fehler meinerseits: 45 Euro kostet hier der Voreintrag, gerade nochmal auf den Zahlschein geschaut.

Preiswerter als nach WaffKostV (56,24 Euro). Gratuliere ! Oder fallen die 45,- Euro pro Voreintrag an ?

Ziemlich genau einen Monat später stand ich wieder auf der Matte um den Erwerb des Spaßgeräts anzuzeigen. 25 Eus abgdrückt.

Aha, hier holt man die Differenz dann wieder rein (bislang 12,78 €). Meines Erachtens eine überzogene Gebühr für einen Waffeneintrag.

Die Erben-WBK dürfte (zurecht) fast überall deutlich teurer werden. Die bisherige Gebühr von 25,56 Euro war der Witz in Tüten, denn nirgends ist der Aufwand bei WBK-Ausstellung (außer bei der roten WBK) so groß, wie hier. An Aufwand fällt an:

- Erbenermittlung beim Notariat (nur in den seltensten Fällen melden sich die Erben selbst und legen Erbschein/Testament vor)

- Erben anschreiben und die rechtlichen Vorgaben und Möglichkeiten aufzeigen

- Oftmals Erinnerung oder zusätzliche Beratung, Erklärung, Infos für die Abwicklung

- sofern Sachkunde und Bedürfnis nicht vorhanden bzw. nicht nachweisbar sind zusätzlich Prüfung und Durchführung Waffenblockierung mit separatem (ggfs. nach mehrmaliger Vorlage) Eintrag in WBK

- manchmal werden auch verschiedene Wege gleichzeitig gewählt (Erben-WBK + Kommissionsware + Verschrottung + Aufbewahrung für Dritten, der erst später erwerben kann + Unbrauchbarmachung + Fremdverwahrung etc.)

Wenn hier das dreifache des bisherigen Satzes verlangt wird, ist das durchaus vertretbar.

Geschrieben

Hallo!

Also ich bin seit ca 1 Monat nun auch endlich WBK Inhaber.

Hatte eine grüne und gelbe beantragt.

Voreinträge in der grünen 2 Pistolen.

1 Pistole wurde von einer anderen WBK auf meine umgeschrieben.

Also alles zusammen:

Gelbe WBK /ohne eintragung

Grüne WBK

2 mal Voreintrag

1 mal austragen

und dann beide Pistolen bei mir Eintragen mit Munitionserwerb

das ganze hat mich dann zusammen 160 € gekostet.

finde ich vom Preis her noch in Ordnung bei den ganzen Sachen die man hier im Forum so liest.

Gruß

Geschrieben

Warum ist den der Voreintrag einer Kurzwaffe eigntlich teurer als bei einer Langwaffe? Wo ist denn da der Unterschied im Aufwand und warum?

Geschrieben

Langwaffen (außer Halbautomat) werden für gewöhnlich über die gelbe WBK bezogen und brauchen keinen Voreintrag. Darum ist das billiger, falls du das meinen solltest. Ansonsten würde ich sagen, reine Willkür beim erstellen der Gebührenverordnungen? ;)

Geschrieben
Wie genau heißt die Verordnung damit ich weiß wonach ich suchen muss.

Für Ba.-Wü. kann ich sagen, dass dies in aller Regel "Gebührensatzung" (evtl. dort als Anhang: "Gebührenverzeichnis") heißt.

Hier im Land hat jeder Landkreis, Stadtkreis bzw. jede sonstige Stadt mit (Teil-)Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörden (dazu zählt Waffenrecht)

mittlerweile eine eigene Gebührensatzung (mit folglich eigenen Gebührenhöhen).

Wichtig ist allerdings, dass diese den Grundsätzen nach trotzdem dem jeweiligen Landesgebührengesetz entsprechen muss.

Gruß,

karlyman

Geschrieben
das ganze hat mich dann zusammen 160 € gekostet.

Ja, kann man nicht meckern. Nach WaffKostV hätte das 201,94 Euro gekostet bzw. bei manchen kulanten Waffenbehörden, die die Eintragung in einem Zug nicht separat berechnen immerhin noch mindestens 176,38 Euro.

Ein gutes Beispiel dafür, dass durch neue Gebührenverzeichnisse nicht automatisch alles teurer werden muss. :)

Geschrieben
Warum ist den der Voreintrag einer Kurzwaffe eigntlich teurer als bei einer Langwaffe? Wo ist denn da der Unterschied im Aufwand und warum?

:confused:

Voreinträge in grüner WBK kosten normalerweise gleichviel, egal ob LW oder KW.

Die Gebühr für die Erteilung einer Erwerbserlaubnis in grüner WBK und die für die Ausstellung einer gelben WBK sollte für Sportschützen gleich hoch sein.

Geschrieben
Preiswerter als nach WaffKostV (56,24 Euro). Gratuliere ! Oder fallen die 45,- Euro pro Voreintrag an ?

45 Eu für den Voreintrag ( HA LW ) in eine bestehende WBK. Auf was genau wolltest Du hinaus?*

-> etwas teurer als die bisherigen 40,90

Aha, hier holt man die Differenz dann wieder rein (bislang 12,78 €). Meines Erachtens eine überzogene Gebühr für einen Waffeneintrag.

Zum Teil, denn dafür fallen die bisher üblichen 25,56 für den Munstempel komplett weg, sofern man diesen - sinniger Weise - gleich mitbeantragt. -> Also insgesamt etwas gespart.

*Meintest Du das?

bei manchen kulanten Waffenbehörden, die die Eintragung in einem Zug nicht separat berechnen

Diese Frage kann ich Dir nicht beantworten, da diese Konstellation bei mir nicht vorlag und ich nicht weiter nachfragte.

Gruß André

Geschrieben
45 Eu für den Voreintrag ( HA LW ) in eine bestehende WBK. Auf was genau wolltest Du hinaus?*

-> etwas teurer als die bisherigen 40,90

Mir gings darum, ob zwei Erwerbserlaubnisse gleich viel kosten wie eine. Den Satz von 40,90 Euro gabs nur bis 31.03.2003, weil danach die Regel des § 32 Abs. 2 Nr. 3 WaffG1976 weggefallen ist und stattdessen das neue Bedürfnisprinzip nach § 14 WaffG2002 eingeführt wurde.

Zum Teil, denn dafür fallen die bisher üblichen 25,56 für den Munstempel komplett weg, sofern man diesen - sinniger Weise - gleich mitbeantragt. -> Also insgesamt etwas gespart.

Nicht übel. Du zahlst also für eine EWB mit MEB nur noch 45,- Euro anstelle von zuvor 81,80 Euro bzw. ohne Muni anstelle von bislang 56,24 Euro.

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