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IGNORED

Gas-/Signalwaffen - Nutzung auf Balkon


Ramon

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi,

ich habe eine Gas-/Signalwaffe und lebe zur Miete in einem Mehrfamilienhaus in der obersten Etage.

Darf ich von meinem Balkon die Waffe nutzen mit Effekt-Munition? Natürlich nur in die Luft.

Zu welchen Zeiten ist dies erlaubt? Stichwort: Silvester

Vielen Dank für eure Antworten.

Geschrieben

Nur wenn du ein großes Grundstück hast und der abgeschossene Pyroeffekt das Grundstück nicht verlassen kann.

Heißt also das du vom Balkon keine Pyroeffekte aus einer SSW verschießen darfst.

Normale Platzpatronen ja. Da wär ich aber vorsichtig, nicht das einer die Polizei ruft.

Geschrieben
ich habe eine Gas-/Signalwaffe und lebe zur Miete in einem Mehrfamilienhaus in der obersten Etage.

Darf ich von meinem Balkon die Waffe nutzen mit Effekt-Munition? Natürlich nur in die Luft.

Zu welchen Zeiten ist dies erlaubt? Stichwort: Silvester

Falls Du Geschosse abfeuerst, dürfen diese Geschosse nicht mehr Bewegungsenergie als 7,5 J haben. Das ist bei den meisten Gaser-Feuerwerken gegeben.

Der Pferdefuß ist folgender: DU muss sicherstellen, daß kein Geschoss Dein Grundstück verlässt. Wie willst Du das vom Balkon aus anstellen ? Außerdem fallen die Reste zu Boden...kritisch.

Silvester ändert überhaupt gar nichts an der Gesetzeslage, ist ein hartnäckiger Mythos, das es da Ausnahmen gäbe.

Geschrieben

Das Verschießen von pyrotechnischer Munition aus waffenscheinfreien Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen ist vom eigenen eingezäunten Grundstück (befriedetes Besitztum) ohne eine waffenrechtliche Erlaubnis zulässig, wenn es den Vorgaben der Verwendungssicherheit - also Schießen senkrecht nach oben und nicht in der Nähe von leicht brennbaren Objekten - entspricht. Ist man zur Silvesterfeier bei Bekannten eingeladen, darf man auch auf dem dortigen Grundstück schießen, wenn der Inhaber des Hausrechts hierfür seine Zustimmung erteilt.

In allen anderen Fällen ist das Schießen mit Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen außerhalb einer genehmigten Schießstätte auch an Silvester grundsätzlich nicht erlaubt.

Dies gilt auch für die Erlaubnisinhaber eines Kleinen Waffenscheins, da die Erlaubnis lediglich zum Führen der Waffe, aber nicht zum Schießen außerhalb von Schießstätten berechtigt. Wer gegen diese Vorschrift verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Verstöße werden mit Geldbußen bis zu 10.000 Euro geahndet.

Geschrieben
Silvester ändert überhaupt gar nichts an der Gesetzeslage, ist ein hartnäckiger Mythos, das es da Ausnahmen gäbe.

Nunja, Dr. Schäuble hatte mal eine Handlungsanleitung verfaßt dass man beim senkrechten Schießen nach oben ein Auge zudrücken könne!

Ich wäre da jedoch vorsichtig, insbesondere bei Mehrfamilienhäuser!

Es reicht der Anruf bei der Polizei: "Da steht jemand auf dem Balkon und schießt mit einer Schußwaffe!" und schon benötigt man eine neue Tür und die Party ist beendet.

Ich gebe auch zu bedenken, dass bei den meisten Silvesterfeiern in der Regel kein Kakao konsumiert wird und hantieren mit Waffen unter Alkoholeinfluß hat seine Risiken.

Das abschießen von Raketen vom Balkon halte ich genauso für unsinnig, denn es íst gefährlich.

Ich habe nicht nur eine ausgebrannte Wohnung durch Feuerwerkskörper gesehen, also schön vorsichtig!

Ich wünsche trotzdem allen schöne Feiertage und kommt gesund ins neue Jahr!

Gruß

uwe

Geschrieben
Dies gilt auch für die Erlaubnisinhaber eines Kleinen Waffenscheins, da die Erlaubnis lediglich zum Führen der Waffe, aber nicht zum Schießen außerhalb von Schießstätten berechtigt. Wer gegen diese Vorschrift verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Verstöße werden mit Geldbußen bis zu 10.000 Euro geahndet.

Diejenigen sollten auch daran denken wenn sie zu einer Silvesterfeier in einem Lokal gehen, denn das ist eine öffentliche Veranstaltung, wo der kl. Waffenschein nicht gilt, das wird oft vergessen!

Geschrieben

Alle Jahre wieder, kommt der gleiche Fred

Auf das Forum nieder, wo wir Schreiber sind.

Alle Jahre wieder, kommt ein neuer Mensch,

schreibt die gleichen Fragen, die dann der Depp verpennt.

Chips, Cola... alles da... hmm da fehlt irgendwas... genau.... der Griesheimer Schlüssel...

Geschrieben

Nur dumme Antworten.

Aber die Suchfunktion kann man trotz allem nutzen. Das Thema gabs hier in der Tat schon mehrfach erschöpfend - mit Link zu Dr. Schäubles Ausführungen, Hinweis auf sichere Verwendung der Waffe nach Herstellerangaben etc.

Bevor wieder einer nach Weinbergpistolen fragt: nein, damit darf man an Silvester nicht zum Spaß schießen !

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