Zum Inhalt springen
IGNORED

2/6er Regelung


goya

Empfohlene Beiträge

Hallo Mädels,

ich war soeben bei meinem Sachbearbeiter um im Vorfeld meiner beiden WBK´s (noch einen Monat) ein paar Dinge zu klären.

Als das Thema auf die einzutragenden Waffen kam glaubte ich meinen Ohren nicht zu trauen. Er meinte, daß die 2/6er Regelung nur für Waffen auf die grüne WBK angewendet wird! Und das die Menge der Waffen auf Gelb nur durch mein Geldbeutel beschränkt wird .... oder eben durch das Wohlwollen meiner Frau.

Ist das nur für mich neu???

MfG Goya.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Er meinte, daß die 2/6er Regelung nur für Waffen auf die grüne WBK angewendet wird! Und das die Menge der Waffen auf Gelb nur durch mein Geldbeutel beschränkt wird .... oder eben durch das Wohlwollen meiner Frau.

Gude....

Na, :00000733: ist das denn?! Ich schließe mich Christo an: Schweigen und genießen! :secret:

Gruß

Turrican

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Vielleicht sollte ich noch erwähnen, daß dies nicht immer so war und das eine Folge von Gerichtsurteilen ist. Angeblich hatten wohl einige gegen die 2/6er Regelung geklagt und Recht bekommen. Aus eigenen freien Erwägungen macht er das wohl nicht. Und da stellt sich mir die Frage: Wenn das bei uns hier jetzt so ist und es Urteile dazu gibt, dann müßte das doch auch bei allen anderen in diesem "schönen" Land so sein..... Oder sehe ich das falsch?

MfG Goya

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Vielleicht sollte ich noch erwähnen, daß dies nicht immer so war und das eine Folge von Gerichtsurteilen ist. Angeblich hatten wohl einige gegen die 2/6er Regelung geklagt und Recht bekommen. Aus eigenen freien Erwägungen macht er das wohl nicht. Und da stellt sich mir die Frage: Wenn das bei uns hier jetzt so ist und es Urteile dazu gibt, dann müßte das doch auch bei allen anderen in diesem "schönen" Land so sein.....

Da würde mich mal interessiern wo diese Gerichtsurteile stehen.

Wenn es da wirklich Urteile gab hätte sich das rumsprechen müssen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Vielleicht sollte ich noch erwähnen, daß dies nicht immer so war und das eine Folge von Gerichtsurteilen ist.

Bis zum Aprilscherz 2008 hat man wirklich aus der Bedingung "uneingeschränkte Erlaubnis" interpretieren können, daß 2/6 für die gelbe nicht unbedingt hätte angewandt werden müssen. Wenn die Urteile sich noch auf die alte Rechtslage stützen: Genießen, das der SB nicht alles mitkriegt.

Z.B. In den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf steht aber drin, daß ab der letzten Änderung 2/6 für den Sport-Schützen generell gilt. Vorteilhaft an dieser Änderung war, daß alle Waffentypen eingetragen werden können, auch wenn es im eigenen Verband dafür keine Disziplin gibt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.