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IGNORED

Das Amt will mal wieder alles wissen


Beselin01

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

da bin ich aber extremst gespannt was dabei rauskommt. Wenn man es aber genau betrachtet hast du damit vollkommen recht.

Ich meine mich zu entsinnen das irgendwo mal etwas von "Datensparsamkeit" stand in irgendeinem Gesetz, und damit dürften die

voll auf die Nase fallen.

Gruß

Carsten

Geschrieben
...

OFF TOPIC: Ich hätte nichts gegen ein zentrales Waffenregister (genau so beführworte ich ein zentrales KFZ-Register). So könnte man jede Menge Verwaltungsaufwand sparen (in Ordnungsämtern und Zulassungsstellen) - man müsste nur wollen.

Hauptsache dieser Dummf*** hier geht mal zu Ende:

...

Deutschland hat ein zentrales KFZ-Register für zur Teilnaheme am öffentlichen Straßenverkehr zugelasse KFZ.

Geschrieben
Also sprich, oh Du fehl-x,

was soll es wohl werden mit dem künftigem NWR! :bud:

btw, der Thread passte wohl besser für das Thema: http://forum.waffen-online.de/index.php?sh...=408254&hl=

Flensburg ist mir bekannt, die führen mein Payback-Konto. Und ich find's Ok. Von mir aus könnten die auch gleich die Nummernschilder verteilen. Wäre ein enormer Bürokratieabbau. Sorry dass ich mich da unklar ausgedrückt habe.

Und sowas wie Felnsburg für Waffen - warum nicht?

Ich würd gern tauschen: Den heutigen Hick-Hack OHNE Register gegen ein vernünftiges Waffenrecht mit zentraler Registrierung aller Schusswaffen in D, gern auch ab Beschuss.

  • 2 Monate später...
Geschrieben

So heut gab`s Post von den Landesbeauftragten für den Datenschutz M-V

Ich schreib mal den Text ORIGINAL ab

Ihre Anfrage zum Waffenrecht

Der Landkreis ... hat meine Anfrage wie folgt beantwortet:

Die Übermittlung der Kopie einer Schießklatte rückwirkend für die letzten 12 Monate beruht auf §4 Abs.4

Satz 2 Waffengesetz (WaffG)

Nach diesem Paragrafen kann die zuständige Behörde auch nach Ablauf von 3 Jahren nach Erteilung der

ersten waffenrechtlichen Erlaubnis,das Fortbestehen des Bedürfnisses eines Sportschützen überprüfen.

Das Bedürfnis ist u.a. erfüllt,wenn der Sportschütze im maßgeblichen Zeitpunkt wenigstens 18 mal oder einmal pro Monat intensiv mit einer gewissen Dauer Schießübungen mit einer Waffe betrieben hat.

Die Schießübungen können in einer Schießklatte ddokumentiert werden.

Dei Prüfung des Bedürfnisses hält der Landkreis .... nicht zuletzt wegen der Ereignisse von Erfurt und Winnenden für erforderlich.

Bezugnehmend auf die Anforderung der Telefonnummer von Hr. ....(Mir),handelt es sichgrundsätzlich nicht um eine Pflichtangabe. Die Übermittlung der Telefonnummer dient lediglich der weiteren Entwicklung eines serviceorientierten Kundenkontaktes.

Ich (Datenschutz..MV) habe beim Landkreis nochmals telefonischwegen des Führens ener Schießklatte nachgefragt.

Der dortige Sachgebietsleiter bestätigte mir,dass es keine Verpflichtung zum Führen einer Schießklatte gebe.

Falls eine Person keine Schießklatte führe, könne der Nachweis des Fortbestehens des Bedürnisses auch durch die Bestätigung durchden betreffenden Schützenverein geführt werden.

Grundsätzlich sie es aber so,dass in der Gesetztesbegründung zur Änderung des Waffenrechts - vgl. Bundestagsdrucksache. 14/7758 - die Empfehlung zum Führen einer schießklatte gegeben werde.

Dei Begründung des Landkreises ... ist damit insgesamt nachvollziehbar und aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden. Ich hoffe, ihnen mit ideser Information weiter geholfen zu haben.

MfG ....

B01

Geschrieben
Der dortige Sachgebietsleiter bestätigte mir,dass es keine Verpflichtung zum Führen einer Schießklatte gebe.

So ist es !

Falls eine Person keine Schießklatte führe, könne der Nachweis des Fortbestehens des Bedürnisses auch durch die Bestätigung durch den betreffenden Schützenverein geführt werden.

"Ist aktives Mitglied unseres einem anerkannten Verband angehörenden Vereins und nimmt am Schießbetrieb teil".

Punkt aus. Damit ist das Besitzbedürfnis bestätigt. Das reicht !

Grundsätzlich sie es aber so,dass in der Gesetztesbegründung zur Änderung des Waffenrechts - vgl. Bundestagsdrucksache. 14/7758 - die Empfehlung zum Führen einer schießklatte gegeben werde.

Bla, bla, bla - juckt nicht, weil nicht gesetzlich verpflichtend geregelt !

Minimalbestätigung wie oben - und fertig !

NICHTS gefallen lassen !

Den Anfängen wehren !

Gruß

G.T.

Geschrieben
NICHTS gefallen lassen !

Den Anfängen wehren !

Gruß

G.T.

Eben deshalb hab ich ja einfach mal nachgefragt :gutidee:

Bislang hat sie sich bei mir aber noch nicht wieder gemeldet :rolleyes:

(Als ich Termin hatte, meldete sie sich ne Stunde vorher Krank) :peinlich:

B01

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