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IGNORED

Aufstellort Waffenschrank


BenNie76

Empfohlene Beiträge

Wenn doch beide Schränke (Schrank von Berechtigtem A und Berechtigtem B ) bei Berechtigtem A stehen, A aber keinen Schlüssel zu Schrank von B hat, sollte das doch auch in Ordnung gehen.

Richtig. Das ist dann aber auch keine Fremdverwahrung im eigentlichen Sinne mehr sondern quasi die selbe Situation wie der Tresor beim Nichtberechtigten mit Zugriff nur durch den Berechtigten. Das geht logischerweise unbegrenzt in einem dauerhaft bewohnten Gebäude - wobei es natürlich schon lästig ist, wenn man jedes mal da hingehen muss, um seine Knarren abzuholen, dort zu pflegen etc..

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  • 1 Monat später...

Habe jetzt mit 2 Sachbearbeitern tel. die beide behaupten : Ne geht nicht, nur wenn man dort gemeldet ist mit Erst-oder Zweitwohnsitz.

Ich kanns einfach nicht glauben....

Will mich aber auch nicht mit denen anlegen. Sonst kann ich lange auf meine WBK warten :icon13:

Überlege gerade wie ich weiter vorgehen soll. Soll ich verlangen mir den Gesetzestext zu benennen wo das beschrieben steht ?

Gibt es ausser der Allgemeine Waffengesetz-Verordnung und dem WaffG noch Schriften wo was stehen könnte ?

Hab ich was übersehen ? Oder ist es sogar behördliche Willkühr oder Auslegungssache ?

Gruß,

BenNie

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Es ist so, wie SB geschrieben hat. Zeig mir eine Stelle im WaffG (bzw. fordere die SB`s auf sie DIR zu zeigen!!) wo festgelegt ist, dass du am Aufbeahrugsort deiner Waffen gemeldet sein mußt.

Bist du -wenn du deine Wettkampfwaffe generell bei der BAnk einlagerst, dort auch gemeldet? Oder nbeim Büchser der gegen Geld die Aufbewahrung anbietet?

Quatsch!

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Überleg doch mal, was Deine Behörde von Dir erfährt.

Dazu gehört daß Du einen Tresor gekauft hast, und welche Klassifizierung er hat.

Wo Du ihn hin stellst ist keine Angabe, die sie von Dir bekommen. Einfach deshalb, weil es auch gar nicht geregelt ist, wo der stehen darf (außer eben ständig bewohnt oder nicht, aber wer da wohnt ist egal).

Altes Sprichwort: Wer viel fragt, geht viel irr!

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Überleg doch mal, was Deine Behörde von Dir erfährt.

Hier in München wurde bei mir beim WBK-Antrag in einen Formular explizit nach dem Aufstellort gefragt. Also irgendwas wird man da schreiben müssen.

Will mich aber auch nicht mit denen anlegen. Sonst kann ich lange auf meine WBK warten

Verständlich.

Du kannst den Tresor aber auch erst mal zuhause aufstellen, und später im Rahmen der erlaubten Möglichkeiten auslagern.

Du kannst dann sogar später wenn Du die WBK hast, die Behörde darüber in Kenntnis setzen (wenn Du willst).

Mal sehen ob die SBs dann auch noch ihre falsche Sicht vertreten -- wenn ja, rechtsmittelfähigen Bescheid verlangen -- ich wette dagegen ;-)

Gruß,

Peter

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Hier in München wurde bei mir beim WBK-Antrag in einen Formular explizit nach dem Aufstellort gefragt. Also irgendwas wird man da schreiben müssen.

Gruß,

Peter

Schreib halt "in einem dauerhaft bewohnten Gebäude", oder lass das Feld ganz aus. Oder lass den Schrieb ganz bleiben und fertige einen eigenen Schrieb an. Meist enthalten solche Vordrucke Fehler, die dieses Verhalten rechtfertigen.

IMI

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Diese Formular haben wir hier auch. (S. Seite 1)

Da kann man auch Angaben zum Aufstellort falls abweichend zur Wohnadresse angeben.

Ich denke ich lass es einfach drauf ankommen. Fülle das Teil korrekt aus mit meiner Anschrift und Anschrift der Aufbewahrungsstätte

und warte mal was da kommt. Wenn was kommt werde ich sie dann "um Beweise" bitten....

Trotzdem ärgerlich.....

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