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IGNORED

Keller im Mietshaus


Webster

Empfohlene Beiträge

Solange es ein Kellerraum ist, ja.

Ein Kellerabteil, das nur durch Bretter abgetrennt ist, ganz sicher nicht!

Zumindest dann, wenn es analog zum Sprengstoffrecht gilt...

Es handelt sich um eine Kellerabteil. Ein Raum, der in vier Abteile geteilt ist. Die einzige Möglichkeit für mich eine Werkbank zu nutzen.

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Es handelt sich um eine Kellerabteil. Ein Raum, der in vier Abteile geteilt ist.

Du fragst sicherlich wegen der Möglichkeit der Aufbewahrung. Das ist eine heiße Kiste. Wenn's die berühmten Bretterwände sind, gibt es ernstzunehmende Zweifel an der Eignung dieser Räume. Weil: Der Zugang ist nicht auch Dich als Berechtigten beschränkt.

Es hat sich bewährt, die kriminalpolizeiliche Beratungsstelle einzubeziehen. Wenn Die keine Probleme mit der Aufbewahrung dort wo Du's vorhast, sehen, geht das in den allermeisten Fällen in Ordnung.

Aber ein Bretterverschlag, in den "Jedermann" hineinschauen kann, und der nur begrenzt haltbar ist, taugt wahrscheinlich nicht. Aber das war eine Ferndiagnose.

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Kurze Frage um sicher zu sein. Gehört der Keller in einem Mietshaus zur Wohnung im waffenrechtlichen Sinne?

Also kann eine Waffe dort ausgepackt und bearbeitet werden ohne, dass ich die Waffe unerlaubt führe?

Wenn das Abteil abgetrennt ist, Lattenverschlag mit Türe, sollte das Bearbeiten der Waffe, soweit es waffenrechtlich erlaubt ist kein Problem sein. Solltest Du die Waffe lagern wollen wäre die zuständige Verwaltungsbehörde Dein erster Ansprechpartner.

Karl

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Gast solideogloria

Ich frage mich gerade, warum ich in einem von mir gemietetem, vollständig umfriedeten Gelass meine Waffe nicht "bearbeiten" darf....Also rein rechtlich sollte das kein Problem geben, außer, dass Mitmieter durch die Latten schauen und sehen, wie du dein böses "Maschinengewehr" bearbeitest. Bekommst also schlimmstenfalls Besuch vom SEK, was aber ja für Sportschützen heutzutage eher eine Auszeichnung denn ein Makel darstellt.

Edith meint, der TE spricht ausdrücklich NICHT von lagern.

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Edith meint, der TE spricht ausdrücklich NICHT von lagern.

Richtig, es geht mir einzig und allein darum, dass ich im Keller eine Werkbank habe und ab und zu mal mein AR15 in der Werkbank einspannen möchte um z.B. den Schaft zu wechseln oder den MFD gegen einen Komp zu tauschen etc..

Alles Dinge, die ich selber durchführen darf. Mir geht es nur darum ob ich in dem Keller die besagten Arbeiten durchführen darf. Damit ich auf der sicheren Seite bin wenn das SEK anrückt:)

Gelagert werden meine Waffen in den vorgeschriebenen Behältnissen in meiner Wohnung.

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Hallo Webster,

dürfen darfst Du das sicherlich, - physisch auf der sicheren Seite bist Du jedenfalls mit Sicherheit nicht wen die von Dir schon erwarteten Herren kommen. Die reden nur erst mit Dir wen Du schon offensichtlich durchgeladen hast und sie erwartest.... (grün war wieder alle)

Besser ist wohl Du richtest Dir in der Wohnung eine kleine Bastelecke ein, - im Zweifel Platte auf den Schreibtisch und Decke darunter, - da arbeitet sich besser als im Keller bei dem man immer ein Auge auf die Umgebung und Besucher halten muss.

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Gast solideogloria

Ich würde mir ggf auch einen kleinen Sichtschutz für die Werkbank basteln. Aber ich würde es in meinem Kellervarschlag machen. (Meine Paranoia ist noch nicht so ausgeprägt). Vielleicht solltest du kein Death Metal dabei laufen lassen und die Gruftiedeko von der letzten Halloweenparty noch verpacken......aber dann......

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Hallo Webster,

Besser ist wohl Du richtest Dir in der Wohnung eine kleine Bastelecke ein, - im Zweifel Platte auf den Schreibtisch und Decke darunter, - da arbeitet sich besser als im Keller bei dem man immer ein Auge auf die Umgebung und Besucher halten muss.

Genau das ist problematisch. Nachdem ich den begehbaren Kleiderschrank meiner Frau in ein halbes Waffenlager umfunktioniert habe möchte sie keine unschöne Bastelecke irgendwo haben.

aja, mal schauen was ich mache. Ich denke mal ein rundum Sichtschutz im Keller sollte helfen.

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Nur der Vollständigkeit halber! Transport von der Wohnung zum Keller und Retour nur im verschlossenem Behälter, wie auf dem Weg zum Stand halt. Erstens könnte sich ein Nachbar angepisst fühlen und die Sturmtruppen rufen, zweitens würde das schon als unerlaubtes Führen gelten wenn du die Puffe unverpackt durchs Stiegenhaus schleppst!

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Nur der Vollständigkeit halber! Transport von der Wohnung zum Keller und Retour nur im verschlossenem Behälter, wie auf dem Weg zum Stand halt. Erstens könnte sich ein Nachbar angepisst fühlen und die Sturmtruppen rufen, zweitens würde das schon als unerlaubtes Führen gelten wenn du die Puffe unverpackt durchs Stiegenhaus schleppst!

Selbstverständlich, nichts anderes war geplant.

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