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IGNORED

Frage zur 2/6 Regelung


guardde

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Geschrieben

Hallo,

mal eine simple Frage, die ich eigentlich von selber beantworten müsste aber sicher ist sicher :gaga:

Habe am 30.06.2010 auf die "Gelbe" eine Waffe und am 12.10.2010 eine Waffe auf die "Grüne" eintragen lassen. Frage: Muß ich nun wieder 6 Monate warten, um eine weitere Waffe zu kaufen ??? Falls ja, ab welchem Datum des letzten Erwerbs gilt nun der weitere Erwerb ? Danke im Voraus!

Grüße

Geschrieben

Am besten befragst Du Deinen SB direkt. Das wird ganz unterschiedlich ausgelegt.

Das münchner KVR zum Beispiel handhabts anders. Ab Ausstellung der WBK läuft das erste Halbjahr. In dem dürfen zwei Waffen gekauft werden. Nach nem halben Jahr wieder zwei. Im extremfall also vier Waffen in zwei Tagen. Ich hab so erst kürzlich drei Waffen innerhalb von zwei Monaten erworben.

Geschrieben
Am besten befragst Du Deinen SB direkt. Das wird ganz unterschiedlich ausgelegt.

Das münchner KVR zum Beispiel handhabts anders. Ab Ausstellung der WBK läuft das erste Halbjahr. In dem dürfen zwei Waffen gekauft werden. Nach nem halben Jahr wieder zwei. Im extremfall also vier Waffen in zwei Tagen. Ich hab so erst kürzlich drei Waffen innerhalb von zwei Monaten erworben.

Witzig: bei mir (ebenfalls KVR München) hat die mir SBin das wie oben geschrieben (6 Monate nach dem vorletzten Eintrag) gesagt. Ob sie das, wenn's so weit ist immer noch so sieht, oder ich in Handschellen aus dem KVR geschleift werde, weiß ich in Februar.

Im WaffG §14 steht nur "Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden", kein Zusatz mit "ab Erlaubniserteilung" oder irgendwas von "einem Halbjahr".

Da wird wohl selbst innerhalb einer Behörde unterschiedlich gehandhabt (siehe auch Anrechnung von Wechselsystemen auf 2/6) im Nachbarthread: bei den einen wird es angerechnet in München, bei mir ebenfalls in München nicht.

Eine evtl. nicht ganz unwichtige Nebenfrage: kann es einem negativ ausgelegt werden, wenn z.B. der SB A kein Problem hat mit den 3 Eintragungen, sein Nachfolger B das aber anders sieht und daher meine Sachkunde in Frage stellt?

Geschrieben
...Eine evtl. nicht ganz unwichtige Nebenfrage: kann es einem negativ ausgelegt werden, wenn z.B. der SB A kein Problem hat mit den 3 Eintragungen, sein Nachfolger B das aber anders sieht und daher meine Sachkunde in Frage stellt?

Am besten Du schreibst Deinem SB eine Email in der Du um kurze Bestätigung bittest, wie nun die 2/6 Regelung zu verstehen ist, ob Du ihn richtig verstanden hast. p055.gif

Geschrieben

Habe meiner SBine eine Mail geschickt. Dass meine Fragestellung die Sachkunde in Frage stellt bezweifle ich sehr, zumal auch hier im Forum die Antworten unterschiedlich gesehen wurden und auch in anderen Ämtern die 2/6 Regel unterschiedlich handhaben. Ich werde das Ergebnis hier posten :bb1:

Geschrieben

:confused: hola amigos,

das WaffG ist doch eindeutig= 2 Waffen in 6 Monate bedeutet doch zB. ich kann am 01.01. 2 Waffen kaufen und erst NACH Ablauf der 6 Monate also am 01.07. die nächsten 2 oder zB. am 01.01. eine Waffe und am 10.02.die 2te, dann könnte ich am 01.07. wieder eine, und die nächste dann am 10.08, oder beide am 10.08.(falls keine am 01.07.)

Der einzige Spielraum den das WaffG beinhaltet versteckt sich hinter "in der REGEL" dh. nämlich dass das Amt auch mehr genehmingen könnte, meine SBin wollte das nicht

machen, also habe ich 2 Waffen eingetragen und 2 zur "sicheren Verwahrung und zum Probeschiessen" übernommen bis die 6 Monate rum waren, und wir waren beide zufreiden.

saludos de pancho lobo-Waffenbesitzer WIR sind die GUTEN- :hi::drinks:

Geschrieben
das WaffG ist doch eindeutig

Leider nein. Das WaffG ist hinreichend uneindeutig, so dass selbst ein und die selbe Behörde (in diesem Fall KVR München) verschiedene Auslegungen vertritt (vorausgesetzt, wir berichten wahrheitsgemäss über dessen Aussagen ;)).

- beim einen wird ein Wechselsystem auf das 2/6-Kontingent angerechnet, beim anderen nicht

- beim einen heisst 2/6 "2 Stück pro Kalenderhalbjahr beginnend mit Ausstellung der WBK", beim anderen "die 3. Waffe 6 Monate nach dem ersten, die 4. 6 Monate nach dem zweiten etc."

Und dabei reden wir lieber nicht über die Auslegung wenn es sich um mehr als eine Behörde oder gar Bundesland handelt (z.B. Anrechnung von Wechselsystemen bie der Aufbewahrung)...

Daher auch meine Frage, ob es einem zum Verhängnis werden kann, wenn der DERZEITIGE SB die Dinge locker sieht, aber ein künftiger evtl. nicht. Gilt dann "Du bist doch Sachkundig, das hättest Du also nicht machen dürfen" oder "wenn die Behörde das damals erlaubt hat, ist es OK".

Geschrieben
Am besten Du schreibst Deinem SB eine Email in der Du um kurze Bestätigung bittest, wie nun die 2/6 Regelung zu verstehen ist, ob Du ihn richtig verstanden hast. p055.gif

Danke für den Tipp, aber mir geht es mehr um die Frage, ob das was der SB sagt/schreibt/durch gehen lässt einem später auf die Füsse fallen kann, wenn sich herausstellt, dass die Aussage nicht OK/gar gesetzeswidrig war.

Und nein: ich trage nie Gürtel und Hosenträger gleichzeitig :rolleyes:, aber sowas ist halt gut zu wissen und im Hinterkopf zu behalten...

Geschrieben

:confused: hola amigo peti,

Du und auch manche SB interpretierst das WaffG falsch, ich empfehle dir: such dir eine gute RSversicherung und achte dabei darauf dass auch Verwaltungsrechtschutz mit dazu

gehört. Den Prozess würde das Amt verlieren, es ist auch entscheident "was hat der Gesetzesgeber gewollt" als es so beschlossen wurde.

Den einzigen Spielraum habe ich im 2. Absatz genannt.

Und was ein SB dir in die WBK schreibt MUSS WaffG konform sein, sonst ist er fehl am Platze, anders verhält es sich...wenn Sachen bekannt werden wonach die WBK hätte versagt werden müssen.

saludos de pancho lobo-Waffenbesitzer WIR sind die GUTEN- :hi::drinks:

Geschrieben

Hier nun das verprochene Ergebnis des Kreisverwaltungsreferats zu meiner gestrigen email und meiner anfangs gestellten Frage der 2/6 Regelung:

Guten Tag Herr ....

bei Ihnen ist das Datum des vorletzten Erwerbs, also der 30.06.2010 ausschlaggebend und gilt für beide Karten zusammen.

Damit haben Sie ab 30.12.2010 die Sechsmonatsfrist eingehalten und können eine neue Waffe erwerben.

Mit freundlichen Grüßen,

:s82:

Geschrieben
mir geht es mehr um die Frage, ob das was der SB sagt/schreibt/durch gehen lässt einem später auf die Füsse fallen kann, wenn sich herausstellt, dass die Aussage nicht OK/gar gesetzeswidrig war.

Auch auf diese Frage ein klares Jein.

Die Entscheidungen eines Sachbearbeiters sind nicht bindend, die Damen und Herren Beamten dürfen sich vertun. Hat also ein vergangener SB eine bestimmte Rechtsauffassung, darf sein Nachfolger das anders sehen. Er darf sogar versuchen, die bereits getroffenen Verwaltungsakte rückgängig zu machen.

Der Aufwand ist dann aber relativ hoch, DU hast als Bürger ja auch einen Anspruch auf eine verlässliche Verwaltung. Der Neue SB müsste sich also freiwillig viel Arbeit aufladen um sein Handeln zu begründen. Aber da das WaffG alle Naselang geändert wird, hat er vielleicht auch neue Argumente...Meist läuft es darauf hinaus, daß man bestehende Dinge so belässt, aber für die Zukunft einen neuen Stil pflegt.

Ob denn nun Deine Zuverlässigkeit in Frage gestellt wird, hängt dvon ab, ob Du in der Vergangenheit (mit Wissen des SB's) krumme Sachen gemacht hast. Viele hier im Forum brüsten sich damit, daß "Ihr" SB Slug-Flinten auf WBK-gelb einträgt, die .22er MP5 oder M-16 Nachbauten problemlos eingetragen wurden usw. Für mich alles keine Riesen-Dinger, waffenrechtlich nach meiner Meinung aber nicht in Ordnung. In solch einem Fall, oder bei gar "echten" Verstößen kann dann das Arrangement mit dem alten SB auch noch ein Nachspiel haben.

Man soll also stets auf der sicheren Seite der eigenen Gesetzesauffassung bleiben, wenn Du mich fragst. Dann brauch man keine Sekunde Schlaf zu verlieren.

Geschrieben
Auch auf diese Frage ein klares Jein.

...

Man soll also stets auf der sicheren Seite der eigenen Gesetzesauffassung bleiben, wenn Du mich fragst. Dann brauch man keine Sekunde Schlaf zu verlieren.

OK, danke schön. Ich schlafe übrigens hervorragend :), aber die theoretische Möglichkeit hat mich interessiert: überall wo es menschelt, kann es knirschen, und für den SB ist ein "es bestehen Tatsachen die die Annahme rechtfertigen" ein kleiner Schritt. Für den betroffenen aber ein riesen Sprung sich dagegen zu wehr zu setzen.

Aber dann scheint es ja doch nicht so ein kleiner Schritt zu sein.

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