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IGNORED

Waffe im Ausland kaufen


JESSY

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich habe leider nicht das ganze Forum durchsucht , denn meine Frage gibt es vielleicht schon !

Aber ich frage einfach mal nach !

Wenn ich in den USA eine Waffe kaufen möchte , wie gehe ich da vor , was für Kosten kommen zusätzlich auf mich zu ?

Brauche ich außer meinem WBK Eintrag noch andere Papiere usw .... ?

Ich hoffe es kann mir jemand weiter helfen !

Gruß Jessy

Geschrieben

US-Exporthändler suchen

US-Ausfuhrgenehmigung beantragen (macht der US-Exporthändler, kostet seit ein paar Jahren was)

Hier in D eine Verbringungserlaubnis beantragen (Kosten um die 15€)

Waffe beim Zoll abholen und Steuern bezahlen (+2,7% für die Einfuhr und 19% MSt)

Beschußkosten ca. 12/13€

Geschrieben

HI,

wenn die Suchfunktion wieder geht, schau mal nach "Export USA", da finden sich jede Menge Threads.

Für den Anfang gibt der hier einen Überblick über die aktuelle Situation:

http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=406204

Eine weitere Klippe ist die Art der Waffe, da kann man z.T. böse Überraschungen erleben (beispielhaft M14 bzw. RRA AR-15-Klone).

Edit: Dir geht es doch um einen Import nach Deutschland, oder ?

Geschrieben
Hallo,

...

Gruß Jessy

1. Willst du von hier bestellen oder drüben "im Laden" kaufen? Letzteres kannst du als "non resident alien" fast komplett vergessen. AR15 upper sind aber z.B. frei, nur für den Lower musst du Resident sein...

2. Was für ein Waffentyp soll es sein? Die Hürde ist die Ausfuhr aus den USA, das geht von easy (bei "Antiques") über möglich (z.B. bei Flinten über 18" Lauflänge) bis tough oder no way (z.B. manche Selbstlader). Immer wenn ein Exporter involviert ist, scheint es richtig teuer zu werden (versteh ich aber nicht, Remingtons, Rugers und S&W sind ja hier immer noch zu erträglichen Tarifen zu kriegen).

3. Egal ob aus den USA oder aus dem europäischen Ausland brauchst du zusätzlich zur Erwerbserlaubnis immer eine Verbringungsgenehmigung, die kriegst du von deinem SB. Dafür musst du aber vorher die Seriennummer kennen.

4. Die Waffe geht durch den Zoll (scheint manchmal etwas komplizierter zu sein) und muss hier zum Beschuss (sehe ich eher als harmlose Formsache, nicht nötig bei Baujahr vor 18?? im Originalzustand)

Bestimmt kommen hier noch Nachträge, Ergänzungen, Widerspruch, daher ausdrücklich der Hinweis: Dies stellt meinen derzeitigen Erkenntnisstand ohne Anspruch auf Gewähr dar, die Infos zum Kauf drüben sind Erkenntnisse der direkten Frage an eine lokalen US-Händler.

Gruß

Erik

Geschrieben

Hallo,

danke für die Antworten !

Ja , die Waffe soll nach Deutschland geliefert werden !

Es würde sich um ein Selbstladeflinte cal. 12 handeln !

gruß Jessy

Geschrieben
Die Seriennummer scheint Ermessensspielraum des SB zu sein.

Nein, die Pflichtangaben finden sich in § 29 AWaffV:

"§ 29 Erlaubnisse zum Verbringen von Waffen und Munition

(1) Eine Erlaubnis oder Zustimmung nach den §§ 29 bis 31 des Waffengesetzes wird durch

einen Erlaubnisschein der zuständigen Behörde erteilt.

(2) Für die Erteilung einer Zustimmung nach § 29 Abs. 2 und § 30 Abs. 1 Satz 2 des

Waffengesetzes hat der Antragsteller folgende Angaben zu machen:

1. über die Person des Überlassers und des Erwerbers oder desjenigen, der die Waffen

oder Munition ohne Besitzwechsel in einen anderen Mitgliedstaat verbringt:

Vor- und Familienname, Geburtsdatum und -ort, Wohnort und Anschrift, bei Firmen

auch Telefon- oder Telefaxnummer, sowie Nummer, Ausstellungsdatum und ausstellende

Behörde des Passes oder des Personalausweises und die Angabe, ob es sich um einen

Waffenhändler oder um eine Privatperson handelt;

2. über die Waffen:

bei Schusswaffen Anzahl und Art der Waffen, Kategorie nach der Anlage 1

Abschnitt 3 zum Waffengesetz, Firma oder eingetragenes Markenzeichen des

Herstellers, Modellbezeichnung, Kaliber, Herstellungsnummer und gegebenenfalls CIPBeschusszeichen;

bei sonstigen Waffen Anzahl und Art der Waffen;

3. über die Munition:

Anzahl und Art der Munition, Kategorie nach der Richtlinie 93/15/EWG des Rates vom

5. April 1993 zur Harmonisierung der Bestimmungen über das Inverkehrbringen und die

Kontrolle von Explosivstoffen für zivile Zwecke (ABl. EG Nr. L 121 S. 20), Firma

oder eingetragenes Markenzeichen des Herstellers, Kaliber und gegebenenfalls CIPMunitionsprüfzeichen;

4. über die Lieferanschrift:

genaue Angabe des Ortes, an den die Waffen oder die Munition versandt oder

transportiert werden.

Die Angaben nach Satz 1 sind auch für die Erteilung einer Erlaubnis zum Verbringen

aus einem Drittstaat nach § 29 Abs. 1 oder § 30 Abs. 1 Satz 1 des Waffengesetzes

erforderlich; in diesen Fällen muss der Erlaubnisschein alle in Satz 1 genannten

Angaben enthalten."

  • 2 Monate später...

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