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IGNORED

Die Grünen 2007


neuerschütze

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Geschrieben

"Feststellbare" Klappmesser wollen die Grünen demnach auch (generell) nicht mehr.

Sollte eine solche (auch über die seither erfolgten Verschärfungen hinausgehende) weitere Verschärfung der Messerregelungen tatsächlich

von den Grünen initiiert werden, können sich die von Arbeitsunfällen mit nicht verriegelnden, dummerweise "zuschnappenden" Klappmessern Betroffenen

ja dann wegen Schadenersatz und Schmerzensgeld an Bündnis90/Die Grünen wenden; oder was sonst?

Es gibt bei Weltfremdheit und Vernageltheit eben immer noch eine Steigerung. Diese Partei beweist es eindrucksvoll.

Geschrieben

und wenn man mehr als 5 stunden im jahr nachweisslich boxtraining absolviert, dann musst du in der öffentlichkeit mit wattebauschhandschuhen rumlaufen, die nur an der kasse im supermarkt und kurz vor deinem auto durch a-tix fernbedienungen gelöst werden, die der kassenwart kontrolliert bzw. in dein auto eingebaut sind

Geschrieben

Was soll die Aufregung?

Die Grünen können eben nicht lesen.

Für Baseball-Schläger und Metallrohre gibt's die Polizei-Aufgaben-Gesetze der einzelnen Bundesländer.

Sowas kann jeder Polizist zu Gefahrenabwehr sicherstellen. Im WaffG hat das Zeug aber nichts verloren.

"Aber in Deutschland gibt's doch so viele "Hooliganmachetenmeuchel-Klempner" mit Gewaltfantasien. Nu denk doch mal einer an die Kinder"

:heuldoch:

Geschrieben

Was die derzeitigen Regelungen zum Führen von Einhandmessern anbelangt.......Sportler z.B. Fallschirmspringer benötigen Einhand besser sogar Fallmesser um sich eventuell aus dem Hauptfallschirm freischneiden zu können. Wenn in einem solchen Notfall nur eine Hand frei ist......und das "Rettungswerkzeug" verboten worden ist, dann gleicht das Verbot einem Todesurteil! Auch Sporttaucher benötigen ein Messer, welches wenn es der traditionellen Bauform entspricht einem "Rambomesser" sehr nahe kommt.

Es wäre schön wenn wir hier eine Petition auf den Weg bringen könnten um die derzeitige Regelung etwas aufzuweichen.

Wer von Euch will mitmachen?

Geschrieben

ich hatte 2007 die Bundestagsfraktion der Grünen bezüglich der Macheten angeschrieben,

da ich in Deutschland noch niemand mit Machete gesehen hatte,

nach Wochen kam ein Antwortschreiben jenseits irgendwelcher Realität.

Leider habe ich es nicht mehr.

Jedenfalls hat es meine Meinung bestärkt,

das dort nur Traumtänzer und hochgefährliche Weltenverbesserer sitzen.

Gruß

dako

Geschrieben
Was die derzeitigen Regelungen zum Führen von Einhandmessern anbelangt.......Sportler z.B. Fallschirmspringer benötigen Einhand besser sogar Fallmesser um sich eventuell aus dem Hauptfallschirm freischneiden zu können. Wenn in einem solchen Notfall nur eine Hand frei ist......und das "Rettungswerkzeug" verboten worden ist, dann gleicht das Verbot einem Todesurteil! Auch Sporttaucher benötigen ein Messer, welches wenn es der traditionellen Bauform entspricht einem "Rambomesser" sehr nahe kommt.

Es wäre schön wenn wir hier eine Petition auf den Weg bringen könnten um die derzeitige Regelung etwas aufzuweichen.

Wer von Euch will mitmachen?

bin dabei

Geschrieben
das dort nur Traumtänzer und hochgefährliche Weltenverbesserer sitzen.

Gruß

dako

Es würde mindestens eine Stunde dauern, um die fehlenden Außrufezeichen an diesen Halbsatz anzusetzen. :eclipsee_gold_cup:

Geschrieben

Es gibt jenseits der Grünen aber auch noch Menschen, ja richtige Menschen, die es sachlich und bürgernah sehen: http://www.thomas-blenke.de/index.cfm?fuse...&detail=113

Die hier angesprochene Evaluation des Waffengesetzes 2011 könnten wir eventuell dafür nutzen die "Messerparagraphen" anzugehen.

Ich bitte Euch allen nun sachliche Argumente sammeln warum:

1. Ein Sporttaucher ein Messer mit mehr als 12 cm Klingenlänge führen dürfen muss und zwar auf dem Weg zum Tauchgewässer, vor Ort und zurück....und das ganz bitte ohne Waffenkoffer sondern unverschlossen im Sportgepäck ( z.B. eine Tauchtasche)

2. Ein Fallschirmspringer ein sogenanntes, derzeit verbotenes Fallmesser benötigt und warum das in einem Notfall Sinn macht, wobei die Klinge vorne ja auch stumpf abgerundet sein könnte nur des eben doppelseitig scharf sein muss.

3. Bestimmte Berufsgruppen grundsätzlich mit einem Einhandmesser besser beraten sind.

4. Für Outdooraktivitäten/Survivaltraining ein richtiges Survivalmesser benötigt wird (Bedürfnisbegründung)

Gibt es noch etwas was wir berücksichtigen müssen?

Geschrieben
Was die derzeitigen Regelungen zum Führen von Einhandmessern anbelangt.......Sportler z.B. Fallschirmspringer benötigen Einhand besser sogar Fallmesser um sich eventuell aus dem Hauptfallschirm freischneiden zu können. Wenn in einem solchen Notfall nur eine Hand frei ist......und das "Rettungswerkzeug" verboten worden ist, dann gleicht das Verbot einem Todesurteil! Auch Sporttaucher benötigen ein Messer, welches wenn es der traditionellen Bauform entspricht einem "Rambomesser" sehr nahe kommt.

Es wäre schön wenn wir hier eine Petition auf den Weg bringen könnten um die derzeitige Regelung etwas aufzuweichen.

Wer von Euch will mitmachen?

Bin auch dabei!

Geschrieben

ich möchte auf noch einen ganz anderen sachverhalt hinweisen: picknick! das waffg richtig ausgelegt würde bedeuten, dass ich keine längeren küchenmesser in einem offenen picknickkorb mitführen darf. das ist niemandem bewusst. gleiches gilt auch für die typischen opinel-messer ab einer bestimmten länge, die opinels werden von all meinen ex-zivis beim camping benutzt, soll heissen: typisches öko camping messer

meiner meinung nach gehört der ganze messerparagraph in den müll. wenn die polizei möglichkeiten braucht, sowas bei bedarf einzuziehen, dann muss das anders geregelt werden. ich hatte mal eine stellungnahme eines politikers aus berlin gefunden, der das führungsverbot von einhandmessern damit begründete, dass er der polizei etwas an die hand geben wollte, dass diese das in problembezierken einziehen dürfen, der normale bürger davon aber nicht betroffen sei. ich finde das leider nicht mehr, ist lange her. mit rechtssicherheit hat das nichts zu tun.

ich fände folgende regelung besser:

- brave bürger dürfen tun was sie wollen

- haste was angestellt, d.h. auch jungendliche mit anzeigen: darfste nix bzw. genau das wie stand heute

Geschrieben
ich hatte mal eine stellungnahme eines politikers aus berlin gefunden, der das führungsverbot von einhandmessern damit begründete, dass er der polizei etwas an die hand geben wollte, dass diese das in problembezierken einziehen dürfen, der normale bürger davon aber nicht betroffen sei.

Damit meinte der Herr bestimmt, Soldaten auf dem Weg vom/zum Dienst das dienstliche Taschenmesser wegzunehmen und die pösen Soldaten so kriminalisieren zu können. :peinlich: Grün ist alle.

Geschrieben
ich hatte mal eine stellungnahme eines politikers aus berlin gefunden, der das führungsverbot von einhandmessern damit begründete, dass er der polizei etwas an die hand geben wollte, dass diese das in problembezierken einziehen dürfen, der normale bürger davon aber nicht betroffen sei.

Meinst du vielleicht den Herrn Schäuble?

Sehr geehrter Herr , XXX

ab dem 1. April 2008 gilt für das Führen von Messern in der Öffentlichkeit die neue Vorschrift des § 42a Waffengesetz. Den Wortlaut der Vorschrift habe ich am Ende für Sie aufgeführt.

Das von Ihnen geschilderte Führen von langen Fahrtenmessern bei Wanderungen wird durch diese Verbotsnorm nicht beeinträchtigt, da hier ein gesetzlich anerkannter Zweck im Sinne des § 42a Abs. 3 WaffG vorliegt. Ziel der Verbotsnorm ist es nicht, z.B. Angler, Bergsteiger oder Wanderer wie Sie in der Ausübung ihres Hobbys zu behindern. Vielmehr soll der Polizei ermöglicht werden, insbesondere gewaltbereiten Jugendlichen noch vor Begehung einer Straftat gefährliche Messer abzunehmen.

Soweit ein berechtigtes Interesse zum Führen eines Messers vorliegt, muss das Messer nicht in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden. Das von Ihnen erwähnte Gürtelholster mit Druckknopfverschluss ist auch künftig eine rechtlich zulässige Aufbewahrungsmöglichkeit. Der Transport in einem verschlossenen, also in einem mit Schloss verriegelten oder eingeschweißten Behältnis ist in erster Linie für das Führen von Anscheinswaffen von Relevanz. Das Führensverbot für Einhandmesser gilt unabhängig von der Klingenlänge, feststehende Messer sind erst ab einer Klingenlänge über 12cm betroffen.

Für Ihre Streifgänge im Wald wünsche ich Ihnen daher weiterhin ein

unbeschwertes Vergnügen!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Dr. Wolfgang Schäuble

Quelle: Abgeordnetenwatch :rolleyes::peinlich:

Zu den Einhandmessern:

Petition?

Jederzeit gerne.

Aber wie kommen wir an 50000 Unterzeichner?

Bisher wurde jede Petition zu dem Thema "niedergebügelt"

Um eine echte Chance zu haben, wirklich vor den Petitionsausschuss geladen zu werden,

sollte man imho nicht nur eine Auflistung von "allgemein anerkannten Zwecken" vorlegen (die sind ja offiziell im §42a enthalten),

sondern eine gut recherchierte, belegbare Auflistung von Fällen, wo diese Zwecke nicht anerkannt wurden und es zu einem Bußgeldbescheid kam.

(in der Art: Name des Betroffenen, Hersteller und Modell des EHM, Datum, Ort und Umstände der Sicherstellung, AZ. und Umfang des Bußgeldbescheides,...)

Das wäre meiner Meinung nach der vielversprechendere Weg.

Man kann diesen Gummiparagrafen imho nicht kippen, indem man nur Ausnahmetatbestände nach §42aAbs.3 definiert.

Ich denke, ihr versteht worauf ich hinaus will?

Geschrieben

Das verstehe ich alles! Mir geht es in erster Linie um Einhandmesser mit einer Klingenlänge bis zu 8,5 cm....diese sollten wir nach wie vor führen dürfen.

Ein richtiges Taucher- oder Survivalmesser ist feststehend und auch länger als 12 cm was die Klinge angeht!

Ich denke wir sollten 2 gleisig fahren.......aber bei Jägern, Tauchern, Fallschirmspringern oder auch Kampfkünstlern die von diversen Neuregelungen betroffen sind was Blankwaffen angeht, da kommen doch locker 50000 Unterschriften zusammen, vorrausgesetzt wir bringen eine ordentliche Begründung warum dieses Gesetz uns Bürgern schadet.

z.B. www.Taucher.net

www.tauchers-pinnwand.de

Tauchsportverbände wie z.B. www.vdst.de

www.kampfkunstforum.de

www.kampfkunst-board.de

Angler plus Jagdforen...........kenne ich jetzt keine größeren Communitys.

Ich denke wenn wir es richtig anpacken das wir da eine ganz große Welle lostreten könnten.,

Geschrieben
Fallschirmspringern

Das BW Fallschirmjägermesser ist viel zu schwer und auch das Verletzungsrisiko, wenn das beim freischneiden, was glücklicherweise extrem seltenst nötig ist (Brötchen gibt es bei der Rundkappe und beim Bäcker aber nicht bei Sportgeräten) nach einer Kappenkollision oder beim CRW dem Kameraden oder denen am Boden aufs Hirn fällt. Üblich sind da ähnliche wie Gurtrettungsmesser fürs Auto, aber so leicht wie möglich.

Geschrieben
Meinst du vielleicht den Herrn Schäuble?

Quelle: Abgeordnetenwatch :rolleyes::peinlich:

Zu den Einhandmessern:

Petition?

Jederzeit gerne.

Aber wie kommen wir an 50000 Unterzeichner?

Bisher wurde jede Petition zu dem Thema "niedergebügelt"

Um eine echte Chance zu haben, wirklich vor den Petitionsausschuss geladen zu werden,

sollte man imho nicht nur eine Auflistung von "allgemein anerkannten Zwecken" vorlegen (die sind ja offiziell im §42a enthalten),

sondern eine gut recherchierte, belegbare Auflistung von Fällen, wo diese Zwecke nicht anerkannt wurden und es zu einem Bußgeldbescheid kam.

(in der Art: Name des Betroffenen, Hersteller und Modell des EHM, Datum, Ort und Umstände der Sicherstellung, AZ. und Umfang des Bußgeldbescheides,...)

Das wäre meiner Meinung nach der vielversprechendere Weg.

Man kann diesen Gummiparagrafen imho nicht kippen, indem man nur Ausnahmetatbestände nach §42aAbs.3 definiert.

Ich denke, ihr versteht worauf ich hinaus will?

den schäuble meinte ich nicht, klingt aber ähnlich und ist evtl. noch besser. ich bin genau wegen solcher aussagen wie denen von herrn schäuble der meinung, man sollte ganz anders argumentieren. immerhin wird hier zugegeben, dass man, platt ausgedrückt, obwohl so platt ist das garnicht, wenn ich mir schäubles aussage durchlese, "gewaltbereiten jugendlichen ihr spielzeug/statussymbol abnehmen". das ganze ist ein ALLGEMEINGÜLTIGES GESETZ, mit dem man einen kleinen vorteil für die polizei erreichen will auf kosten der allgemeinheit, der man mal unterstellt, dass sie das ja nicht braucht. gleichzeitig aktzeptiert man, dass ein gesetzeshüter das gesetz wörtlich nimmt, wozu er auch berechtigt ist, und dann haben auch normalbürger ärger. ich finde, es muss eine andere lösung gefunden werden und messer müssen allgemein freigegeben werden. wie man das für die gewaltbereiten jugendlichen regelt und für vorbestrafte, da bin ich überfragt, bin kein anwalt, da muss es aber eine lösung geben.

Geschrieben
Das verstehe ich alles! Mir geht es in erster Linie um Einhandmesser mit einer Klingenlänge bis zu 8,5 cm....diese sollten wir nach wie vor führen dürfen.

Ein richtiges Taucher- oder Survivalmesser ist feststehend und auch länger als 12 cm was die Klinge angeht!

Ich denke wir sollten 2 gleisig fahren.......aber bei Jägern, Tauchern, Fallschirmspringern oder auch Kampfkünstlern die von diversen Neuregelungen betroffen sind was Blankwaffen angeht, da kommen doch locker 50000 Unterschriften zusammen, vorrausgesetzt wir bringen eine ordentliche Begründung warum dieses Gesetz uns Bürgern schadet.

z.B. www.Taucher.net

www.tauchers-pinnwand.de

Tauchsportverbände wie z.B. www.vdst.de

www.kampfkunstforum.de

www.kampfkunst-board.de

Angler plus Jagdforen...........kenne ich jetzt keine größeren Communitys.

Ich denke wenn wir es richtig anpacken das wir da eine ganz große Welle lostreten könnten.,

http://www.messerforum.net/initiative/

im grunde kommen alle in frage, die betroffen sind. jäger, angler, kampfkünstler, wanderer, outdoor enthusiasten, fallschimrspringer, schnitzende rentner, pfadfinder, gesetzestreue bürger, paintballspieler (aus solidaritätsgründen), ballerspieler (aus solidaritätsgründen), freiheit statt angst bewegung (ist meiner meinung nach genau das thema), datenschützler (weil freiheit statt angst), camper, picknicker.

wem fällt noch jemand ein?

Geschrieben

Mir. ICH! Ich bin es Zeit meines Lebens gewohnt mindestens ein Messer bei mir zu tragen. Aus gutem Grund. Wenn man als Kind den Wert eines solchen Werkzeuges kennenlernt ist es genau dieses - ein Werkzeug. Egal, welche Klingenform und -länge. Das hat nur einer zu entscheiden - ich! Niemand sonst. Wenn ich z.B. in Hof und Garten unterwegs bin führe ich auch eine relativ kurze Machete. Sie ist ein ideales Werkzeug für alle mpglichen Arbeiten. Muss es etwas feiner sein, nehme ich eben das Taschenmesser oder besser Einhandmesser, weil man meist die zweite Hand bereits am Arbeitsstück hat.

Ich frage mich wirklich, wer woher das recht nimmt, mir vorzuschreiben, wie ich meine Arbeit und mit welchen Werkzeugen zu verrichten habe.

Ich habe einfach keine Lust mehr, ständig daran denken zu müssen das teil abzuhängen wenn ich auf Zuruf mal kurz über dei Straße zum Nachbarn gehe oder einem Autofahrer den Weg erkläre.

Da fragt man sich doch wer mehr spinnt - die Trottel (leider fällt mir keine andere Bezeichnung ein) die solchen sinnlosen und kein positives Ergebnis zeitigendem Blödsinn verzapfen oder unsereins, der sich daran hält.

Geschrieben

!ch finde jetzt die Ausweitung der 8,5cm-Regel auf Einhandmesser eher kontraproduktiv.

Wenn schon dann eher 10cm.

Die meisten EHM-Modelle liegen bei ihrer Klingenlänge zwischen 7cm und 10cm und haben einfach keine Waffeneigenschaft.

z.B: CRK-Sebenza

Den EHM die wirklich als Waffe und nicht als Werkzeug gedacht sind sieht man das sehr deutlich an und die sind auch i.d.R. länger als 10cm.

z.B:

-Spyderco - Civilian

-Cold Steel - Vaquero

Das Problem für den Gesetzgeber ist aber, dass man nicht jede Klingenform eindeutig definieren kann (zuviele Mischformen)

und man auch nicht jedes Modell einzeln verbieten kann.

Diese Messer sind zudem imho auch einfach nicht deliktrelvant genug, um das zu rechfertigen.

EHM und feststehende Messer sind imho weniger deliktrelevant als andere Taschenmesser, Küchenmesser, Schraubenzieher, Äxte, Bierkrüge, Pflastersteine...

Es geht da immer nur um den Missbrauch von Werkzeugen als Waffe. Ich denke, das sollte man nicht vergessen.

Und genau da kann man argumentativ ansetzen.

Der §42a ist einfach so schwammig (geradezu glitschig) formuliert, dass er abgesehen von §103(2) GG kaum direkte Ansatzpunkte bietet.

Man muss einfach die "Nur-Böse-Buben-haben-EHM-also-sind-EHM-böse-Theorie", die u.a. Oliver Tölle im Innenausschuss Anfang 2008 öffentlich propagiert hat,

aus den Köpfen der Allgemeinheit heraus bekommen.

Hier sollte man unbedingt auch an Hersteller und Händler herantreten, da diese einfach sehr viele Leute erreichen können,

die nicht in einschlägigen Internetforen unterwegs sind.

Kaum jemand der heute z.B. ein Leatherman-Tool kauft hat was vom WaffG und §42a gehört und weiß um die Rechtsunsicherheit.

Als 2008 das Gesetzgebungsverfahren lief,

wurde vom Messerforum(.net) schon die "Initiative Messer sind Werkzeuge" (IMSW)ins Leben gerufen (auf die Fjäldor vor mir ja schon hingewiesen hat).

Das ist imho ein sehr guter Weg, bloß leider fehlen da einfach die personellen und finnanziellen Ressourcen,

um die breite Masse zu erreichen.

Vielleicht ließe sich auf der Basis "IMSW" ja eine forenübergreifende Zusammenarbeit erreichen.

Öffentlichkeitsarbeit ist einfach der Schlüssel, wenn man wirklich was bewegen will.

Geschrieben
Ich frage mich wirklich, wer woher das recht nimmt, mir vorzuschreiben, wie ich meine Arbeit und mit welchen Werkzeugen zu verrichten habe.

Ich habe einfach keine Lust mehr, ständig daran denken zu müssen das teil abzuhängen wenn ich auf Zuruf mal kurz über dei Straße zum Nachbarn gehe oder einem Autofahrer den Weg erkläre.

Mit dieser Frage bzw. Unlust bist du bei weitem nicht alleine.

Geschrieben
!Man muss einfach die "Nur-Böse-Buben-haben-EHM-also-sind-EHM-böse-Theorie", die u.a. Oliver Tölle im Innenausschuss Anfang 2008 öffentlich propagiert hat......

Das war eine Unverschämtheit und Faktenverleugnung ersten Ranges.

Allein über die Art und Weise dieser "last minute"-Aktion, die uns das Führverbot für EHM beschert hat, rege ich mich heute noch auf.

Übrigens, nach meiner Erfahrung weiß noch heute der weit überwiegende Teil der "Otto Normaltaschenmesserträger" (die nachvollziehbar gar nicht auf die Idee kommen,

sich mit dem WaffG zu beschäftigen) überhaupt nichts vom EHM-Führverbot.

Das wäre ein sehr guter Ansatz für Öffentlichkeitsarbeit. Gibt es diesbezüglich im "Messerbereich" (z.B. aus dem Messerforum heraus) Ansätze und Initiativen?

Geschrieben
Das wäre ein sehr guter Ansatz für Öffentlichkeitsarbeit. Gibt es diesbezüglich im "Messerbereich" (z.B. aus dem Messerforum heraus) Ansätze und Initiativen?

Ich kann mir gut vorstellen, dass da auch viele im Messerforum von angetan wären.

Es gibt aber auch viele, die der Meinung sind, dass Messer Werkzeuge und nur und ausschließlich Werkzeuge sind und daher

WO etwas reserviert gegenüber stehen.

Da besteht einfach viel Angst medial noch weiter in die Ecke der "bösen Waffenlobby" gestellt zu werden.

Ich denke aber, dass wenn man noch mehr Foren wie zb Odoo, Outdoorseiten, etc. auch zur Zusammenarbeit bewegen könnte, durchaus etwas daraus werden könnte.

Lange Rede, gar kein Sinn,

Ich mach jetzt einfach mal im Messerforum nen Thread zu dem Thema auf.

Fragen kost' ja nix.

Dann sehen wir weiter.

Geschrieben
Wenn ich z.B. in Hof und Garten unterwegs bin führe ich auch eine relativ kurze Machete.

Ehrlich ? :17:

Also ich habe in meinem ganzen langen Leben noch keinen gesehen der mit einer Machete herumläuft, - das kann aber Zufall sein. :rolleyes:

Was für einen Garten hast Du, muß ja wahnsinniges Unterholz sein oder baust Du Zuckerrohr an... Schnaps.. ? :wub:

ich habe auch einen sehr großem Garten, auch eine Machete ( mal von Westfalia schicken lassen ) aber das Teil hängt in der Werkstatt und gammelt vor sich hin.

Ein Messer dagegen kann man immer bei sich haben, da hast Du recht und im wesentlichen stimme ich Dir zu !!

Ich habe überall im Garten und im Gewächshaus rostfreie Billigmesser Made in China deponiert die es irgendwo für 2 Euro im Ramschmarkt gab, sind stabil und scharf - mehr braucht man nicht.

Nur das mit der Machete , also das schien mir nicht geheuer.

Nicht dass wir noch mit einem Bidenhänder ausrücken....

:rotfl2:

Aber wie gesagt ansonsten hast Du recht, es ist eine Gängelung mir vorschreiben zu wollen wo ich ein Werkzeug bei mir habe.

Ein Schraubendreher 20 cm lang und angeschliffen ist auch nicht unübel und nicht alle die so ein Teil bei sich haben sind Elektriker.

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