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IGNORED

Nimmt sich Thüringen hier nicht zu viel heraus?


JohannesH

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Geschrieben

Hallo.

Ich habe mal eine Frage an alle, die sich damit besser auskennen.

Also ein Bekannter von mir schickte mir den angehängten Zeitungsartikel.

Jedoch findet man auf der Seite des FWR folgende Aussage:

" ... Ebenso wenig akzeptabel ist die Praxis, angelegentlich der Überprüfung der Aufbewahrung, quasi "so nebenbei" die aufbewahrten Waffen (Art und Nummer) zu kontrollieren. Diese Praxis der Behörden, die aus mehreren Landkreisen berichtet wurde, ist schlicht rechtswidrig.

§36 Abs. 3 des Waffengesetzes 2009 bestimmt: "Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen".

Ausschließlich auf diese Maßnahme, die "zur sicheren Aufbewahrung getroffen wurden", beschränkt sich das Kontrollrecht der Behörde, also auf die Frage, ob die den vorhandenen Waffen - diese sind der Behörde aus den Akten bekannt - entsprechend Aufbewahrungsbehältnisse vorhanden sind. ... "

(Quelle: http://fwr.de/index.php?id=134)

Ist dies also nun aus rechtlicher Sicht in Ordnung? Wenn ich das richtig in Erinnerung habe ist das Waffengesetz doch ein Bundesgesetz.

Grüße und DVC

Geschrieben

Frag doch mal den RA Göpper vom FWR und Berichte darüber.

Die Antwort zu Deiner Frage hast Du schon mit Quelle selbst gegeben.

Geschrieben

Eben das ist es ja, was mich wundert. Da das WaffG doch ein Bundesgesetz ist (?!?!?!), hat Thüringen doch eigentlich garkeine Möglichkeit etwas eigenständig daran zu drehen ?!

Geschrieben
Da das WaffG doch ein Bundesgesetz ist ...

Da es aber keine verbindliche, bundeseinheitliche Vollzugsrichtlinie (WaffGVwV) gibt, nimmt sich jedes Bundesland, jede Kreisbehörde bis hinunter zum einzelnen Ordnungsamt die Freiheit, das WaffG individuell zu interpretieren, umzusetzen und anzuwenden.

Es lebe der Föderalismus.

Unser honoriger Altbundeskanzler Helmut Schmidt hat dieses Föderalismus-Prinzip schon in den 70er Jahren als "veraltete Kleinstaaterei" bezeichnet. Wie recht er doch hat.

CM

Geschrieben
Es lebe der Föderalismus.

Unser honoriger Altbundeskanzler Helmut Schmidt hat dieses Föderalismus-Prinzip schon in den 70er Jahren als "veraltete Kleinstaaterei" bezeichnet. Wie recht er doch hat.

Nicht Föderalismus, die berauschende Macht der Provinzfürstenpolitiker mit dem festen Blick rückwärts ins 17. und 18. Jahrhundert der deutschen Kleinstaaterei mit Zollgrenzen an jeder Ortsgrenze. Was für Steuererhebungsmöglichkeiten.

Grün ist ausgegangen.

Geschrieben
Da es aber keine verbindliche, bundeseinheitliche Vollzugsrichtlinie (WaffGVwV) gibt, nimmt sich jedes Bundesland, jede Kreisbehörde bis hinunter zum einzelnen Ordnungsamt die Freiheit, das WaffG individuell zu interpretieren, umzusetzen und anzuwenden.

...

CM

Bis diese von den Bürgern und Gerichten wieder zur Rechtstaatlichkeit geholt werden. :bud:

Aber das hat weniger mit Förderalismus als mit Menschen zu tun. :closedeyes:

Geschrieben

Leider gibt es sogar hier im Forum welche, die mit Interpretationsakrobatik die Rechtmäßigkeit des Waffenabgleichs herstellen wollen.

Waffenabgleich findet - wenn schon - nach § 39 dann auf der Behörde durch Vorlage statt.

Geschrieben

Woher nimmst du die Sicherheit der Aussage, dass ausgerechnet deine Interpretation die Richtige ist? Gibt es dafür einen Beleg?

greetz

Geschrieben
Woher nimmst du die Sicherheit der Aussage, dass ausgerechnet deine Interpretation die Richtige ist? Gibt es dafür einen Beleg?

greetz

Weil wir es hier schon in extenso durchgekaut haben und sich eine vernünftige Argumentation einer Mehrheit dafür ergab.

Beleg wäre ein Gerichtsurteil. Möglichst höhere Instanz.

Geschrieben

Genau. Der fehlt nämlich.

Eine Mehrheit dieser Meinung gab es hier schonmal garnicht. Selbst wenn eine Mehrheit hier einer Meinung wäre, wäre dies einfach mal garnichts wert. Es gibt hier genug haarsträubende Aussagen, die als schlechtes Bsp. dienen.

greetz

Geschrieben

Ich habe selber einige Jahre in Thüringen gearbeitet und gewohnt. Meiner Erfahrung nach bekommen die Waffenbehörden seit Erfurt sehr genaue Vorgaben aus dem Innenministerium und diese decken sich nicht notwendigerweise mit den Gesetzestexten. Dagegen hilft nur eine anwaltliche Vertretung.

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