Sachbearbeiter Posted October 19, 2010 Posted October 19, 2010 "Wenn Sie eine neue gelbe WBK wollen, müssen Sie diese neu beantragen!"Er blieb, auch nach längerer Diskussion bei seiner Meinung und nicht nur das, sondern behauptete zum guten Schluß auch noch, "wenn Ihre "Gelbe-neu" voll ist, ist ebenfalls ein Neuantrag mit Bedürfnisnachweis etc. zu stellen". Traurig, dass es immer noch Waffenbehörden gibt, die den Unterschied zwischen Erlaubnis und Erlaubnisdokument nicht begreifen.
pirat52 Posted October 19, 2010 Posted October 19, 2010 Traurig, dass es immer noch Waffenbehörden gibt, die den Unterschied zwischen Erlaubnis und Erlaubnisdokument nicht begreifen. Nö, da ist nichts peinlich. Als ich in dieser Situation war, gab es einen kleinen Hinweis. Nach Rücksprache mit dem Leiter der Behörde (2 Minuten ), wurde dann die Schublade mit den "Neuen Gelben Scheinen" geöffnet. Nix mit neuem Bedürfnis !
Rene2109 Posted October 22, 2010 Posted October 22, 2010 Schon mal versucht, z.B. einen Fortmeier EL im Kaliber .50BMG auf WBK Gelb- Neu eintragen zu lassen? Auf Gelb- Alt kein Problem.Gruß Jägermeister Sage mir mal eine Disziplin eines Verbandes, wo dieses Kaliber geschossen wird...Gruß Jägermeister welcher verband hat eine disziplin dafür in seiner sportordnung?gruß alzi Das Thema 50 BMG wurde hier schon dutzende Male durchgekaut und manche haben es wohl immer noch nicht kapiert. Es geht auf Neu-gelb. Stände gibt es auch einige quer über die Republik die für Langwaffen bis 18.000 Joule offen sind. Muß eben nicht immer 1000m oder mehr sein. Im Osten gibts auch 1000 und mehr Meter. Disziplinen, passende, oh Wunder, der DSB. Einfach in die B-Listen der neuen Bundesländer schaun. Genug Infos dazu gibt es aber schon in dutzend anderen Beiträgen zu genau diesem Thema.
stefan0303 Posted October 22, 2010 Posted October 22, 2010 Das stimmt so nicht. Es heißt:Zugelassen sind Einzellader, Repetier- oder Selbstladegewehre für Patronen, die den Begriff „Magnum“ oder dem entsprechende Bezeichnungen im Namen führen und ein Mindestkaliber von 7,62 mm/.30 bzw. ein Höchstkaliber von 11,63 mm/.45 aufweisen. Bei Patronen, die den Begriff „Magnum“ oder dem entsprechende Bezeichnungen nicht im Namen führen, muss unterhalb des Kalibers 9 mm/.354 eine Mindesthülsenlänge von 68 mm eingehalten werden; oberhalb des Kalibers 9 mm/.354 muss eine Mindesthülsenlänge von 62 mm eingehalten werden. Die Waffe darf mit einer Gewehrauflage (Zweibein) ausgerüstet sein. Das Kaliber .50 BMG enthält keinen Begriff "Magnum". Also gilt der erste Satz nicht. Und der zweite regelt die Mindesthülsenlänge. Oberhalb 9 mm muss die Hülse mindestens 62mm lang sein, bei .50 BMG ist sie 99mm. Also drin. Problem ist jedoch die Gewichtsgrenze von 6,5 bzw. 7,0 kg. Hm.. das verstehe ich nun nicht. Die .50 BMG liegt doch über dieser 11,63 mm Grenze???
Andrè1 Posted October 23, 2010 Posted October 23, 2010 Frage: Trägt die 50iger den Begriff "Magnum" im Namen? Antwort: Nein, also gilt diese Einschränkung nicht.
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