Zum Inhalt springen
Das WO-Team wünscht Euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch
IGNORED

WBK "Gelb-Alt" voll - Neuausstellung


fordiefeiv

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
"Wenn Sie eine neue gelbe WBK wollen, müssen Sie diese neu beantragen!"

Er blieb, auch nach längerer Diskussion bei seiner Meinung und nicht nur das, sondern behauptete zum guten Schluß auch noch, "wenn Ihre "Gelbe-neu" voll ist, ist ebenfalls ein Neuantrag mit Bedürfnisnachweis etc. zu stellen".

Traurig, dass es immer noch Waffenbehörden gibt, die den Unterschied zwischen Erlaubnis und Erlaubnisdokument nicht begreifen. :peinlich:

Geschrieben
Traurig, dass es immer noch Waffenbehörden gibt, die den Unterschied zwischen Erlaubnis und Erlaubnisdokument nicht begreifen. :peinlich:

Nö, da ist nichts peinlich.

Als ich in dieser Situation war, gab es einen kleinen Hinweis. :bud:

Nach Rücksprache mit dem Leiter der Behörde (2 Minuten ), wurde dann die Schublade mit den "Neuen Gelben Scheinen" geöffnet.

Nix mit neuem Bedürfnis ! :s75:

Geschrieben
Schon mal versucht, z.B. einen Fortmeier EL im Kaliber .50BMG auf WBK Gelb- Neu eintragen zu lassen? Auf Gelb- Alt kein Problem.

Gruß Jägermeister

Sage mir mal eine Disziplin eines Verbandes, wo dieses Kaliber geschossen wird...

Gruß Jägermeister

welcher verband hat eine disziplin dafür in seiner sportordnung?

gruß alzi

Das Thema 50 BMG wurde hier schon dutzende Male durchgekaut und manche haben es wohl immer noch nicht kapiert. Es geht auf Neu-gelb. Stände gibt es auch einige quer über die Republik die für Langwaffen bis 18.000 Joule offen sind. Muß eben nicht immer 1000m oder mehr sein. Im Osten gibts auch 1000 und mehr Meter. Disziplinen, passende, oh Wunder, der DSB. Einfach in die B-Listen der neuen Bundesländer schaun. Genug Infos dazu gibt es aber schon in dutzend anderen Beiträgen zu genau diesem Thema.

Geschrieben
Das stimmt so nicht. Es heißt:

Zugelassen sind Einzellader, Repetier- oder Selbstladegewehre für Patronen, die den Begriff „Magnum“ oder dem entsprechende Bezeichnungen im Namen führen und ein Mindestkaliber von 7,62 mm/.30 bzw. ein Höchstkaliber von 11,63 mm/.45 aufweisen. Bei Patronen, die den Begriff „Magnum“ oder dem entsprechende Bezeichnungen nicht im Namen führen, muss unterhalb des Kalibers 9 mm/.354 eine Mindesthülsenlänge von 68 mm eingehalten werden; oberhalb des Kalibers 9 mm/.354 muss eine Mindesthülsenlänge von 62 mm eingehalten werden. Die Waffe darf mit einer Gewehrauflage (Zweibein) ausgerüstet sein.

Das Kaliber .50 BMG enthält keinen Begriff "Magnum". Also gilt der erste Satz nicht. Und der zweite regelt die Mindesthülsenlänge. Oberhalb 9 mm muss die Hülse mindestens 62mm lang sein, bei .50 BMG ist sie 99mm. Also drin.

Problem ist jedoch die Gewichtsgrenze von 6,5 bzw. 7,0 kg.

Hm.. das verstehe ich nun nicht. Die .50 BMG liegt doch über dieser 11,63 mm Grenze???

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.