Zum Inhalt springen
IGNORED

Gibt es zugelassene Blockiersysteme für:


Lusumi

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo!

Kann mir jemand kurz sagen, ob es für die o.a. Kaliber

7,65 mm (Walter PP)

9mm glatt (Flobert)

schon zugelassene Blockiersysteme gibt?

Es handelt sich um ein Erbe, der die Waffen in Andenken an seinen Vater gerne behalten würde - ohne die materiell wertlosen Waffen mit teuren Blockiersystemen zu versehen.

Vielen Dank!

Geschrieben

Es wäre auch die Frage wert, sofern der ganze Blödsinn nicht zu stoppen ist, ob eine Hinterlegung

bei einem Büchsenmacher als gleichwertig möglich ist.

Sofern dort ein Schießstand vorhanden ist, könnte man auch gelegentlich ein paar Schuss abgeben.

Geschrieben

Die Liste zugelassener Blockiersystem gibt es hier bei der PTB:

http://www.ptb.de/de/org/1/13/133/_zulassungsliste.htm

Aktuell: für die beiden genannten keine System verfügbar. Also Antrag stellen dass die Blockierpflicht (zumindest) vorübergehend aufgehoben wird.

WaffG, §20

(7) Die Waffenbehörde hat auf Antrag Ausnahmen von der Verpflichtung, alle Erbwaffen mit einem dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechenden Blockiersystem zu sichern, zuzulassen, wenn oder so lange für eine oder mehrere Erbwaffen ein entsprechendes Blockiersystem noch nicht vorhanden ist.

Geschrieben
...

Danke!

Nein, er will die Waffen nicht hinterlegen und auch nicht schießen.

Er will sie einfach nur behalten (der Vater ist schon über 10 Jahre tot), weil sie sein Eigentum sind und seinem Vater wohl sehr viel bedeutet haben.

Einen Tresor hat er bereits gekauft.

Jetzt verlangt die Behörde eben noch die Blockierung.

Die Liste zugelassener Blockiersystem gibt es hier bei der PTB:

http://www.ptb.de/de/org/1/13/133/_zulassungsliste.htm

Aktuell: für die beiden genannten keine System verfügbar. Also Antrag stellen dass die Blockierpflicht (zumindest) vorübergehend aufgehoben wird.

Danke.

Die Behörde will für befristete Ausnahmegenehmigung 25 €, mit der Bedingung innerhalb eines Monats einen Stöpsel einbauen zu lassen, sobald es einen dafür gibt.

... erkläre dies mal einem sonst waffenrechtlich unwissendem Menschen, der ansonsten als Mensch nie auffällig war und als Beamter in einer sehr verantwortungsvollen Position für Menschenleben sitzt...

Geschrieben

Und wenn er Sportschütze wird und die Sachkunde ablegt?

Dann kann er doch die Waffen ohen Stöpsel behalten...

Natürlich ein gewisses Engagement vorausgesetzt und Interesse an der Sache!

IMI

Geschrieben
... erkläre dies mal einem sonst waffenrechtlich unwissendem Menschen, der ansonsten als Mensch nie auffällig war und als Beamter in einer sehr verantwortungsvollen Position für Menschenleben sitzt...

Das wäre ein gute Frage an die Politiker. Sie sind von der Antwort befreit, weil es keine Fragensteller gibt.

Vielleicht wäre es ein Interessent für unsere Interessenvertretung. Man muss ohnehin einmal damit beginnen

Leute einzuwerben und über den Tellerrand zu schauen.

Am Waffenbesitz interessierte Leute finden sich keineswegs nur unter den klassischen Bedürfnisgruppen.

Geschrieben

aus dem aktuellen entwurf zur WaffVwV, 20.3, 2. Absatz:

"Von der Pflicht, die geerbte Schusswaffe blockieren zu lassen, sind Waffenbesitzer

ausgenommen, die z.B. eine waffenrechtliche Erlaubnis nach

den §§ 8, 13, 14, 16 bis 19 besitzen. Unabhängig von der Art der einzelnen

Erlaubnis (bzw. der einzelnen Waffe) kann bei ihnen davon ausgegan-

gen werden, dass sie über die erforderliche Sachkunde zur Gefahreneinschätzung

im Umgang Schusswaffen verfügen. Dies ist z.B. auch dann

der Fall, wenn der Erbe (nur) eine Signalwaffe aufgrund eines Bootsführerscheins

besitzt und eine großkalibrige Schusswaffe erbt."

demnach würden sachkunde und eine WBK nach §8 WaffG für eine 4mm-Waffe doch genügen.

bis die WaffVwV in Kraft tritt kann er bestimmt ne ausnahme von der blockierpflicht, mangels verfügbarkeit für die gegannten kaliber, erhalten.

gruß alzi

Geschrieben

Hier die richtige Zulassungliste (oben wurde die für §§ 7 und 8 BeschussG verlinkt):

http://www.ptb.de/de/org/1/13/133/blockiersysliste

Vorübergehend kann hier die Ausnahme nach § 20 Abs. 7 WaffG beantragt werden. Die "Gewährung" sollte übrigens gebührenfrei sein. Darauf wurden die Waffenbehörden schon lange hingewiesen !!

Ansonsten Sachkundeprüfung absolvieren und in den Schützenverein eintreten für dauerhaften unblockierten Waffenbesitz. So machen es auch immer mehr. Hab schon von einigen Vereinen gehört, dass im Sektor Erben reger Zuwachs zu verzeichnen ist seit zweit Jahren. :)

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.