Zum Inhalt springen
IGNORED

Italien


Der Herr Strudl

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Als Inhaber eines gültigen Jagdscheins möchte ich die SL-Flinte meines Vaters ,der diese in seiner Sportschützen WbK eingetragen hat nach Italien incl. Munition mitnehmen, bzw. mir diese von ihm ausleihen.

Ist dies so ohne weiteres möglich ??

Mit Dank D.F.

Geschrieben
Als Inhaber eines gültigen Jagdscheins möchte ich die SL-Flinte meines Vaters ,der diese in seiner Sportschützen WbK eingetragen hat nach Italien incl. Munition mitnehmen, bzw. mir diese von ihm ausleihen.

Ist dies so ohne weiteres möglich ??

Mit Dank D.F.

Nein, denn zusätzlich zum Leihschein benötigst du auch einen "Europäischen Feuerwaffenpass", welcher dich erst berechtigt, die Waffe auch ins europäische Ausland mitzunehmen. Verbindlich kann dich hier deine zuständige Behörde aufklären.

Ahoj

Pjotr

Geschrieben
Als Inhaber eines gültigen Jagdscheins möchte ich die SL-Flinte meines Vaters ,der diese in seiner Sportschützen WbK eingetragen hat nach Italien incl. Munition mitnehmen,

Eine SL-Flinte in einer gelben WBK ? Interessant... <_< Vermute mal, dass der Vater ein Sportschütze mit grüner WBK ist.

Für die Mitnahme brauchst Du einen Europäischen Feuerwaffenpass. In diesen können auf Antrag alle Waffen eingetragen werden, zu deren Besitz Du berechtigt bist.

bzw. mir diese von ihm ausleihen.

Jetzt wirds kritisch. Solange die Leihe in der BRD stattfindet, ist das über § 12 Abs. 1 Nr. 1a WaffG bis zu einem Monat mit Beleg nach § 38 Nr. 1e WaffG problemlos möglich.

Du hast aber wohl vor, eine Leihwaffe mit ins EU-Ausland zur Jagdausübung mitzunehmen ohne dass der Vater mit eigenem EFP dabei ist. Das würd ich lieber bleiben lassen, denn ohne in DEINEN EFP eingetragene Leihwaffe würdest Du Dich bei Rückkehr in die BRD unter Umständen strafbar machen weil der für die Mitnahme zwingend geforderte EFP wohl über der inländischen erlaubnisfreien Leihe (als Ausnahme von den Erlaubnispflichten) anzusiedeln sein dürfte. Ob man Dich beim Grenzübertritt nämlich als berechtigten Besitzer ansehen würde, ist zumindest recht grenzwertig.

Geschrieben

Man kann sich als Jäger von einem Sportschütze keine Waffe leihen!

Bei einer Kontrolle bekommt ihr beide eine Owi-Anzeige. Wie das dann vor Gericht ausgeht?

Geschrieben

Das ist Quatsch. Natürlich kann sich ein WBK-Inhaber von einem anderen WBK-Inhaber eine Waffe leihen, solange das vom Bedürfnis des Empfängers gedeckt ist. Also keine vom Schießsport ausgeschlossene Waffe an Sportschützen und so weiter.

Gast solideogloria
Geschrieben
Man kann sich als Jäger von einem Sportschütze keine Waffe leihen!

Bei einer Kontrolle bekommt ihr beide eine Owi-Anzeige. Wie das dann vor Gericht ausgeht?

:eclipsee_gold_cup: Rechtsgrundlage?

Gast solideogloria
Geschrieben

§32 Schließt meiner völlig unmassgeblichen Meinung nach die Ausstellung eines EFWP für Leihwaffen nicht aus. Wie das ganz praktisch mit Fristen und der Ausstellungsdauer von der Hand geht musst du mit deinem Amt klären.

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.