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IGNORED

Jagdwaffe auf Gelbe WBK?


Harm84

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Geschrieben

Hallo Leute!

Nachdem für mich demnächst nun die Jahresfrist durch ist und ich nunmehr meine ersten WBKs beantragen möchte stellt sich für mich folgen Frage:

Ich würde gerne eine KW Kaliber 9mm/.45 auf grüne WBK erwerben. Die Bescheinigung des Verbandes sollte da kein Problem sein. (Bin beim RSB)

Allerdings würde ich im Zuge dessen auch eine Gelbe WBK beantragen wollen um darauf eine Repetier (Jagd) Büchse zu erwerben. Nachdem ich nun das ganze Internet durchsucht habe nach der Frage ob mir der Verband hierfür eine Bescheinigung ausstellen muss bin ich nun genau so schlau wie vorher. Für mich ergibt sich aus dem §14 IV WaffG lediglich die Voraussetzung der regelmäßigen Mitgliedschaft von 12 Monaten in einen entsprechenden Verein und die 2/6 Regelung. Natürlich zusätzlich zu Sachkunde, Aufbewahrung usw. Nun meine Frage:

Welche Bescheinigung muss ich für die Gelbe WBK bei der Erstbeantragung beibringen um mir darauf evtl. eine Jagdbüchse kaufen zu können? Muss ich auf ein bestimmtes Kaliber achten? Muss der Verband mir für die gelbe WBK überhaupt was bescheinigen? Die Frage wäre für mich wichtig, da demnächst der Jagschein ansteht und ich natürlich eine Waffe erwerben möchte, welche auch später für die Jagd genutzt werden kann.

Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen! Danke schonmal an alle die mir (kleinem Anfänger) helfen wollen!

Geschrieben
Gelbe WBK bei der Erstbeantragung beibringen um mir darauf evtl. eine Jagdbüchse kaufen zu können?

Naja es gibt schon verbände die jagdliches Schießen anbieten falls ich mich da jetzt nicht irre... aber klever ist es den Kauf mit irgendeiner Disziplin aus der SpO begründen zu können.. oder warten bis man den Jagdschein hat...

Geschrieben
aber klever ist es den Kauf mit irgendeiner Disziplin aus der SpO begründen zu können

Würde ich auch so machen.

Manche Behörden verlangen für den erstmaligen Antrag der Gelben tatsächlich die Angabe einer speziellen Waffe und Disziplin.

Da ist aber Kreativität auch absolut innerhalb der gesetzlichen Grenzen kein Problem.

Geschrieben

Gut, also bei der ersten Beantragung muss dann eine SPO-konforme Waffe beantragt werden. Kann mir denn der SB danach die Eintragung einer nicht SPO-konformen Repetierbüchse verweigern? Das geht für mich so einfach nicht aus dem Gesetz hervor.... Vielleicht bin ich da jetzt auch zu dumm ums zu verstehn. Sorry falls ich euch etwas nerve ;-)

Also dan bei einer Eventuellen zweiten Waffe auf gelbe WBK?

Geschrieben
Kann mir denn der SB danach die Eintragung einer nicht SPO-konformen Repetierbüchse verweigern?

Ja.

Wenn die Waffe für eine Disziplin nach einer genehmigten Sportordnung eines anerkannten Verbandes verwendet werden kann, muss er sie eintragen.

Geschrieben

Grundsatzfrage: Darf man eine auf "gelb" erworbene Büchse jagdlich führen, von wegen "vom Bedürfnis umfasster Zweck", "Schießen nur auf zugelassenen Schießständen" und so?

Geschrieben
Grundsatzfrage: Darf man eine auf "gelb" erworbene Büchse jagdlich führen, von wegen "vom Bedürfnis umfasster Zweck", "Schießen nur auf zugelassenen Schießständen" und so?

Ich denke eher nein..aber dass kann er mit Jagdschein ja schnell ändern!

Anders gefragt, darf ich mit einer auf Sportschützenbedürfniss erworbenen Waffe auf eine Bockscheibe während der Ausbildung für den Jagdschein schießen? Nicht oder?

Geschrieben
Ich denke eher nein..aber dass kann er mit Jagdschein ja schnell ändern!

Anders gefragt, darf ich mit einer auf Sportschützenbedürfniss erworbenen Waffe auf eine Bockscheibe während der Ausbildung für den Jagdschein schießen? Nicht oder?

Auf der gelben steht nur drauf, dass man mit den eingetragenen Waffen nur auf behördlich zugelassenen Schießständen schießen darf. Demnach wäre das Schießen auf die Bockscheibe (und die Jagd?) auf einem eben solchen Schießstand erlaubt. Aber außerhalb? :confused:

Geschrieben
Auf der gelben steht nur drauf, dass man mit den eingetragenen Waffen nur auf behördlich zugelassenen Schießständen schießen darf. Demnach wäre das Schießen auf die Bockscheibe (und die Jagd?) auf einem eben solchen Schießstand erlaubt. Aber außerhalb? :confused:

Wäre auf einem zugelassen Schießstand... Habe keine Lust auf R93... da nehme ich lieger mein eigenes PSG mit...

Geschrieben

Aber Sie muss nicht für die SPO MEINES Verbandes passen oder? Also würde zum Beispiel auch eine Waffe eingetragen werden die dem Reglement des BDS entspricht? Das Problem ist halt das der RSB nicht allzuviele Disziplinen anbietet...

Geschrieben
Wäre auf einem zugelassen Schießstand... Habe keine Lust auf R93... da nehme ich lieger mein eigenes PSG mit...

Der TE will ja offensichtlich nicht mit einer Jagdwaffe sportlich Schießen, sondern mit einer "Sportwaffe" (auf gelbe WBK) jagen gehen. Und, zumindest auf meinen Gelben, steht dieser Satz mit dem ausschließlichen Schießen auf "behördlich zugelassenen Schießständen". Beim Jagen würde man ja gegen diese Auflage, zumindest formal, verstoßen.

Geschrieben
Auf der gelben steht nur drauf, dass ...

Zeigen ! Ich möchte diesen Brüller von Eintragung gerne sehen.

Nochmal zur Systematik: Jedermann darf auf der Schießstätte schießen. Was der Inhaber des Hausrechts daraus macht ist die nächste Frage. Und dann gibt's auch noch die Einschränkungen der zugelassenen Schießübungen.

Der Jäger hat für sein Revier mit dem Jagdschein eine gültige Führ- und Schießerlaubnis. Ganz andere Kiste.

Wer eine Jagdwaffe erwerben möchte, macht es am einfachsten auf den Jagdschein. Wenn man so lange nicht warten möchte, geht natürlich auch der Erwerb mit anderen Erwerbsgrundlagen, solange da alles richtig ist, gibt schließlich auch Waffen, die mehrfach geeignet sind.

Und es spricht nichts dagegen, eine im Besitz befindliche Waffe für alle Dinge einzusetzen, für die sie geeignet ist. Ein 686 wird sicher sowohl als Sport- denn auch als Fangschusswaffe geeignet sein, wenn vielleicht auch ein wenig schwer. Eine Sauer 202 taugt für Präzision sicher ebenso wie für den Schuss von der Kanzel. Und ein MR308 soll angeblich auf Schweine auch wirken, nicht nur auf Scheiben.

Geschrieben

Der TE (also ich ;-) ) möchte sowohl als auch! Ich möchte halt nicht zwei mal Geld ausgeben müssen für eine Waffe. Es wäre ja schön wenn ich die Waffe auch jagdlich nutzen könnte später. Sie soll aber in erster Linie dem Langwaffentraining auf 100 Meter dienen. Interessant ist die ja auch vor allem bezogen auf das Kaliber der zu kaufenden Langwaffe...

Geschrieben

@Tyr13: Ja, die Sauer 202 war auch durchaus in der engeren Wahl ;-) Genau wie die r93, welche ja durchaus auch als Sportwaffe eingesetzt wird, ja die es sogar in Sportversionen gibt. Die MR308 wäre wohl nur mit einem 2Schuss Magazin erlaubt nach Jagdgesetz.

Zu der Problematik mit dem jagdlichen führen: Wäre das nicht Unfug wenn ich eine Waffe auf Geld nicht später jagdlich nutzen könnte? Wenn ich nun meine auf Gelb erworbene LW an einen Jäger verkaufe und er die selbe Waffe kraft Jagdschein erwirbt und dann auf seine Grüne WBK eintragen lässt dann darf er sie führen jagdlich, korrekt? Er darf ja unbegrenzt Langwaffen erwerben soweit sie dem Jagdgesetz entsprechen. Wenn ich nun sowohl Jäger als auch Sportschütze in Personalunion bin dann soll das nicht gehen? Ist iwie unlogisch oder?

Geschrieben
Interessant ist die ja auch vor allem bezogen auf das Kaliber der zu kaufenden Langwaffe...

Was willste' denn jetzt genau haben ? Repetierer in ???

Wäre das nicht Unfug

Nach meiner Meinung nach: Ja ! Wenn Du eine Waffe erworben hast, kannst Du sie sicher zu allem verwenden, für das Du Berechtigung hast. Ein "Einschränker" Deiner Rechte wird sich aber bestimmt hier im Forum finden, wahrscheinlich auch draußen. Insofern hast Du natürlich den geringsten Ärger, wenn Du Deine Waffen "wie jeder andere" erwirbst. Aber wenn Du mich fragst, lautet meine Antwort: "Du hast nichts Unrechtes vor, wo sollte das Problem liegen"

Geschrieben

In .308 oder halt eventuell auch 8x57IS oder auch 9,3x62. Je nachdem was ich am Markt für einen relativ fairen Preis bekomme. Wäre alles nach der BDS Sportordnung durchaus machbar, hab grad extra nochmal nachgelesen. Eventuell käme auch eine günstige Waffe .223 für günstigeres Training (Munitionskosten) in Betracht.

Geschrieben
Zeigen ! Ich möchte diesen Brüller von Eintragung gerne sehen.

Habs auf die Schnelle nur mit dem schrottigen Handy knipsen können, ich hoffe, man kann alles erkennen:

wbk1.jpg

wbk2.jpg

Geschrieben

Tatsache, steht drauf. Fragt sich nur, wie das zu werten ist...

Option 1: Man darf die Waffen auf Gelb wirklich nur auf dem Stand nutzen. Das würde ja auch den Stand der KJS erfassen und würde meinen Trainingszweck noch umfassen, bzw. die Option die Prüfung mit der eigenen Waffe zu schießen. In diesem Falle würde ich dann die Waffe von Gelb auf Grün nach erfolgreicher Jägerprüfung einfach umtragen lassen können oder?

Option 2: Der Hinweis gilt der allgemeinen Klarstellung, dass man generell halt nicht mit gelber WBK alleine die Waffe überall, also außerhalb des Schießstandes, nutzen kann.

Ich bin da echt überfragt. Für mich wäre Option 2 irgendwie sinniger, aber das muss nichts heißen. Ich würde den Vermerk auf der Rückseite der WBK teleologisch so auslegen, als dass ohne eine Zusatzberechtigung (gültiger Jagdschein) die Waffe nur auf dem Stand geschossen werden darf...

Geschrieben
ich hoffe, man kann alles erkennen:

:00000733:

Bitte erwäge doch mal ein verwaltungsrechtliches Vorgehen gegen diese Eintragungen. Lass Dich zum Beispiel nach Luxembourg zum Silhouetten-Schießen einladen. Und Pflichten des Vereins auf der WBK zu wiederholen, beziehungsweise auf Dich als Inhaber zu übertragen ist überflüssig wie ein Kropf und logisch wie ein Wollknäuel.

Da hast Du Deine Rechte ja ordentlich beschnipseln lassen. Wenigstens hast Du noch nicht behauptet, daß diese Sicht der Dinge für alle gelten muss.

Geschrieben

Stimmt! Die Beendigung der Vereinsmitlgiedschaft muss vom Verein gemeldet werden.... Hammer! Wer druckt die Dinger denn? Ich dachte die würden von der Bundesdruckerei ausgegeben!

Geschrieben
Bitte erwäge doch mal ein verwaltungsrechtliches Vorgehen gegen diese Eintragungen. Lass Dich zum Beispiel nach Luxembourg zum Silhouetten-Schießen einladen. Und Pflichten des Vereins auf der WBK zu wiederholen, beziehungsweise auf Dich als Inhaber zu übertragen ist überflüssig wie ein Kropf und logisch wie ein Wollknäuel.

Gegen diese Eintragungen werde ich sicherlich nicht gerichtlich vorgehen. Das mit der Austrittsmeldung steht nur auf den Karten von vor 2003 und wenn ich die Eintragung mit dem Schießstand wegklagen würde, dürfte (und wollte) ich anschließend auch nur auf zugelassenen Schießständen schießen. Das ist mir den Aufwand nicht wert.

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