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IGNORED

Transportbestimmungen DE


BBF

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Das ist die "vorsichtige" Variante. Wenn Du in oder durch den Regierungsbezirk Darmstadt fährst,

solltest Du Dich tunlichst daran halten, wenn Dir nicht an langwierigem Prozessieren zur Wieder-

erlangung Deiner Schätzchen ist.

Geschrieben
Das ist die "vorsichtige" Variante. Wenn Du in oder durch den Regierungsbezirk Darmstadt fährst,

solltest Du Dich tunlichst daran halten, wenn Dir nicht an langwierigem Prozessieren zur Wieder-

erlangung Deiner Schätzchen ist.

Na, da hatte ich ja in der Vergangenheit ziemlich viel Glück

BBF

Geschrieben
Das ist die "vorsichtige" Variante. Wenn Du in oder durch den Regierungsbezirk Darmstadt fährst,

solltest Du Dich tunlichst daran halten, wenn Dir nicht an langwierigem Prozessieren zur Wieder-

erlangung Deiner Schätzchen ist.

ganz so ist es nicht, nur die Waffen müssen abgeschlossen sein, da reicht ein Kabelbinder

oder ein zusammengerödelter Draht, der Karton mit Klebeband verklebt, ein Schloss usw...

alles das was das Öffnen des Behältnisses verzögert.......

ist dem nicht der Fall wird es mit Sicherheit bei einer Kontrolle zu Komplikationen der genannten Art kommen.

PS: ich wohne im Bereich des RP DA und da gilt eine sehr strikte Ansage von oben runter an die ausführenden "Organe..........."

Geschrieben
ganz so ist es nicht, nur die Waffen müssen abgeschlossen sein, da reicht ein Kabelbinder

oder ein zusammengerödelter Draht, der Karton mit Klebeband verklebt, ein Schloss usw...

alles das was das Öffnen des Behältnisses verzögert.......

ist dem nicht der Fall wird es mit Sicherheit bei einer Kontrolle zu Komplikationen der genannten Art kommen.

Ich habe mal alles rot gemacht was meiner Meinung nach nicht stimmt

http://www.ipsc.ch/cms/upload/imgfile341.pdf

Sportgerät- und Munitionstransport Deutschland

• Sportgeräte in verschlossenem Behältnis

Magazine in verschlossenem Behältnis

Munition in separatem verschlossenem Behältnis

Sportgeräte dürfen nicht im Fahrgastraum sein – Kofferraum ist Pflicht!

• Anmeldung/Einladung zum Wettkampf

• Ein EU Waffenpass ist Pflicht

Anmerkung:

Verschlossen wird nicht erreicht durch das Zuziehen z.B. eines Reißverschlusses an einer Tasche, in der sich die Waffe befindet oder das Zuknöpfen derselben mit den Druckknöpfen oder ähnlichem. Es ist das Abschließen des Behältnisses gemeint. Entgegen vieler Meinungen sind Kabelbinder nicht zulässig!

Die Trennung von Waffe und Munition wird nicht dadurch erreicht, dass z.B. an ein und derselben Tasche die Waffe innen drin transportiert und in einer Aussen-tasche die Munition. Das stellt keine Trennung im Sinne der Gesetzgebung dar! Eine Trennung wird erst durch zwei Taschen/Behältnisse erreicht.

Sollten diese (einfachen) Regeln bei der Einreise nach Deutschland nicht eingehalten und Sie dabei erwischt werden, werden die Waffen vom Zoll oder der Polizei abgenommen. Die Waffen sind dann unwiederbringlich verloren!

Geschrieben
Entgegen vieler Meinungen sind Kabelbinder nicht zulässig!
Die Waffen sind dann unwiederbringlich verloren!

Die zwei Sachen auch noch.

greetz

Geschrieben
Passt hier auch rein: Wieviel Munition darf ich maximal aufeinmal als Privatperson transportieren, zb bei einem Umzug.

hallo

falls die gefahrengutrichtlinien international sind ... und das nehme ich doch an ... und es keine darueber hinausgehenden einschraenkungen im waffenrecht in DE gibt ....

menge unbegrenzt bis zur maximalen nutzlast des fahrzeuges, wenn

- ein mind 2kg feuerloescher mitgefuehrt wird,

- der transport in den originalbehaeltnissen der munition erfolgt und diese verschlossen sind

- die behaeltnisse mit UN0012 und dem orangen gefahrengutsymbol 1.4s gekennzeichnet sind

es gilt rauchverbot, das fahrzeug darf nicht unbewacht geparkt werden und bei mischbeladungen (munition und saeure zb) wird es kompliziert, da muss man dann mit der punkterechnerei beginnen

anmerkung (obwohl es eh oben schon gestanden ist):

das sind NUR DIE BESTIMMUNGEN AUS DEM TRANSPORTRECHT GEFAHRENGUT,

falls es in DE einschraenkende bestimmungen aus dem waffenrecht oder sonst einem recht gibt dann schraenken die diese angaben natuerlich entsprechend ein

in AT gibts keine solchen speziellen darueber hinausgehenden einschraenkungen, da gelten schlicht die gefahrengutbestimmungen

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