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IGNORED

LRA und Aufbewahrung.


P38Besitzer

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Grüße euch,

auch nach längerem Suchen habe ich nichts Neues hier gefunden.

Evtl. habe ich einfach nach den falschen Begriffen gesucht, sorry.

Mein LRA schriebt mich eben an mit scheinbarem Musterbrief bzgl. Aufbewahrung von Waffen.

Mittelfranken, tiefstes Bayern.

Meine Waffen liegen an meinem Nebenwohnsitz (auch Bayern), wo ich auch, wenn es die Zeit zuläßt, auf die Jagd gehe.

NWS gehört mir selbstverständlich und wird von meinen Eltern (ohne EWB) bewohnt.

Jetzt soll ich die Aufbewahrung nachweisen (ich dachte, das hätte ich schon 2003 getan??).

Gut, kein Problem. Je fünf LW in Schrank A und zwei KW ib Schrank B. Alle Muni in Schrank B.

Gibt es ein Problem mit der Aufbewahrung am Nebenwohnsitz?

Liebe Grüße,

die P38

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...sofern es sich nicht um einen sog. "Jägerschrank" handelt. (B in A)

richtig! der TE hat aber von 2 separaten schränken geschrieben.

ausserdem hättest du dann auch noch anfügen müssen, dass munition (zu den KW) im b-schrank sehr wohl zulässig ist, wenn in einem separaten munitionsfach.

.... so könnte man noch sehr viel aufführen.... hat jedoch zur konkreten frage keinen direkten bezug und lenkt nur vom eigentlichen thema ab..... obwohls an sich eine rechtlich korrekte ergänzung ist. nix für ungut, aber brodfrieds antwort war in dem fall absolut ausreichend ;) und (zu)treffend. ....... nach meiner bescheidenen meinung......

gruß alzi

(und für die zweifler....... nein, ich habe nicht schlecht gefrühstückt!)

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DANKE euch allen.

Also:

alle Schränke sind mit der (Beton-)Wand durch 20 cm Schrauben verbunden (danke Vater!)

Alle Muni liegt in einem B-Schrank.

Zwei KW liegen in einem anderen B-Schrank.

Je fünf LW liegen in zwei separaten A-Schränken.

Die Aufbewahrung ist absolut regelkonform.

Das Problem ist: ich hier an meinem Hauptwohnsitz, Plempen in o.g. Aufbewahrung 50 km an meinem Nebenwohnsitz.

Ist das ok??

LG

P38

Muni: Lang- und Kurzwaffen: in einem B-Tresor, fes

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2 separaten schränken geschrieben

...so eindeutig stand es da nun nicht. :rolleyes:

DANKE euch allen.

Darf ich Dich bei der Gelegenheit für eine Mitgliedschaft bei proLegal.de und/oder der FvLw.de werben? Ein Euro im Monat, damit wir auch morgen noch kraftvoll zubeißen können. :rolleyes:

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...so eindeutig stand es da nun nicht. :rolleyes:

Darf ich Dich bei der Gelegenheit für eine Mitgliedschaft bei proLegal.de und/oder der FvLw.de werben? Ein Euro im Monat, damit wir auch morgen noch kraftvoll zubeißen können. :rolleyes:

Die 2003 vom Forum Waffenrecht angebotene Rechtschutz habe ich selbstverfreilich.

Seitdem habe ich mich nur um mein

berufliches Fortkommen gekümmert.

Mir gehts nur um die Aufbewahrung der Plempenn am Nebenwohnsitz.

LG

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Kannst ja mal deinen Sachbearbeiter anrufen und freundlich darauf hinweisen, dass sich an der gesetzeskonformen Lagerung die du schon 2003 nachgewiesen hast, nichts geändert hat.

Mein Sachbearbeiter meinte zu mir, das ich ja die Aufbewahrung schon nachgewiesen hätte, aber es sein könne das ich trotzdem ein schreiben erhalte, sind ebend Standartschreiben....

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Grüßts euch!

Bin eben beim Ausfüllen des Fragebogens und stpße auf folgende Formulierung:

"Die Aufbewahrung im Keller eines Mehrfamilienhauses, in dem mehrere Parteien wohnen, ist nicht zulässig."

Hallo?

Mein Nebenwohnsitz ist eine Eigentümergemeinschaft. Dort gehört mir einen kleine ETW und natürlich zwei Kellerräume (abschließbar und Sondereigentum).

Achja, Zugang zu diesem Keller haben natürlich auch noch Vater und Mutter (Elternhaus).

Heißt das, daß ich jetzt meine Plempen dort nicht lagern darf??

Danke!

P38

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Grüßts euch!

Bin eben beim Ausfüllen des Fragebogens und stpße auf folgende Formulierung:

"Die Aufbewahrung im Keller eines Mehrfamilienhauses, in dem mehrere Parteien wohnen, ist nicht zulässig."

Hallo?

Mein Nebenwohnsitz ist eine Eigentümergemeinschaft. Dort gehört mir einen kleine ETW und natürlich zwei Kellerräume (abschließbar und Sondereigentum).

Achja, Zugang zu diesem Keller haben natürlich auch noch Vater und Mutter (Elternhaus).

Heißt das, daß ich jetzt meine Plempen dort nicht lagern darf??

Danke!

P38

Lies doch den Link weiter oben des By_IM.

Keller gemeinschaftlich bewohnter Häuser gelten wie unbewohnte Gebäude, erfordern also höhere Sicherheitsstandards. Grundsätzlich zulässig muss die Aufbewahrung sein, auch wenn das deine Behörde unterbinden will.

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Mein Nebenwohnsitz ist eine Eigentümergemeinschaft. Dort gehört mir einen kleine ETW und natürlich zwei Kellerräume (abschließbar und Sondereigentum).

Achja, Zugang zu diesem Keller haben natürlich auch noch Vater und Mutter (Elternhaus).

Einfach bei der Behörde anfragen, grundsätzlich ist es unter Auflagen möglich.

Deine Schilderung liest sich für mich als steueroptimiertes Mehrgenerationenhaus, in diesem Fall gibt es bei unserem LRA keine besonderen Auflagen.

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Lese dir hier mal bitte folgendes Dokument durch. Hier sind einige Regelungen für Bayern getroffen worden.

Vollzugshinweise_Aufbewahrung_IM.pdf

Das ist ja interessant:

1.12 Da wesentliche Teile von Schusswaffen waffenrechtlich wie Schusswaffen zu

behandeln sind, sind Wechselsysteme oder Wechsel- oder Austauschläufe

bei der Berechnung der Höchstzahlen der Aufbewahrung in Sicherheitsbehältnissen

grundsätzlich zu berücksichtigen.

Mein SB hat das WS auch mitgezählt:

http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=390560

Aber hoffentlich verdreifacht sich meine Pistole jetzt nicht, wenn ich sie mal zerlegt (Griffstück, Lauf und Schlitten) in den Tresor lege. :contra:

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Vielen Dank für eure Hilfe!

Prima, daß ihr euch die Zeit nehmt.

Nur ich verstehe den juristischen Sermon nicht, tut mir leid.

Wenn ich die Waffenschränke aus dem Keller in mein altes Kinderzimmer verfrachte (zu dem nur ich den Schlüssel habe) - wäre dann der Problematik "Elternhaus mit Eltern" und Zutritt abgeholfen?

Sorry für die dummen Fragen - abers war zwölf Jahre i.O. und jetzt nimmer? Versteh ich als einfacher Schlosser nicht.

LG

P38Besitzer

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Guest Mutter

@shooterX

Deine Sorge ist unbegründet. Auch zerlegt bleibt es ja diese eine Schusswaffe. Sie ist ja auch nur ein Eintrag in deiner WBK.

@P38 Besitzer

Das ehemalige Kinderzimmer ist die einfachere Lösung. Das Kinderzimmer muss nichtmal verschlossen sein. Hier zählt der Schutz der Wohnung. Unten ist es nur der gelgentlich und von einer Vielzahl anonym frequentierte Keller.

greetz

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Wenn ich die Waffenschränke aus dem Keller in mein altes Kinderzimmer verfrachte (zu dem nur ich den Schlüssel habe) - wäre dann der Problematik "Elternhaus mit Eltern" und Zutritt abgeholfen?

ja

Sorry für die dummen Fragen - abers war zwölf Jahre i.O. und jetzt nimmer? Versteh ich als einfacher Schlosser nicht.

Ob es 12 Jahre lang i. O. war wissen wir nicht, es wurde auch nicht nachgeprüft und die Anforderungen haben sich nun mal in der Zwischenzeit auch noch geändert.

Also einfach mal bei der Behörde nachfragen und nicht hier Probleme aufreisen die überhaupt keine sind.

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Vielen Dank für eure Hilfe!

Prima, daß ihr euch die Zeit nehmt.

Nur ich verstehe den juristischen Sermon nicht, tut mir leid.

Wenn ich die Waffenschränke aus dem Keller in mein altes Kinderzimmer verfrachte (zu dem nur ich den Schlüssel habe) - wäre dann der Problematik "Elternhaus mit Eltern" und Zutritt abgeholfen?

Sorry für die dummen Fragen - abers war zwölf Jahre i.O. und jetzt nimmer? Versteh ich als einfacher Schlosser nicht.

LG

P38Besitzer

Geh zu deiner Behörde.

Erklär dem SB, dass du in deinem ständig bewohnten Elternhaus(!!) in dem du eine eigene Wohnung hast deinen Tresor in DEINEM abgeschlossenen massiv gemauertem Kellerabteil stehen hast.

Dann werden sich alle Probleme lösen.

Man muss nur die Wahrheit so sagen, dass das gegenübr auch tatsächlich weiß, wie die Sachlage ist.

Warum und aus welchen Gründen du dort eine eigene Wohnung hast interessiert niemanden. Da du ja - neben deinen Eltern- das Haus mit deiner Wohnung (50km sind keine Entfernung, ich habe täglich dreimal so viel zu Arbeit zurückgelegt) regelmäßig und auch für mehr als nur einige Stunden bewohnst(!!) wird es keine Probleme geben.

Mach es im eigenen Interesse nicht komplizierter als es wirklcih ist. Es ist ganz einfach- also erklär es auch so.

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Das kommt dann dazu, aber er kann die örtliche Behörde im Rahmen der Amtshilfe bitten dies zu tun. Wird sie auch - wenn er bittet.

Ein Gespräch wird aber vieles klären und vereinfachen.

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Du scheinst nicht wirklich Ahnung vom Behörden-"Geschäft" zu haben??

Und auch nicht davon, was noch passieren kann/wird.

Genieß die Zeit.

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Ich möchte mich herzlich bei euch allen bedanken.

Mittlerweile konnte ich mit meinem Hegeringleiter sprechen, es hängt in Bayern tatsache an §13, VI der Ausführungsverordnung.

Seiner Meinung nach ist die Argumentation der Verordnung Unsinn.

Nungut, wir hängen dann halt die Schränke um in mein altes Kinderzimmer.

Lobo, nein, ich habe nicht wirklich Ahnung von Behörden. Deswegen bin ich ja auch für das Forum dankbar.

LG

P38

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Lobo, nein, ich habe nicht wirklich Ahnung von Behörden. Deswegen bin ich ja auch für das Forum dankbar.

LG

P38

Der Hinweis galt nicht dir, sondernShooterX.....

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Mittlerweile konnte ich mit meinem Hegeringleiter sprechen, es hängt in Bayern tatsache an §13, VI der Ausführungsverordnung.

Seiner Meinung nach ist die Argumentation der Verordnung Unsinn.

Nungut, wir hängen dann halt die Schränke um in mein altes Kinderzimmer.

Eine Anfrage bei der Behörde würde trotzdem nicht schaden, Du könntest das hochschleppen der Kisten sparen. Bei bay. Behörden gibt es in dieser Richtung keine Einheitsmeinung.

Karl

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