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IGNORED

Legalität des Kontrolleurs


Wolle58

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Freunde

Angenommen die Kontrolleure vom Ordnungsamt wollen eine Überprüfung der Verwahrung bei mir durchführen. Mich interessiert dann die "Legalität" des Kontrolleurs. Wie sieht eigendlich so ein Dienstausweis aus da ich noch nie so ein Ding gesehen habe. Da kann ja mir im Prinzip jeder so ein gebasteltes Ding vor die Nase halten.

Geschrieben

Da solltest du mal gezielt bei deine Behörde nachfragen. Da gibt es nichts bundeseinheitliches.

Geschrieben

Das ist wurscht, wie der Ausweis aussieht !

Den oder die Typen werden NICHT (!) eingelassen mit dem Verweis auf derzeitig andere, vorrangige und unaufschiebbare Tätigkeiten bzw. die mögliche Kostenbelastung. Man möge einen neuerlichen Termin vereinbaren !

Ende der Fragestellung !

So auch die Empfehlung der FWR !

Truthteller

Geschrieben

Thread ins korrekte Forum verschoben. Zukünftig die Hinweise im Forum "Aktuelles zum Waffenrecht" beachten. Dort sind keine Antworten möglich. Alle bereits geposteten Antworten sind softwarebedingt beim Verschieben verloren gegangen.

Geschrieben

Antwort ging daher per PN an den Fragesteller.

PS.: Tatütata, die Antwort ist schon da! :eclipsee_gold_cup:

Geschrieben
Antwort ging daher per PN an den Fragesteller.

PS.: Tatütata, die Antwort ist schon da! :eclipsee_gold_cup:

Diese Antwort dürfte allerdings auch von gewichtigen Interesse für die "Allgemeinheit" sein.

Geschrieben
Da kann ja mir im Prinzip jeder so ein gebasteltes Ding vor die Nase halten.

Da die Qualität von gefälschten Dokumenten unterschiedlich ist, kannst Du die Echtheit von Ausweisen im Normalfall ohnehin nicht prüfen. Ausweis mit Lichtbild, auf dem die Person zu erkennen ist, muss Dir quasi reichen. Es sollte halt schon die richtige Behörde draufstehen. Wie prüfst Du die "Echtheit" des Gasablesers vom EVU ?

Ob der Herr berechtigt da ist, kann eine telefonische Rückfrage bei deiner Waffenbehörde klären. Die Nummer kennst Du ja, oder ? Also: Wenn jemand vor Deiner Türe steht, und Einlass begehrt:

- Dienstausweis vorzeigen lassen

- Türe schließen, Anruf Bei Deiner Waffenbehörde: "Sagen Sie mal, haben Sie mir einen Kontrolleur geschickt ?"

- Wenn ja: Türe öffnen und Schränke vorzeigen. Direkter Weg zum Schrank, und Zeuge dabei. Oder Video-Kamera.

Geschrieben
Wie prüfst Du die "Echtheit" des Gasablesers vom EVU ?

Im Zweifelsfall dadurch, dass er meine Zählernummer kennen muss bevor er sie gesehen hat.

Das sollte mit WBK-Nummer auch gehen.

Geschrieben
... Oder Video-Kamera.

hallo

amtshandlung filmen ..weiss ned... geht das bei euch ...?

bei uns in absusrdistand weit oben in den bergen gibts da sicher ein gesetz dass das verbietet ....

:-(

Geschrieben
Diese Antwort dürfte allerdings auch von gewichtigen Interesse für die "Allgemeinheit" sein.

Das wurde doch im Forum schon mehrfach durchgekaut.

Aber kurz und knapp, sowie in Ergänzung zu Tyrs Antwort: Frage bei deiner zuständigen Behörde nach wie deren Dienstausweise aussehen, es gibt keine bundeseinheitlichen Muster dafür. (Eine Anspielung auf den Fragesteller der uns hinsichtlich seiner zuständigen Behörde im Regen stehen lässt.)

Geschrieben
Im Zweifelsfall dadurch, dass er meine Zählernummer kennen muss bevor er sie gesehen hat.

Das sollte mit WBK-Nummer auch gehen.

Die Idee finde ich sehr gut!

Und wenn nicht, dann ist das ein zusätzlicher gewichtiger Grund den Kontrolleur NICHT einzulassen!

Ich ließ mir mal von meinem SB den Dienstausweis zeigen - war so ein selbstlaminierter farbiger Zettel, wie ihn mein kleinen Neffen schon in der Grundschule selbst laminieren können :00000733:

Dann schob mein SB noch hinterher, dass er sowieso nicht persönlich kontrollieren würde, wenn dann also Personen kämen die ich nicht kennen würde....

Die Kombination selbst laminierter Ausweis auf Grundschulniveau + unbekannte Person + zu Zeiten wo ich garantiert niemanden in der Waffenbehörde erreiche, machen es mir unmöglich eine potentiell kriminelle Person einzulassen.

Zusätzlich zu den ganzen anderen Gründen.

Man hat als Legalwaffenbesitzer schließlich eine hohe Verantwortung, dass die Waffen nicht in falsche Hände geraten!!

IMI

Geschrieben

Es gibt zwei Möglichkeiten (außer der dritten, gar nicht "hereinzulassen"...):

1. Der Kontrolleur ist mir persönlich (als "mein" Waffenrechts-SB bekannt.

2. Der Kontrolleur ist mir unbekannt.

Im letzteren Fall werde ich definitiv keinen Unbekannten, der mir ein für mich nicht nachprüfbares Ausweislein unter die Nase hält,

in mein Haus und zu meinem Waffenschrank führen. Ich bin im Zusammenhang mit dem Waffenbesitz ja zur Sorgfalt verpflichtet!

D.h., wenn der "Kontrolleur" nicht durch Rückruf bei der Waffenbehörde positiv identifiziert wird (bzw. sich evtl. durch weitere Unterlagen,

welche er zweifelsfrei nur von der Waffenbehörde erhalten hat, identifizieren kann), bleibt er draußen.

Gruß,

karlyman

Geschrieben

Du würdest einem Dienstausweis vertrauen?

Also, vor ca. 30 Jahren wäre das vielleicht noch angebracht gewesen. Aber wenn du dir mal anschaust

- wie Dienstausweise heute aussehen (ich weiß es...)

- welche technischen, praktisch für jedermann verfügbaren grafischen Möglichkeiten es gibt

dann scheidet allein ein Dienstausweis als "Legitimation", jemanden in mein Haus und in die Nähe meiner sorgfältig aufzubewahrenden Waffen zu lassen, aus.

Geschrieben

Was denn sonst noch? Dienstmarke? Die mit GdP hinten drauf...?

Gruß Jägermeister

Geschrieben

Der GdP-Aufkleber am Auto ist wichtig...

Letztendlich muss doch jeder sebst entscheiden,

was er macht...

Jeder, der hier postet: den lass`ich nicht `rein..

Macht`s vielleicht doch, wenn`s drauf ankommt..

Außerdem gibt`s doch bereits ein paar 100 Threads über

dieses Thema...:-)

kriegerlein

Geschrieben
und gleichzeitig neue, in Art von ID-Cards...alles nicht so einfach..

Diese "ID-Cards" halten ja überall als Dienstausweise Einzug. Meine Wenigkeit hat nun auch so etwas im Geldbeutel stecken...

Die Dinger enthalten (wohl in Chipform) codierte Informationen. Tauglich für die Ein- und Ausgangskontrolle bei der Behörde u.ä.

Nur: als Bürger, zu Hause oder unterwegs, dem so ein Teil unter die Nase gehalten wird, fängst du mit der codierten Information

gar nichts an bzw. kannst ihr Vorhandensein nicht prüfen. Und allein die grafisch sichtbare Oberfläche der "neuen" Dienstausweise

ist zwar (Geschmackssache) schicker als die der alten "Lappen", aber in der Regel schlicht gehalten und von halbwegs Versierten

gut und schnell nachmachbar. Stichworte Grafikprogramme, Drucker, Blanko-Cards. Und welcher Bürger weiß schon bis ins Detail,

wie diese Ausweise grafisch beschaffen sind?

Als Legitimation, wenn z.B. ein Mitarbeiter der Gewerbeaufsicht vor der Fabrikhalle steht oder ein Zollamtsmitarbeiter die Baustelle

betritt, mag das ja reichen; was wollen sie dort (wenn in "Amtsanmaßung" dort) anstellen? MIR reicht es aber, um einen Fremden

in bzw. an meine sensiblen Bereiche WOHNEN und WAFFEN zu lassen, nicht aus.

Gruß,

karlyman

Geschrieben
Im Zweifelsfall dadurch, dass er meine Zählernummer kennen muss bevor er sie gesehen hat.

Das sollte mit WBK-Nummer auch gehen.

Weisst Du wieviele Leute mittlerweile eine Kopie meiner WBK haben ... ;)

Stell Dir mal vor ich bin ein Böser und bekomme den Firmencomputer eines Waffenhändlers "angeboten" mit den

ganzen schönen Scans von WBKs ... ich hätte Name, Anschrift, eine Kopie "Deiner" WBK ...

Ich müsste mir nur noch die schönsten Stücke raussuchen.

---

Nee, nee, Kontrolle bei mir nur mit PolBeamten! Es ist mir auch egal, daß ich darauf keinen Anspruch habe. Wenn

bei mir einer vor der Tür steht, rufe ich trotzdem auf der Wache an und verlange eine Streife, weil ich ganz einfach

davon ausgehe, daß die Herren vor meiner Tür nicht ganz koscher sind.

Bei mir als LWB wird auch IMMER davon ausgegangen ...

.

Geschrieben

Ne Vorabankündigung am besten schriftlich mit den Daten der Person(en)-

Diese haben sich mir gegenüber auszuweisen mit DA&PA.

Dann wird das ganze von mir mittels eines Anrufes bei der zuständigen Behörde nachgeprüft.

Und dann erst wird denen mitgeteilt das ich momentan ganz kurzfristig leider gar keine Zeit habe/ bzw. meine Frau nicht will das ich sie einlasse und sie ein anderesmal wieder kommen sollen.

Aber bitte mit Voranmeldung...

:016:

Geschrieben

ich finde die ganze Diskussion hier ziemlich lustig.

Da stehen manche doch tatsächlich auf dem Standpunkt: " Dienstausweis? Interessiert mich nicht - kann man ja fälschen.

Uniform? Interessiert mich nicht - kann man ja nachmachen.

Im Umkehrschluss muss man dann aber auch hinnehmen, dass bei einer Fahrkartenkontrolle der Kontrolleur sagt: "Fahrkarte? Interssiert mich nicht - kann man ja fälschen." Oder der Polizist bei der Vekehrskontrolle: "Führerschein? Interssiert mich nicht - kann man ja fälschen. Sie fahren nicht weiter und erhalten eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Personalausweis? Interessiert mich nicht - kannn man ja fälschen. Da Sie sich nicht ausweisen können sind sie hiermit festgenommen"

Wollt Ihr das wirklich?

Harlekin

Geschrieben

karlyman:

Soweit ich weiß, stehen die Behörde/Amtsbezeichnung/Lichtbild

drauf..in Hamburg hatte ich eine Freundin bei der Finanzbehörde,

die hatte auch so einen..die ähneln sich alle bei der FHH..

Aber das wird Erbsenzählerei, denke ich..

Geschrieben
ich finde die ganze Diskussion hier ziemlich lustig.

Da stehen manche doch tatsächlich auf dem Standpunkt: " Dienstausweis? Interessiert mich nicht - kann man ja fälschen.

Uniform? Interessiert mich nicht - kann man ja nachmachen.

Im Umkehrschluss muss man dann aber auch hinnehmen, dass bei einer Fahrkartenkontrolle der Kontrolleur sagt: "Fahrkarte? Interssiert mich nicht - kann man ja fälschen." Oder der Polizist bei der Vekehrskontrolle: "Führerschein? Interssiert mich nicht - kann man ja fälschen. Sie fahren nicht weiter und erhalten eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Personalausweis? Interessiert mich nicht - kannn man ja fälschen. Da Sie sich nicht ausweisen können sind sie hiermit festgenommen"

Wollt Ihr das wirklich?

Harlekin

Ist überall ein Fünkchen Wahrheit dabei.

Aber es ist ein Unterschied, ob ich in der U-Bahn nach meiner Fahrkarte gefragt werde, oder ob ich eine fremde Person an meinen Waffenschrank lassen soll!!

Es gb übrigens schon falsche Waffenkontrolleure, wusstet Du das?

Und zu den falschen Polizisten sei folgendes gesagt: Soweit ich mich erinnere, riet der ADAC beispielsweise im Ausland in bestimmten Situationen nicht anzuhalten, da man evtl. falschen Polizisten auf den Leim gehen könnte. Genau erinnere ich mich nicht mehr an die Tipps des ADAC.

Ich bin in Ungarn 2 Mal potentiell falschen Polizisten entkommen...

Geschrieben

Was ist mit vorher ankündigen der Personen welche dann bei einem vorbeischauen? Termin sollte ja eh vereinbart werden und so können diese Daten doch gleich mitgeschickt werden.

Damit weiss man wer kommt und hat auch gleich die Legitimation der Waffenbehörde - schriftlich natürlich mit Kopie des Ausweises desjenigen welcher die Kontrolle dann durchführen wird.

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