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IGNORED

Muss ich eine WBK beantragen?


freundchen01

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich habe hier mal eine spezielle Frage und zwar geht es darum, ich bin deutscher Staatsbürger der seit 8 Jahren in Österreich wohnt, nun werde ich aber wieder nach Deutschland zurückziehen. Allerdings habe ich mir hier in Ö ein KK Gewehr gekauft, was in Ö ja kein Problem ist, da weder eine WBK oder sonstiges verlangt wird, nun wäre aber meine Frage darf ich das Gewehr mit nach Deutschland nehmen bzw. wäre das ein Grund für eine Beantragung der WBK? Ich gehe selten, aber schon hin und wieder bei uns auf den Schießplatz, bin aber kein Jäger sondern benutze das KK nur aus Hobbygründen, ich hab in einem Jahr vielleicht 100 Schuss damit abgegeben, falls ihr versteht was ich damit meine.

Wäre wirklich interessant zu wissen ob ich das Gewehr in Deutschland überhaupt besitzen darf bzw. ob ich so eine WBK bekomme. Vielleicht hatte ja hier wer im Forum auch schon mal das gleiche Problem. Bedanke mich schon mal im Voraus!

Gruß

Geschrieben

Könnte man nicht aus wirtschaftlichem Grund den Antrag auf Erteilung einer WBK stellen, weil man schon das Gewehr besitzt?

Und zwar rechtmäßig nach dem Gesetz wo man gelebt hat und die Waffe erworben hat.

Ist zwar zugegebenermaßen etwas schwammig, vor allem da bei manchem KK der Zeitwert an die Kosten für eine WBK rankommt, aber wäre es theoretisch möglich?

Geschrieben

Guck`mal §29, Waffengesetz (Deutschland)..

Eventuell trifft der zu, bzw. ein ähnlicher..

Siehe dazu: WaffVWV, Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz

Ab 6.9...!

Da steht`s geschrieben :rolleyes:

kriegerlein

(ehem. Österreich Ski-Urlauber)

Geschrieben

Als Laie würde ich beidemSachverhalt eine Latte von Problemen (Behördlichen Erlaubnissen) sehen.

- In Deutschland brauchst Du für den Besitz von Schusswaffen (auch KK Langwaffen) eine WBK. (<-Punkt)Problem: Du hast (bis jetzt) noch keine einschlägiges Bedürfnis nach WaffG (Jäger,Schütze, Sammler, Erbe) demnach müsstest Du nach §8 eine WBK beantragen.

- Die Einfuhr einer Schusswaffe indie Bäh Err Deh muss genehmigt sein. Frag mal wer für Dich zuständig ist... Zoll als Anlaufstelle.

- Wahrscheinlich musst Du die Ausfuhr aus Austria auch genehmigen. Polizei dort fragen.

- DieKanonemuss hier bei uns getrennt von derMunition aufbewahrt werden. Die Mun in einem Blechkasterl, Die Büchse in einem Tresor Stufe "A". (ab 150,-€ imBaumarkt-Sonderangebot)

Weißnicht, ob sich das für Dich lohnt. Gutes Gelingen

Achja(Werbeblock): geh' in einen Schießverein, das macht durchaus Spaß.

Geschrieben

freundchen,

Du brauchst in Deutschland für das KK-Gewehr definitiv eine WBK.

Zudem brauchst Du für die Verbringung von Ö nach D eine Verbringungserlaubnis.

Setze Dich mit dem SB der an Deinem neuen deutschen Wohnort zuständig ist in Verbindung.

Mach das aber auf alle Fälle vor Deinem Umzug.

Der kann, muss aber nicht, eine WBK nach § 8 Abs. 1 ausstellen. (persönliche oder wirtschaftliche Interessen)

Von dem bekommst Du dann auch die Verbringungserlaubnis für das Gewehr und Munition.

Auf alle Fälle wirst Du die gesetzeskonforme Aufbewahrung von Waffe und Munition nachweisen müssen.

Für das KK-Gewehr reicht ein A-Schrank mit abschließbarem Innenfach für die Munition.

Gruß

Rainer

Geschrieben

:traurig_16:

Nach meinen Erfahrungen keine Chance: Ob Deutscher oder EU-Staatsmitglied. 12 Monate regelmäßiges Schießen in D. Bei meinem SB-zählen diese sogar erst bei 12 Monaten Wohnsitz in D. Zoll ist außen vor, da Austria EU-Land ist.

:angry2:

Geschrieben
Hallo,

ich habe hier mal eine spezielle Frage und zwar geht es darum, ich bin deutscher Staatsbürger der seit 8 Jahren in Österreich wohnt, nun werde ich aber wieder nach Deutschland zurückziehen. Allerdings habe ich mir hier in Ö ein KK Gewehr gekauft, was in Ö ja kein Problem ist, da weder eine WBK oder sonstiges verlangt wird, nun wäre aber meine Frage darf ich das Gewehr mit nach Deutschland nehmen bzw. wäre das ein Grund für eine Beantragung der WBK? Ich gehe selten, aber schon hin und wieder bei uns auf den Schießplatz, bin aber kein Jäger sondern benutze das KK nur aus Hobbygründen, ich hab in einem Jahr vielleicht 100 Schuss damit abgegeben, falls ihr versteht was ich damit meine.

Wäre wirklich interessant zu wissen ob ich das Gewehr in Deutschland überhaupt besitzen darf bzw. ob ich so eine WBK bekomme. Vielleicht hatte ja hier wer im Forum auch schon mal das gleiche Problem. Bedanke mich schon mal im Voraus!

Gruß

Och du hasts doch gut bei den Ösis du bist schon 8 Jahre dort, willst du dirn Tipp geben lassen bleib einfach dort.

Das ist nicht sarkastisch gemeint, schon gar nicht das wir dich hier nicht haben wollen,aber das Waffenrecht bei

Euch ist bei weitem nicht so lebensfremd wie das unsere ;)

Geschrieben
Zoll ist außen vor, da Austria EU-Land ist.

:angry2:

Mag sein wer aber in so eine Kontrolle (Kontrolleinheit Verkehrswege egal wo im Land) gerät hat erst mal mit denen

einen Haufen Ärger, Zoll tritt in Deutschland frecher auf als Polizei habs selber schon erlebt-das ist weltweit kaum

woanders so.

Geschrieben
Ich gehe selten, aber schon hin und wieder bei uns auf den Schießplatz, bin aber kein Jäger sondern benutze das KK nur aus Hobbygründen, ich hab in einem Jahr vielleicht 100 Schuss damit abgegeben, falls ihr versteht was ich damit meine.

Ob man dann wegen des Waffenrechts in Österreich bleiben soll.

Oder will er vielleicht auch Halbautomaten oder Pumpflinten kaufen?

Geschrieben
Wenn du nie Östereicher warst sondern nur da warst kann man den als Ausländer dort einfach ne Waffe kaufen?

Ja, kann man.

Geschrieben

Naja das sieht wohl nicht so gut aus, dann muss ich das Teil wohl wieder loswerden, die Frage ist nur wer kauft sich heutzutage ein gebrauchtes KK :confused: ? Aber ich werde mich nochmal bei uns in Bayern schlau machen und sehen was die dazu sagen. Werde dann Meldung machen wie die Sache verlaufen ist.

Gruß

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