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Waffe "tauschen" - WBK-Eintrag?


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Hallo zusammen,

angenommen ich habe eine grüne WBK einen Eintrag für einen Selbstlader Kaliber .223. Die dazu passende Waffe ist ebenfalls seit längerem in meinem Besitz und natürlich in der WBK eingetragen. Nun möchte ich die jetzige Waffe gerne verkaufen und mir dafür einen anderen Selbstlader .223 holen. Quasi ein "Tausch" der Waffen.

Wie läuft das Prozedere rechtlich und in der Praxis ab? Klar ist, wenn ich die Bestandswaffe verkaufe, muss ich sie beim Käufer ein- und bei mir austragen lassen. Habe ich dann nach diesem austragen der Altwaffe automatisch einen "freien" SL.223-Eintrag auf meiner WBK oder muss ich an dieser Stelle irgendwas beim Verband/Verein/Amt neu beantragen? Oder wird mir automatisch beim Austragen der Altwaffe ein freier Voreintrag für einen SL.223 eingetrage?

Meinem Rechtsempfinden nach sollte in wie auch immer gearteter Neuantrag auf irgendwas nicht notwendig sein. Bin mir aber nicht sicher, deshalb an dieser Stelle die Nachfrage.

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Ich würde es mal mit dem Amt besprechen - mein Amtsvertreter ist da echt pragmatisch. Formal brauchst Du mit der Austragung ja einen neuen Voreintrag und man könnte eine neue Bedürfnisprüfung durch den Verband/Kreisschützenmeister etc. verlangen. Da hilft natürlich Schiessbuch und noch besser der Wettkampfausweis.

Vom Prozess hängt der Prozess etwas davon ab, ob Ihr 2 im gleichen Amt betreut werdet:

ja: könnt ihr beiden zum Übergang gemeinsam erscheinen und das Hin und Her eintragen lassen. In jedem Falle würde ich aber einen kleinen Vertrag machen, um später keine Diskussionen zu bekommen

nein: Ihr macht einfach einen Vertrag, dass Ihr die 2 Waffen tauscht und jeder geht mit seinem Exemplar und der Kopie der anderen WBK zum Amt

In jedem Fall würde ich vorab mal telefonieren, um die Verbandskiste zu besprechen - ist vmtl. eine Ermessensfrage

Hope that helps

Hallo zusammen,

angenommen ich habe eine grüne WBK einen Eintrag für einen Selbstlader Kaliber .223. Die dazu passende Waffe ist ebenfalls seit längerem in meinem Besitz und natürlich in der WBK eingetragen. Nun möchte ich die jetzige Waffe gerne verkaufen und mir dafür einen anderen Selbstlader .223 holen. Quasi ein "Tausch" der Waffen.

Wie läuft das Prozedere rechtlich und in der Praxis ab? Klar ist, wenn ich die Bestandswaffe verkaufe, muss ich sie beim Käufer ein- und bei mir austragen lassen. Habe ich dann nach diesem austragen der Altwaffe automatisch einen "freien" SL.223-Eintrag auf meiner WBK oder muss ich an dieser Stelle irgendwas beim Verband/Verein/Amt neu beantragen? Oder wird mir automatisch beim Austragen der Altwaffe ein freier Voreintrag für einen SL.223 eingetrage?

Meinem Rechtsempfinden nach sollte in wie auch immer gearteter Neuantrag auf irgendwas nicht notwendig sein. Bin mir aber nicht sicher, deshalb an dieser Stelle die Nachfrage.

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Meinem Rechtsempfinden nach sollte in wie auch immer gearteter Neuantrag auf irgendwas nicht notwendig sein. Bin mir aber nicht sicher, deshalb an dieser Stelle die Nachfrage.

Dein Rechtsempfinden täuscht Dich, Du brauchst einen vollkommen neuen Antrag. (Wenn Du dein Haus abbrichst und neubauen willst, ist eine neue Baugenehmigung ja auch selbstverständlich)

Einfach mit dem zuständigen Sachbearbeiter reden, gelegentlich kann es auch einfacher gehen.

Karl

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Alles eine Frage der Absprache mit dem SB.

Ich habe mal einen alten Revolver für einen neuen in Zahlung gegeben. Ohne weiteren Bedürfnisnachweis wurde die Erwerbserlaubnis eingetragen. Nach Erwerb wurde die neue Waffe ein- und die alte ausgetragen.

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mein SB meinte dazu, dass es darauf an kommt, wie lange man die *alte* Waffe schon hat.

Stellt man nach dem Kauf fest, das diese einem nicht sooo liegt, würde er auch einen neuen Voreintrag ohne Bedürfnisbestätigung innerhalb.... na sagen wir mal ca. 18 MOnaten....machen.

Darüber hinaus muss nach dem Verkauf für den neuen Voreintrag immer das Bedürfnis neu nachgewiesen werden....

auf dem Üblichen Weg mit Verband usw.

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Ich wollte letztes Jahr meinen Python verkaufen und dafür den von meiner Frau übernehmen. Eigentlich ist meine SBine sehr unkompliziert aber da meinte sie ohne neuen Bedürfnisnachweis liefe da nichts. Also sind beide Pythons noch im Tresor.

LG Python

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kannst du bei uns vergessen !

meiner will da einen neues bedürfniss vom verband!

innerhalb von 6 monaten sieht es da kein problem, wenn einem mal eine waffe nicht liegt und man sie verkauft und dafür eine andere auf der gleichen grundlage kauft!

aber rede mir deinem, dann hast du die für dich gültige antwort.

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Kommt scheinbar drauf an wo man wohnt! In Hamburg ist es problemlos möglich aus.- und eintragen zu lassen. D.h. Waffe verkaufen, austragen lassen und sofort neuen Voreintrag bekommen, der dann wieder ein Jahr gültig ist. Das Bedürfnis für die entsprechende Waffe wurde schließlich schon nachgewiesen.

Oder muß man auch den Führerschein auch neu machen, wenn man sein altes Auto verkauft und sich ein neues kauft ?

Jaja ich weiß, schon in Schleswig Holstein ist es anders. Die wollen ein neues Bedürfnis vom Verband.

Was nun rechtlich das richtige Vorgehen ist weiß ich auch nicht.

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mein SB meinte dazu, dass es darauf an kommt, wie lange man die *alte* Waffe schon hat.

So ist es auch kundenfreundlich. Wenn das Bedürfnis noch nach WaffG1976 über den Verein geltend gemacht worden ist, wird keine Waffenbehörde beim "Tausch" mitspielen, den es streng nach WaffG ohnehin nicht gibt.

Wenn aber das Bedürfnis für die Grundwaffe über den Verband geltend gemacht worden ist, sollte eine bürgerfreundliche Verwaltung dem Tauschwunsch ohne erneute Vorlage einer Verbandsbescheinigung nachkommen. Die vollständigen Gebühren inclusive Voreintrag und für Austragung der alten Waffe sind natürlich zu berappen.

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