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IGNORED

Langwaffe mit Kurzwaffenverein?


sozialwirt

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Geschrieben

Hallo liebe WO-Mitglieder,

ich habe ein Frage und hoffe, das versierte Schützen mir weiterhelfen können: Ich bin nun seit ungefähr einem halben Jahr (wieder) Sportschütze in einem Kurzwaffen-Großkaliberverein in Göttingen, Niedersachsen. Demnächst mache ich meine Waffensachkunde und nach einem Jahr Mitgliedschaft möchte ich mir dann auch meine 9mm holen - ich überlege noch welches Modell, aber das ist ein anderes Thema.

Nun war ich mit einem Bekannten aus einem anderen Verein beim 300m-Schießen, dieses fand ich auch reizvoll - nun stelle ich mir folgende Frage:

Kann ich mir irgendwann auch eine GK-Langwaffe holen, auch wenn mein Verein nur GK-Kurzwaffen schießt, oder muss ich mir extra einen Zweit-Verein suchen? Wenn Letzteres der Fall ist, muss ich dann wieder ein Jahr warten und 18 Mal das jeweilige Kaliber schießen?? GK-Vereinswaffen gibt es nach meinen Informationen nämlich in der Region nicht!

Kurz gesagt: Wie komme ich an eine GK-Langwaffe?

Um Fragen zuvor zu kommen: Schießen würde ich regelmäßig in Wipperdorf - angrenzendes Bundesland und 50 Minuten Fahrt, aber was solls...

Besten Gruß aus Göttingen!

Geschrieben

Dein Bedürfnis als Sportschütze ist doch nicht ausschliesslich an Deinen Verein gebunden...

Mein Stammverein bietet nur Luftgewehr und Luftpistole an, trotzdem habe ich GK-Revolver, GK-Pistole und GK-Langwaffen.

Die Waffe muss halt einer Sportordnung entsprechen, nach der Du irgendwo schiessen kannst.

lg

brotfried

Geschrieben
Dein Bedürfnis als Sportschütze ist doch nicht ausschliesslich an Deinen Verein gebunden...

Könnte aber innerhalb des VERBANDES problematisch werden. Soweit ich weiß gibt's beim BDS z.B. eine Regelung, nach der dein Verein auf Anforderung durch den Verband einen Mietvertrag bzw. das Eigentum eines zur Waffe passenden Schießstandes nachweisen muss.

Geschrieben

Sprech mit deinem Verein, hol dir nen Voreintrag für die Büche / Langwaffe die du schiessen möchtest, dann hol dir nen Voreintrag und ab dafür ! FALLS sich dein Verein Anstellen SOLLTE, dann hau da bloß schnell in den Sack...

es gibt KEINEN Grund dir das zu verwehren, wenn du auch interesse am LW schiessen hast.

ICH bin damals auch in nem GK Spo-schü erein eingestiegen, der zu 95% KW geschossen hat. aber mir war von vorn herein klar: Pistole (alle KW) sind zwar ganz nett, aber ich WILL Großkaliber LANGWAFFE schiessen.

dann hab ich das Prozedere wie oben beschrieben durchgezogen und alles hat gut geklappt... (wie gesagt: hätte der Verein da einen "dummen gemacht", wäre ich deffinitiv sofort da weg gegangen...)

viel erfolg und viel spaß beim LW schiessen

gruß

phil

Geschrieben
(wie gesagt: hätte der Verein da einen "dummen gemacht", wäre ich deffinitiv sofort da weg gegangen...)

Nun, soweit mir bekannt bestätigt das Bedürfnis der Verband!

Zumindest im BDS und BDMP ist es so dass das Bedürfniss daran gebunden ist dass der Verein zumindest belegen kann dass die möglichkeit die Disziplin auszuüben gegebeben ist. Dazu gehört halt mal dass ein entsprechender Stand vorhanden ist bzw. dass irgendein Nachweis erbracht wird über die Nutzungsmöglichkeit eines solchen Schießstands erbracht wird.

gruß Patty

Geschrieben

hm, der Threadersteller hat ja bisher noch nicht angegeben, ob er einen Halbautomaten will oder ein Repetiergewehr / Einzellader. Im zweiten Fall muss der Verein / Verband nur einmal die Sportschützeneigenschaft bestätigen und danach kann man losziehen und jedes beliebige Gewehr (außer Selbstlader) kaufen. Den Nachweis, daß Du die Möglichkeit hast, dieses Teil nach einer anerkannten Sportordnung zu schiessen, musst dann halt Du erbringen, nicht aber dein "Stammverein" oder Dein Verband.

Geschrieben

Der Verein/Verband bestätigt aber auf dem Bedürfnisantrag, u.a., auch den geeigneten

Schießstand!

Gut wäre ein kommerzieller Schießstand in der Nähe...dafür benötigt man

keinen Mietvertrag o.ä...:-)

Es muß dort nur die angegebene Langwaffe/Disziplin auch geschossen werden dürfen/können..

......................

Geschrieben

Wenn mir der Verein / Verband ein KK-Gewehr als Grund für die gelbe WBK angibt, kann ich mir doch immer noch ein GK-Gewehr besorgen. Dazu muss mir der Verein / Verband gar nichts bestätigen.

Ich habe die gelbe WBK für eine freie Pistole beantragt. Für meinen Unterhebler kann mir der Verein nichts bestätigen und eine geregelte Nutzungsmöglichkeit besteht auch nicht auf den Bahnen anderer Vereine. Wenn ich mit dem Gerät schiessen will, fahre ich zu einem Verein, der eine GK-Bahn hat, zahle meine Gastgebühr und schiesse damit...

Geschrieben

Moin!

Habe ich wohl mißverstanden: wenn Du die "Gelbe" bereits hast,

brauchst Du kein "Bedürfnis" bzw. keinen Schießstand mehr angeben, stimmt!

Es geht aber um den "Sozialwirt", der hat anscheinend noch keine "Gelbe/Grüne"..

Da gilt dann mein o.a. !

Gruß, kriegerlein

Geschrieben

Lass Dir einfach zusammen mit deiner "Grünen" die gelbe Sportschützen WBK ausstellen.

Damit kannst Du alles an Langwaffen (ausser Selbstlader) erwerben was Du möchtest. Im Rahmen der 2/6 Regel natürlich.

Zur Not lass Dir von deinem Verband einBedürfnis für den Voreintrag einer "freien Pistole" .22 ausstellen. Damit bekommst Du die gelbe WBK wenn es nicht anders geht.

Erik

Geschrieben

Frag doch mal bei Deinem Landesverband, wo GK geschossen wird. Unserer Verband hat sich auf einer Schießanlage eingekauft. Da kann Flinte und GK gegen Gebühren geschossen werden. Das kann auch unabhängig vom Verein geschehen. Meist finden sich aber in den Vereinen ein paar Mitglieder, die mitmachen wollen. In der Gruppe machts ja auch mehr Spaß. Der schlaue Verein nutzt dann diese Gelegenheit und bietet das Schießen mit an.

Wir sind so zum Flintenschießen gekommen. Wir sind totale Dilettanten. Dafür freuen wir uns über jeden Treffer und ärgern uns nicht über Fehlschüsse, wie in unseren Hausdisziplinen.

Geschrieben

Hallo nochmal,

zur Klärung der Sachlage:

- leider liegt noch gar keine WBK vor

- ich hätte später gern mal ein SL8/MR223 (wenn dann mal das geld übrig ist :rolleyes: ) - bitte keine diskussion über die alternative xr15 - das ist wohl eine glaubensfrage ;)

- mein Verein ist im DSB organisiert/angegliedert

Geschrieben
Hallo nochmal,

zur Klärung der Sachlage:

- leider liegt noch gar keine WBK vor

- ich hätte später gern mal ein SL8/MR223 (wenn dann mal das geld übrig ist :rolleyes: ) - bitte keine diskussion über die alternative xr15 - das ist wohl eine glaubensfrage ;)

- mein Verein ist im DSB organisiert/angegliedert

Habe ich auch so verstanden :-)

Du musst, zumindest, Training mit der Waffenart, sprich: Gewehr, nachweisen!

Und, natürlich, den Schießstand, auf welchem die Waffe geschossen werden kann!

Der Verein/Verband muss dieses dann abzeichnen oder eben nicht..:-))

Gruß, kriegerlein

Geschrieben

@sozialwirt

Für die WBK gelb ist es erforderlich das Du mit einer erlaubnispflichtigen Waffe

trainierst, es ist nicht erforderlich das Du mit einer Langwaffe trainierst!

Du solltest wenn Du später einen Halbautomaten erwerben möchtest Dir erst mal

einen Verein im BDS oder eine SLG suchen. Im DSB hier in Niedersachsen kannst

Du kein Bedürfnis dafür bekommen.

Mit sportlichen Grüßen

Jens

Geschrieben
- leider liegt noch gar keine WBK vor

- ich hätte später gern mal ein SL8/MR223 (wenn dann mal das geld übrig ist :rolleyes: ) - bitte keine diskussion über die alternative xr15 - das ist wohl eine glaubensfrage ;)

- mein Verein ist im DSB organisiert/angegliedert

In einem Verein des DSB, welcher überwiedgend oder nur KW schiesst, ist es kein Problem gem. gültigen Voraussetzungen die Grüne und die Gelbe zu bekommen.

Für die von Dir genannten GK HA gibt es keine Disziplin beim DSB, daher wird es dafür kein Bedürfnis vom Verein/Verband geben. Also anderen Verein/ Verband suchen, wenn es diese Waffen werden müssen.

Für die Grüne muss (in Bayern beim BSSB) der Verein bestätigen, dass mit der zu beantragenden Waffenart und Kaliber gem. Disziplin auch im Verein geschossen werden kann.

Ich hätte z.B. auch gern einen KK HA, aber wir haben keine Klappziele auf 50 m für die Disziplin Liste-B des BSSB :traurig_16:

Geschrieben

Da hat Jens M. natürlich recht!

Aber: Du weißt ja noch nicht, ob gelb oder grün..

Für eine LW/grün reicht es nicht, Training/KW nachzuweisen..

Ich hatte den schlechtesten Fall beschrieben.

Andere wissen`s natürlich besser :-))

kriegerlein

Titel lass`ich weg... :rolleyes:

Geschrieben

das gesetz fordert regelmäßiges schießen mit erlaubnispflichtigen waffen bzw. wettkampfteilnahme bei überschreitung des grundbedarfes). mehr nicht!

falls doch mehr gefordert wird, dann kommt das aus den verbänden und ist mit denen zu erörtern!

gruß alzi

Geschrieben
Für eine LW/grün reicht es nicht, Training/KW nachzuweisen

:confused:

Ist ja gut:-)

alzi hat`s geschrieben!

Die Routine, sorry!

Bei einer RAG, z.B., wird kein Bedürfnis für LW auf grüne WBK ausgestellt, wenn man nur

mit KW geschossen hat. Ich reiche auch keinen Antrag weiter, ohne Trainingsnachweise

Langwaffe. Leider bin ich da etwas vorbelastet. Immerhin geht es nicht nur um

haben wollen, sondern auch um`s damit umgehen können..

Der Thraedstarter hat aber das Problem, das sein Verein

keinen LW-Stand hat. Wenn er sich keine andere Möglichkeit sucht,

wird`s schwierig.

kriegerlein

Archiviert

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