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Vereins-WBK


greyman

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Ist auch so. Der Verband ist bei Vereins-WBKs vollständig raus.

 

Dazu gibt es in der Verwaltungsvorschirft auch eine nette Passage, in der beschrieben wird, welche Waffen dem Verein zugestanden werden MÜSSEN, welche zugestanden werden SOLLEN und welche zugestanden werden KÖNNEN.

Zitat

Ein Bedürfnis ist grundsätzlich für solche Waffen anzuerkennen, die der Verein zur Ausstattung des Mitgliederkreises benötigt, der sich noch in der Übungs-/Probephase nach § 14 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 befindet und aus diesem Grund (noch) keine eigenen waffenrechtlichen Erlaubnisse/ Waffen erhalten kann.

 

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vor einer Stunde schrieb steven:

Ich ging bisher auch davon aus, dass der Verband nichts damit zu tun hat und ich das lediglich mit dem SB verhandeln muss.

Jo.

vor 1 Stunde schrieb Sgt.Tackleberry:

Wie kommst du darauf?

 

Ganz einfach: § 10 Abs. 2 des WaffG i.V. mit der WaffVwV zu § 10.

Bedürfnisnachweise nach dem WaffG gibt es für den Sportschütze (Einzelperson) und nicht für den e.V. (§ 14)


Hier mal ein Link zu einem aus meiner Sicht prima umgesetzten Formulars, wo genau das wiedergegeben wird:

https://unna.polizei.nrw/sites/default/files/2021-02/Antrag auf Erteilung einer Vereins-WBK.pdf

Ich habe durch kurze Recherche gerade herausbekommen, das manche Landesverbände des DSBs für Vereine Bedürfnisbescheinigungen nach 14 kreiiert haben. Dazu möchte ich mich lieber nicht äußern.... Aber genau das scheint dabei herauszukommen, wenn die Behörde fehlinterpretiert.

Bearbeitet von MarcS
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vor 29 Minuten schrieb pulvernase:

Ein Bedürfnis ist grundsätzlich für solche Waffen anzuerkennen, die der Verein zur Ausstattung des Mitgliederkreises benötigt, der sich noch in der Übungs-/Probephase nach § 14 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 befindet und aus diesem Grund (noch) keine eigenen waffenrechtlichen Erlaubnisse/ Waffen erhalten kann

Aber Die Behörde kennt doch meine Mitgliedsstruktur gar nicht, der Verband schon. 

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Es ist deine Aufgabe, der Behörde das darzulegen und zu begründen, warum die Waffen notwendig sind.

Der Verband hat da keine Aktien drin, das Gesetz ist eindeutig. Ein paar DSBler sehen das anders, die haben aber auch sonst oft Wahrnehmungsprobleme. DSB-Firlefanz ist keine Referenz, nur das Gesetz.

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Das mit den DSBlern ist hier nicht relevant, da ja die Behörde entscheidet. Hab ich nun auch verstanden.

 

Werden wir uns nochmal freundlich mit unserem Sachbearbeiter auseinander setzen um zu schauen wie wir das machen. Wie gesagt, bisher hat der Sachbearbeiter eine Stellungnahme des Verbands gefordert, um seine Entscheidung nach §10 zu rechtfertigen.

 

Bei und gilbt es auch kein extra Antrag für Vereins WBK, wie zuvor verlinkt. 

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